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Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von Ladeinfrastruktur

Stadtwerke Neuss GmbH · Neuss, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Los 1 - 16_LIS_BHveröffentlicht 14.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Es ist beabsichtigt in diesem Verfahren 16 Ladepunkte mit Pantographenhauben mit jeweils 150 kW Ladeleistung am Standort Moselstraße (Los 1), sowie 3 Ladepunkte mit Pantographenhauben und jeweils 300 kW Ladeleistung an Haltestellen im Liniennetz der Stadt Neuss (Los 2) zu beschaffen. Optional soll für diese Ladepunkte im Los 3 eine Lade-/Lastmanagementsystem beschafft werden.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von 16 Ladepunkten mit jeweils 150 kW Ladeleistung.

Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung einer Ladeinfrastruktur mit 16 Ladepunkten zum Laden von Niederflur-Elektrobussen mit Pantographen, inklusive aller Bodenarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof der Stadtwerke Neuss GmbH inkl. einer vollständigen Integration in ein Lade-/Lastmanagementsystem (Los 3). Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung der jeweiligen Systeme einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen für die Genehmigungsverfahren.

––
2
Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von 3 Ladepunkten im Liniennetz mit jeweils 300 kW Ladeleistung an definierten Standorten.

Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von Ladeinfrastruktur an 3 Haltestellen im Liniennetz zum Laden von Niederflur-Elektrobussen mit Pantographen, inklusive aller Bodenarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur im Jahr 2025 inkl. einer vollständigen Anbindung an ein Lade-/Lastmanagementsystem (Reporting). Zzgl. einer Option auf Erweiterung um 3 weitere Ladepunkte im Liniennetz der Stadt Neuss. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung der jeweiligen Systeme einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen für die Genehmigungsverfahren.

––
3
Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von einem Lade-/Lastmanagement System.

Optionale Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von einem Lade-/Lastmanagement System für die in Los 1 ausgeschriebenen Ladepunkte und einer Reporting Funktionalität der in Los 2 zu beschaffenden Ladepunkte.

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
I. Nachweise der Unternehmenshaftpflichtversicherung II. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren III. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
I. Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in den letzten fünf Jahren II. Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projekte zur Anbindung der Ladetechnik an ein Lade-/Lastmanagementsystems in den letzten fünf Jahren III. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
Der Bieter erfüllt bereits die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder beabsichtigt, diese in Zukunft zu erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
95 Tage
Angebotsöffnung
Die Daten in den Vergabeunterlagen sind maßgebend.
Sicherheiten
verlangt: Bestandteil der Vertragsverhandlungen in Phase 2.

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Lieferung und Leistung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
I. Nachweise der Unternehmenshaftpflichtversicherung II. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren III. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
I. Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in den letzten fünf Jahren II. Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projekte zur Anbindung der Ladetechnik an ein Lade-/Lastmanagementsystems in den letzten fünf Jahren III. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
Der Bieter erfüllt bereits die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder beabsichtigt, diese in Zukunft zu erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer auf der Grundlage der Vergabeunterlagen sowie seines letztverbindlichen Angebotes mit der Lieferung und Leistung zu Erstellung einer betriebsbereiter Ladeinfrastruktur wie folgt zu beauftragen: Für das Los 2: 3 Ladepunkte an den genannten … ganz lesenDer Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer auf der Grundlage der Vergabeunterlagen sowie seines letztverbindlichen Angebotes mit der Lieferung und Leistung zu Erstellung einer betriebsbereiter Ladeinfrastruktur wie folgt zu beauftragen: Für das Los 2: 3 Ladepunkte an den genannten Haltestellen und bis zu 3 weiteren Ladepunkten an noch nicht definierten Standorten. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen in Phase 2 zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Bestandteil der Vertragsverhandlungen in Phase 2.

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Lieferung und Leistung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
I. Nachweise der Unternehmenshaftpflichtversicherung II. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren III. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
II. Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projekte zur Anbindung der Ladetechnik an ein Lade-/Lastmanagementsystems in den letzten fünf Jahren III. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung Siehe Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Kriterium
Der Bieter erfüllt bereits die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder beabsichtigt, diese in Zukunft zu erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer auf der Grundlage der Vergabeunterlagen sowie seines letztverbindlichen Angebotes mit der Lieferung eines Lade-/Lastmanagementsystems wie folgt zu beauftragen: Für das Los 3: Lieferung eines Lade-/Lastmanagementsystems zur Einbindung der Ladeinfrastruktur des Auftraggebers.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Lieferung und Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Moselstraße 25-27, 41464 Neuss
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 311 (Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
1,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
320.434 € – 2,51 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23d6fdf0-19c2-47b6-a4ed-23eff30b51e3.