Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
Auftraggeber nicht angegeben · Berlin
Aktenzeichen ITD1-0229-2023veröffentlicht 11.10.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 55,66 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 10.10.2024 – 09.10.2028
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 55,66 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 55,66 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre10.10.2024 – 09.10.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Bewertungskriterien9 %
- Konzepte27 %
- Proof of Concept24 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 09.10.2028
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Software und Hardware für eine akustische Fahrgastinformation für Omnibusse und Straßenbahnen der BVG.
Beschreibung des Loses
Die Vergabe FGI akustisch setzt sich aus Lieferung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Hard- und Software für eine sog. sprechende App und sog. sprechende Fahrzeuge (Gesamtsystem FGI akustisch) sowie dem Einbau der Hardware in die Busse und Straßenbahnen der BVG zusammen. Durch die Umsetzung des sprechenden Fahrzeuges sollen für die blinde und sehbehinderte Nutzergruppe an der Haltestelle akustische Informationen zu Linie und Ziel des Fahrzeuges realisiert sowie durch zusätzliche Töne das Auffinden der Einstiegstür erleichtert werden. Mit der sprechenden App sollen der blinden und sehbehinderten Nutzergruppe zusätzlich zur akustischen Ansage am Fahrzeug weitere unterstützende Funktionalitäten wie Routeninformationen, Störungs- und Umleitungsinformationen oder das Senden eines Einstiegswunsches an das Fahrzeug bereitgestellt werden. Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern. Für den Bereich Omnibusse sind Hardwarekomponenten für mindestens 1500 und maximal 3000 Fahrzeuge zu liefern. Für den Bereich Straßenbahn sind Hardwarekomponenten für mindestens 490 und maximal 800 Fahrzeuge zu liefern.
Bei Bestandsfahrzeuge sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen (Mindestmenge Einbau in Omnibusse 1000 und in Straßenbahnen 390, Maximaler Einbau in 1400 bei Omnibus und 400 bei Straßenbahn. Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht im Abl. EU 2023/S 068-202135; vgl. zu den weiteren Einzelheiten unter Ziffer VI.3. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen erfolgt der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge.
Wartung, Pflege und Support wird für maximal 10 Jahre nach Zuschlagserteilung beauftragt.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Bewertungskriterien
- Qualität
- Konzepte
- Qualität
- Proof of Concept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.10.2024
- Vertragsende
- 09.10.2028
- Verlängerung
Technische Optionen: O1: Lautstärkemanagement - Umsetzung der benutzergesteuerten Lautstärkeanpassungen (Vgl. Leistungsbeschreibung O1 Kapitel 2.1.3. ID 044 und Kapitel 2.2.3. ID 146) O2: Archiv-System - Umsetzung der Archivierungslösung (Vgl. Leistungsbeschreibung O2 Kapitel 2.1.3. ID 080, 081, K … ganz lesenkürzer
Technische Optionen: O1: Lautstärkemanagement - Umsetzung der benutzergesteuerten Lautstärkeanpassungen (Vgl. Leistungsbeschreibung O1 Kapitel 2.1.3. ID 044 und Kapitel 2.2.3. ID 146) O2: Archiv-System - Umsetzung der Archivierungslösung (Vgl. Leistungsbeschreibung O2 Kapitel 2.1.3. ID 080, 081, Kapitel 2.2.5. ID 241, 242 und Kapitel 3.1.4.6. ID 259 und 260) O3: Sprachsteuerung - Umsetzung der zusätzliche Sprachsteuerungsfunktionalitäten (Vgl. Leistungsbeschreibung O3 Kapitel 2.2.4.1. ID 155, 156) O4: Web-SSO - Umsetzung der Anbindung der App an das SSO-System (Single Sign On) (Vgl. Leistungsbeschreibung O4 Kapitel 2.2.4.3. ID164, Kapitel 2.2.5.4. ID 225, Kapitel 3.1.4.3. ID 253) O5: Chat - Umsetzung einer Chat-Funktion (Vgl. Leistungsbeschreibung O5 2.2.4.4. ID 173) O6: BVG-ID - Umsetzung der Anbindung an ein externes Kundenverwaltungssystem und dazugehörigen Funktionalitäten (Vgl. Leistungsbeschreibung O6 3.1.4.4. ID 254, 255) O7: Data-Warehouse - Umsetzung der Anbindung an das BVG Data-Warehouse (Vgl. Leistungsbeschreibung O7 Kapitel 3.1.4.5. ID 256, 257, 258) Zeitliche Option O8: Optionale Anforderungen Betrieb - Umsetzung der alternativen Betriebsszenarien (Hosting durch BVG) (Vgl. Leistungsbeschreibung O8 Kapitel 5.1.1. ID 481, Kapitel 5.2.1. ID 510) O9: Verfügbarkeiten des Produktivsystems - Gewährleistung einer erhöhten Verfügbarkeit (Vgl. Leistungsbeschreibung O9 Kapitel 5.1.2.1. ID 486, Kapitel 5.2.2.1. ID 522) O10: Betrieb (Software-Lizenz SaaS) - Optional alternativ zur Bereitstellung der Software-Lizenz kann die Systembereitstellung als Software as a Service (SaaS) angeboten werden (Vgl. Leistungsbeschreibung O10 Kapitel 5.1.1. ID 483) O11: Erweiterte Servicezeiten - Erweiterter Second-Level-Support (Vgl. Leistungsbeschreibung O11 Kapitel 5.3.2. ID 550, Kapitel 5.3.3. ID 552) Zeitliche Optionen: Die BVG hat die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Weitere Informationen zu den Optionen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung.- Optionen
- Die BVG hat die dreimalige Option, den Vertrag, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 55.660.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
WEITERE ANGABEN 1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in diese … ganz lesenkürzer
WEITERE ANGABEN 1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0229-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird. 7.Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): 8.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Trapeze Switzerland GmbH, Neuhausem am Rheinfall | 4 |
Auftraggeber
- Name
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- spree systems GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d533f8ee-1cb9-465a-b73b-eb56de4ba843.