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LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt“ (LLMP) der BZgA zur HIV-/ STI-Prävention und sexuellen Gesundheit (Los 1)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BZgA_RV_49_23 Los_1veröffentlicht 21.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,08 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,5 Mio. €
Laufzeit
23 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50825, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3).

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 5 Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3). LOS 1 umfasst die gesamte Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBENDas Mitmachprojekt (LLMP)“. Darunter u.a. die Planung, Durchführung und Dokumentation der bundesweiten schulischen Einsätze mit dem interaktiven Mitmach-Parcours, inkl. dem Personalmanagement, sowie die Initiierung und Umsetzung von bis zu drei jährlichen Länderverstetigungen. Zentrale Aufgabe ist zudem die Qualitätssicherung- und Entwicklung der Maßnahmen und Methoden von LLMP.

Los 2 und 3 werden separat ausgeschrieben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
genannt
Beschreibung
Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
23 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen, Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sinus - Büro für Kommunikation GmbH, Köln–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.01.2024 auf 11.01.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.01.2024
  4. BekanntmachungFrist 08.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca657b95-9d2a-4090-bcee-fa81fb18d491.