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Lieferung eines Gerätewagen GW-L2 nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb

Amt Spreenhagen · Spreenhagen, Brandenburg

Aktenzeichen 2026_01_OV_EU_IIveröffentlicht 27.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €
Laufzeit
18 Monate30.06.2026 – 23.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Wartung und Service60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Amt Spreenhagen
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    Amt Spreenhagen, Fachbereich III, Hauptstr. 13, 15528 Spreenhagen
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.12.2027
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 (GW-L2) nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb für die Ortswehr Hartmannsdorf der Gemeinde Spreenhagen.

Beschreibung des Loses

Das Amt Spreenhagen als Träger des Brandschutzes benötigt für die Ortswehr Hartmannsdorf der Gemeinde Spreenhagen einen Gerätewagen-Logistik 2 (GW-L2) nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb. Das angebotene Fahrzeug soll über eine Sicherheitskabine entsprechend UN-ESE R 29-3 zur Aufnahme einer Staffel (1/5/6), sowie einem festen Kofferaufbau, der zur Aufnahme von 6 (sechs) Rollcontainern und zwei Geräteräumen zur Unterbringung von dauerhaft verlasteter feuerwehrtechnischer Beladung und Ausrüstung geeignet ist verfügen. Weiterhin soll das Fahrzeug über eine am Heck angebrachte elektrisch/hydraulisch betriebene Ladebordwand, mit einer Nutzlast von mind. 1.500 kg verfügen. Das Fahrgestell muss der Kategorie 2 und der Massenklasse M II nach DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN EN 1846-1 entsprechen. Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1: F2 = zul. Gesamtmasse bis max.16.000 kg 7.2 = technisch zulässige Hinterachsmasse bis max. 11.500 kg 8.2 = amtlich zulässige Gesamtmasse der HA bis max. 10.000 kg. Das angebotene Fahrgestell des oben genannten Fahrzeugtyps muss zum Aufbau mit einem festen Kofferaufbau und Ladebordwand geeignet sein und muss eine sichere Handhabung über das gesamte Geschwindigkeitsspektrum bis zur Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) nach DIN 1846-3 gewährleisten. Das Fahrzeug muss bei Leermasse eine Gesamthöhe von max. 3.300 mm besitzen. Alle Mindestforderungen der DIN EN 1846 Teil 1 - 3 sowie der DIN 14555 Teil 22 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung sind einzuhalten. Die für dieses Fahrzeug zutreffende Aufbaurichtlinie des Fahrgestellherstellers ist einzuhalten. Am Fahrzeug ist die Wasserdurchfahrtsfähigkeit (mind. Radnabenmitte) unter Berücksichtigung von Aufbau und zusätzlicher Anbauteile zu kennzeichnen. Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen dem § 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 entsprechen. Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind mit einem Schukostecker (mind. IP 67) anzubieten, wenn die Anschlussleitung länger als 0,5 m ist. Die Anschlussleitungen müssen mindestens dem Leitungstyp H07RN-F entsprechen. Das Fahrzeug ist nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus- bzw. umzubauen und mit Ausrüstungsgegenständen gemäß der Leistungsbeschreibung zu beladen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40niedrigster Preis, höchste Punktzahl
Qualität
Wartung und ServiceGewichtung (Punkte, genau) 60je besser der angebotene Service desto höher die Punktzahl

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (siehe Eigenerklärung 124D) - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Eigenerklärung 124D) - Angaben zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärung 124D) - Za … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (siehe Eigenerklärung 124D) - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Eigenerklärung 124D) - Angaben zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärung 124D) - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (siehe Eigenerklärung) Auf Verlangen der Vergabestelle/des öffentlichen Auftraggebers sind Nachweise vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eigenerklärung 124D).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe Eigenerklärung 124D) - Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023,2024,2025), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist (siehe Eigenerklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle/des öffentlichen Auftraggebers sind Nachweise vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2026
Vertragsende
23.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 09:01 Uhr. Amt Spreenhagen, Fachbereich III, Hauptstr. 13, 15528 Spreenhagen. Bei EU-weiten Ausschreibungen nach VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung grundsätzlich nicht zugelassen. Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers vorgenommen; Bietervertreter dürfen hierbei nicht anwesend sein.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zwingend erforderlich sind mit dem Angebot die Formulare 3.3 EU, 4.1 EU, 5.3 EU, 5.4 EU,124 LD und das Sonderformular Russland-Embargo 65-2025 EU einzureichen! Anstelle des Formulars 124 D (Eigenerklärung zur Eignung) genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferant … ganz lesenLeistung: Zwingend erforderlich sind mit dem Angebot die Formulare 3.3 EU, 4.1 EU, 5.3 EU, 5.4 EU,124 LD und das Sonderformular Russland-Embargo 65-2025 EU einzureichen! Anstelle des Formulars 124 D (Eigenerklärung zur Eignung) genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle oder die Eintragung in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB zur Informations- und Wartepflicht findet Anwendung: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angeb … ganz lesen§ 134 GWB zur Informations- und Wartepflicht findet Anwendung: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB zur Einleitung, Antrag findet Anwendung: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCJHNZB# 1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern aus … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCJHNZB# 1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht. Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. 2. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. 3. Die Abgabe eines elektronischen Angebotes erfolgt über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg. 4. Angebote, die per E-Mail eingereicht werden, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss am Vergabeverfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (412 Lose mit Angabe)
444.677 €Zuschlagswert im Median
303.425 € – 569.116 €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6209c5f0-c9d5-46d7-a25f-d7c1d6b87c43.