Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 1315/26-V-EO-21veröffentlicht 16.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2028 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
- Stromausschreibung Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH für das Jahr 2027Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH · HildburghausenFrist 19.11.2026
- Stromausschreibung Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH für das Jahr 2029Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH · HildburghausenFrist 04.12.2026
- Stromausschreibung Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH für das Jahr 2028Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH · HildburghausenFrist 04.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2028 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (163 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 53 Tagen
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 18 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Heute
- Bindefrist endetin 19 Tagen37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 14 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für 4 Liegenschaften des Freistaates Thüringen in Weimar, Buttelstedt, Tonna Stromerzeugung ca. 1180 MWh/a Eigenverbrauch ca. 665 MWh/a Stromverbrauch ca. 4639 MWh/a (2025)
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und H … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Registereintragungen Ich bin/Wir sind [] im Handelsregister eingetragen. [] in einem sonstigen Register eingetragen. [] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [] bei einer anderen berufsständischen Kammer eingetragen. [] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung, Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) und eine Mitgliedsbescheinigung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestell … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen bereits besteht oder im Zuschlagsfall unverzüglich entsprechend angepasst wird. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir eine Kopie des Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdur … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde(n) ich/wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mi … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Belieferung mit Strom in einem mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbarem Umfang (mindestens 3,5 GWh/a) mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der Abnahmestellen und gelieferte Strommenge sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung in 2.1_Eigenerklärung Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) Auflistung von mindestens 2 in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzaufträgen für die Übernahme von Redispatchdienstleistungen in den Marktrollen EIV und BTR mit Angaben zum Referenzgeber, Leistungsort, Anzahl der im Rahmen des RD 2.0 übernommenen Anlagen >100 kW, sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Referenzgebers. Zum Nachweis der Eignung sind bereits mit der Angebotsabgabe die geforderten Eigenerklärungen einzureichen. Alternativ kann die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ angegeben werden. Bei Verweis auf das AVPQ reichen Sie bitte die Zertifikatsnummer sowie die erforderlichen Zugangscodes zur Einsichtnahme mit dem Angebot ein. Die Pflicht zur Einreichung derjenigen Einzelnachweise, die durch den Registereintrag nachweislich abgedeckt sind, entfällt. Unabhängig von einer Präqualifikation müssen die in den Vergabeunterlagen geforderten auftragsspezifischen Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden, soweit diese nicht bereits durch den AVPQ-Eintrag abgedeckt sind. Ebenso wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Nachweis akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, gilt Folgendes: Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens bereits mit dem Angebot einzureichen. Regulärer Nachunternehmereinsatz: Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, müssen die Eigenerklärungen für diese Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Die Vergabestelle fordert diese bei Bedarf gesondert unter Fristsetzung an. Auch hier ist der vereinfachte Nachweis über die Präqualifikation zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der zuvor abgegebenen Eigenerklärungen (ggf. auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern. Sofern der Bieter zum Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht hat, ist die Vergabestelle gesetzlich verpflichtet, vor Zuschlagserteilung die in der EEE benannten Bescheinigungen und Nachweise vollumfänglich einzufordern. Für präqualifizierte Unternehmen greift die gesetzliche Eignungsvermutung, sodass die Vorlage von Bestätigungen für die im AVPQ hinterlegten Dokumente entfällt. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall zusätzliche Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen einzufordern, sofern begründete Zweifel an der Aktualität oder Richtigkeit des Registereintrags bestehen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2028
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 37 Tage
- Angebotsöffnung
- Gemäß § 55 Abs. 2 S.2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. --- Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig … ganz lesenkürzer
Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG -) Anwendung. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2_Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben oder ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name des Bieters in Textform nicht erkennbar oder diese Erklärung nicht signiert, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S.3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Anwendung.Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47 VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "6.0_Verzeichnis der Kapzitäten anderer Unternehmen" sowie "8.0_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen". Nähere Erläuterung unter Zusätzliche Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hallesche Straße 15/16, 99085 Erfurt
- Website
- bau-verkehr.thueringen.de
- Kontakt
- liegenschaften.vergabe@
tlbv.thueringen.de
Bei uns erfasst
- Trockenbauarbeiten II - Schießhallen07.11.2026
- Trockenbau Teil 1 - Rückprallschutz07.11.2026
- Trockenbau II07.11.2026
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Sanierung von zwei Technikgebäuden des Bundes (TgdB) in Thüringen, Objektplanung06.11.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Lieferung des Bedarfs an elektrischer Energie im Rahmen der Strombilanzkreisversorgung für Liegenschaften des Freistaates Thüringen
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.06.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Thüringen (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- TEAG Thüringer Energie AG6 Zuschläge
- Köthen Energie GmbH5 Zuschläge
- Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH2 Zuschläge
- Energieversorgung Gera GmbH2 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH2 Zuschläge
- LEAG Energy Cubes GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Foerderzentrum Eiselstrasse Gera - Los 4 PhotovoltaikanlageStadt Gera - ZVSFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d054f781-67a9-4059-8661-386f0f62f944.