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Lieferung eines LF 20 KatS mit Beladung

Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen FW 2023.05veröffentlicht 06.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1066 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Technischer Wert40 %
  • Liefrfrist15 %
  • Preis45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Lieferung eines LF 20 KatS für die Feuerwehr Pforzheim - Abteilung Eutingen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell mit Aufbau

ein Stück Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS nach DIN EN 1846-M-2 und DIN 14530-8 (Fahrgestell mit Aufbau)

––
2
Beladung
––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Technischer Wert40 %
Liefrfrist15 %
Preis45 %
Qualität
Technischer Wert
Qualität
Liefrfrist

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
— ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb … ganz lesen— ggfs. Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs und aktuellen Gewerberegisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.\nWird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.\nNachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.\nErklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Kriterium
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.\nErklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2. Mio. EUR für Personen- und 1. Mio. EUR für Sachschäden (siehe Vordruck Eigenerklärung).
Kriterium
Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des Beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten.\n3 Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre (siehe Vordruck Eigenerklärung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
07.12.2023, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3\nGWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut\naufgeführt sind:\n§ 160 Abs. 3, Antrag\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen\nVergabevorschriften vor Einr … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3\nGWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut\naufgeführt sind:\n§ 160 Abs. 3, Antrag\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen\nVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags\nerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer\nFrist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist\nnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der\nBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum\nAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur\nBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\nAuftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den\nVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum\nAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe\ngegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des\nAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen\nsind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der\nUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1\n§ 135 Unwirksamkeit\n(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn\nder öffentliche Auftraggeber\n1. gegen § 134 verstoßen hat oder\n2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer\nBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union\nvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,\nund dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt\nworden ist.\n(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt\nwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30\nKalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und\nBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den\nAbschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate\nnach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der\nAuftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der\nEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur\nGeltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach\nVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im\nAmtsblatt der Europäischen Union.\n(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,\nwenn\n1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die\nAuftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer\nBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union\nzulässig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
Kontakt
zentrale.vergabestelle@pforzheim.de

Bei uns erfasst

20Bekanntmachungen
8Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01255498-0e11-4451-bf21-d8eeb9f27783.