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Frist abgelaufenEU-weitStrom und GasLieferleistungen

Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 1315/26-V-EO-21veröffentlicht 16.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 17 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Thüringen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2028 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99085, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (163 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 19 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 14 Monaten

Beschreibung

Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für 4 Liegenschaften des Freistaates Thüringen in Weimar, Buttelstedt, Tonna Stromerzeugung ca. 1180 MWh/a Eigenverbrauch ca. 665 MWh/a Stromverbrauch ca. 4639 MWh/a (2025)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist zu 100% entscheidend.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und H … ganz lesenEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [] bei einer anderen berufsständischen Kammer eingetragen. [] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) und eine Mitgliedsbescheinigung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestell … ganz lesenEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdur … ganz lesenEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mi … ganz lesenEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der Abnahmestellen und gelieferte Strommenge sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der … ganz lesenEigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der im Rahmen des RD 2.0 übernommenen Anlagen >100 kW, sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2028
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
Gemäß § 55 Abs. 2 S.2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. --- Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig … ganz lesenEs findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben oder ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name des Bieters in Textform nicht erkennbar oder diese Erklärung nicht signiert, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S.3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Anwendung.Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47 VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "6.0_Verzeichnis der Kapzitäten anderer Unternehmen" sowie "8.0_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen". Nähere Erläuterung unter Zusätzliche Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.06.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
653.141 €Zuschlagswert im Median
512.171 € – 1,2 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d054f781-67a9-4059-8661-386f0f62f944.