LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt“ (LLMP) der BZgA zur HIV-/ STI-Prävention und sexuellen Gesundheit (Los 1)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BZgA_RV_49_23 Los_1veröffentlicht 21.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,08 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbH · KölnFrist 07.12.2026
- ZAW - Fluggerätelektroniker/-in - KasselBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW · KölnFrist 21.01.2027
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- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
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bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,08 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,5 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln50825, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3).
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um die Reichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 5 Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3). LOS 1 umfasst die gesamte Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBENDas Mitmachprojekt (LLMP)“. Darunter u.a. die Planung, Durchführung und Dokumentation der bundesweiten schulischen Einsätze mit dem interaktiven Mitmach-Parcours, inkl. dem Personalmanagement, sowie die Initiierung und Umsetzung von bis zu drei jährlichen Länderverstetigungen. Zentrale Aufgabe ist zudem die Qualitätssicherung- und Entwicklung der Maßnahmen und Methoden von LLMP.
Los 2 und 3 werden separat ausgeschrieben.
Gegenstand nach CPV
- 79956000Organisation von Messen und AusstellungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- genannt
- Beschreibung
- Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 23 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auf-tragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.500.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen, Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
- Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sinus - Büro für Kommunikation GmbH, Köln | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 50825 Köln
- Website
- bzga.de
- Kontakt
- vergabe@
bho-legal.com
Bei uns erfasst
- Beratungstelefon zur Rauchentwöhnung22.04.2025 · 2 Angebote
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de17.03.2025 · 6 Angebote
- Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.rauchfrei-info.de und der Social-Media Plattform 'Instagram'10.03.2025 · 1 Angebot
- Neuausschreibung Los 3 des Verfahrens „Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende“11.02.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Iron Mountain Deutschland GmbH5 Zuschläge
- PRIMIS spol. s r. o.3 Zuschläge
- rebeq GmbH3 Zuschläge
- AVT Airborne Sensing GmbH2 Zuschläge
- DMI GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Garstman Management- & Teamentwicklung2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.01.2024 auf 11.01.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.01.2024
- BekanntmachungFrist 08.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- Bildflüge NRW 2027Bezirksregierung KölnFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca657b95-9d2a-4090-bcee-fa81fb18d491.