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Lieferung eines Scheibenwisch-Waschsystems als „Plug-and-Play-System"

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 128/24veröffentlicht 21.06.2024erstmals 21.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 838 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
350 Tsd. €
Laufzeit
39 Monate01.10.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 28 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rekonstruktion eines Scheibenwisch-Waschsystems für den Straßenbahntyp-S, als „Plug and Play“- Ersatz des alten Systems.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung6 von 6 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Vorauszahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 01.10.2024
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis
Bewertungsmatrix: - Preis 70% - Qualität 30% 1. Erfüllung Lastenheft Die Scheibenwischwaschanlage soll möglichst lange Wartungsintervalle aufweisen. Das Wischblatt ist nicht Anteil der Scheibenwischwaschanlage und ist hiervon ausgenommen. Bestimmung des Erfüllungsgrads 0 Punkte = daru … ganz lesenBewertungsmatrix: - Preis 70% - Qualität 30% 1. Erfüllung Lastenheft Die Scheibenwischwaschanlage soll möglichst lange Wartungsintervalle aufweisen. Das Wischblatt ist nicht Anteil der Scheibenwischwaschanlage und ist hiervon ausgenommen. Bestimmung des Erfüllungsgrads 0 Punkte = darunter (weniger 5 Jahre) 20 Punkte = bei F7 Frist (F7 Zeitintervall 5 Jahre ± 1 Jahre) 50 Punkte = bei F8 Frist oder länger (F8 Zeitintervall 10 ± 2 Jahre) Zeichnungssatz komplett (einschließlich Schweiß-, Drehmoment- und Gewichtsangaben) Bestimmung des Erfüllungsgrads 40 Punkte= wenn bei der Antriebseinheit auf ein Abschmieren verzichtet wird 0 Punkte= wenn bei der Antriebseinheit nicht auf ein Abschmieren verzichtet wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist ein Vertragsentwurf mit Anlagen und Lastenheft. Zeichnungssatz komplett einschließlich Schweiß Drehmoment- und Gewichtsangaben) 0 Punkte = nicht erfüllt 10 Punkte = erfüllt Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag / der Interessenbestätigung einzureichen sind: - HVA L-StB Teilnahmeantrag/ Interessensbestätigung - HVA L-StB Eigenerklärung Eignung - HVA L-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft - HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen - HVA L-StB Verpflichtungserklärung Tariftreue - Formblatt Referenzprojekte 1. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert. 2. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. 3. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bewerber haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich und vor Abgabe ihrer Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bewerber der Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bewerber der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. 4. Die Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. 5. Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden. 6. Die Beantwortung von Fragen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bewerber sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bewerber über evtl. Rückfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. 7. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betrieb …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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501vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 23.07.2024
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.07.2024 auf 31.07.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 23.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 029e4a7e-eb43-46e8-992e-a04611c0174a.