Lieferung einer ÖPNV-Planungssoftware einschließlich kompatibler Bordrechner für Busfahrzeuge und Wartung
Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN) · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 08.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lüneburg21339, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Die Bieter werden aufgefordert in dem zur Verfügung gestellten Preisblatt einen Gesamtpreis (netto) anzugeben, der die Grundlage für die Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" bildet.30 %
- Das Qualitätskriterium setzen sich wie folgt zusammen: Konzepte (50%), Soll-Anforderungen im Lastenheft (10%), Angebotspräsentation (10%)70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Kauf von ÖPNV-Planungssoftware (Lizenz) einschließlich kompatibler Bordrechner (Bordrechnersystem) für 180 Fahrzeuge inkl. Wartung. Dies umfasst im Einzelnen: a) Softwarelizenz mit folgenden Funktionalitäten: - Netz- und Fahrplanung - Umlauf- und Dienstplanung - Personal- und Fahrzeugdisposition - Mitarbeiterkommunikation - ITCS mit Fahrer- und Fahrgastkommunikation, Betriebsüberwachung, Störungsüberwachung und -bearbeitung, Bordrechnersoftware, Vertriebshintergrundsystem b) Die Lieferung von 180 Bordrechnern c) Wartung für die genannten Systeme Die MOIN GmbH ist an den Tarif HVV angebunden. Aus diesem Grund ist die Kompatibilität mit dem HVV-Tarif und die Einhaltung der technischen und tariflichen Standards unverzichtbar. Die Verkabelung der Fahrzeuge muss vollständig bis Dezember 2025 erfolgt sein, um die zwingende Inbetriebnahme der neuen Bordrechnersysteme in den Busfahrzeugen zum 01.01.2026 zu gewährleisten. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Bieter werden aufgefordert in dem zur Verfügung gestellten Preisblatt einen Gesamtpreis (netto) anzugeben, der die Grundlage für die Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" bildet.
- Qualität
- Das Qualitätskriterium setzen sich wie folgt zusammen: Konzepte (50%), Soll-Anforderungen im Lastenheft (10%), Angebotspräsentation (10%)
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis die … ganz lesenkürzer
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen folgende Unterlagen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen kann, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden.- Kriterium
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er sowohl über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen als auch über die personellen und logistischen Ressourcen sowie die technische Ausrüstung verfügt, die zur Durchführung und Erfüllung der ausges … ganz lesenkürzer
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er sowohl über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen als auch über die personellen und logistischen Ressourcen sowie die technische Ausrüstung verfügt, die zur Durchführung und Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen und Leistungserfolge erforderlich sind. Zum Nachweis dienen folgende Unterlagen: -Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Projekte - Bescheinigung einer gültigen DIN-EN ISO-9001 Zertifizierung - Bescheinigung einer gültigen DIN-EN ISO-27001 Zertifizierung -Die Bewerber haben mindestens sieben vergleichbare Referenzprojekte mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Referenzen sind vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllt sind: a) Es muss ein Planungs-, Leitstellen- und Ticketingsystem im ÖPNV (Bus) geliefert worden sein, welches sich durch die Lieferung folgender Module innerhalb der Referenzen auszeichnet: - Fahr-, Umlauf- und Dienstplanungssystem - Disposition von Fahrpersonal - Fahrzeugzuteilung - Optimierung von Umläufen/Diensten - ITCS / RBL - Vertriebshintergrundsystem - Lieferung und Einbau (Anschluss) von Bordrechnern mit integriertem Fahrscheindrucker Bei mindestens drei (3) der insgesamt sieben Referenzprojekten müssen mindestens ein Fahrzeugstamm von 150 Fahrzeugen nach a) ausgestattet worden sein (Lieferung in Teil- oder Folgeprojekten bzw. basierend auf mehreren Beschaffungen zulässig) Bei mindestens einem (1) der insgesamt sieben Referenzprojekte müssen mindestens ein Fahrzeugstamm von 50 Fahrzeugen nach a) ausgestattet worden sein (Lieferung in einem Projekt erforderlich) b) Die Geräte, die beabsichtigt werden angeboten zu werden, müssen bereits in einem, vom Bewerber durchgeführten Projekt, geliefert und angeschlossen worden sein: Bei mindestens einer (1) der insgesamt sieben Referenzprojekte müssen zum Nachweis mindestens 150 Fahrzeuge mit den Geräten ausgestattet worden sein. c) Es müssen die folgenden Systemkomponenten nach dem VDV-KA Standard zum Einsatz gekommen sein: - KVP-Terminal - DL-Terminal - DL-System - Sperrlistenservice - Kontrolle von VDV-KA Chipkarten - Kontrolle von VDV KA-Barcodes Bei mindestens einer (1) der insgesamt sieben Referenzprojekte müssen zum Nachweis die Systemkomponenten nach dem VDV-KA Standard zum Einsatz gekommen sein. d) Es muss der HVV-Tarif einschließlich der technischen und tariflichen Standards zur Anwendung gekommen sein: - Importschnittstelle für Tarifdaten zur Unterstützung des Fahrers bei der korrekten Fahrscheinauswahl - Projekt ANDI Bei mindestens einer (1) der insgesamt sieben Referenzprojekten muss zum Nachweis der HVV-Tarif einschließlich der technischen und tariflichen Standards zur Anwendung gekommen sein. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Keine Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB. Befüllung dieses Textfeldes erfolgt lediglich aus technischen Gründen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Auftraggeberin auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Auftraggeberin auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 161 Form, Inhalt "(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFD1S7
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg (MOIN)
- Anschrift
- Moorweide 13, 21339 Lüneburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Konstruktion Fähre Amt Neuhaus II - Bekanntmachung Auftragsvergabe26.03.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d658faac-1ddb-4ddf-8bfc-5dd7abd08f1d.