Lernraum Berlin: Betrieb, Hosting und Weiterentwicklung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SenBJF_VIIA2.1_101125veröffentlicht 10.11.2025erstmals 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 12 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 12 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 11 Monaten
- Bindefrist endetvor 9 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Zu leisten sind das Hosting des Moodle-basierten Lernmanagementsystems Lernraum Berlin in einem geeigneten Rechenzentrum in Deutschland einschließlich sämtlicher unterstützenden Leistungen für den laufenden Betrieb einerseits sowie Leistungen zur Weiterentwicklung andererseits.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hosting und Betrieb Zu leisten sind das Hosting des Moodle-basierten Lernmanagementsystems Lernraum Berlin in einem geeigneten Rechenzentrum in Deutschland einschließlich sämtlicher unterstützender Leistungen für den laufenden Betrieb. | 12 Monate | – |
| 2 | Weiterentwicklung Zu erbringen sind Leistungen zur Weiterentwicklung des Lernraum Berlin. | 12 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % berücksichtigt. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Im Preisblatt sind die monatlichen Ressourcen-Kosten für jeweils eine Einheit anzugeben (1 CPU / 1 GB RAM / 1 GB Storage / 1 GB High-Performance Storage).
Eignung9 von 9 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Vorhandensein der notwendigen Infrastruktur oder Fähigkeit zu deren zügigem Aufbau
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- technische Fachkräfte: Ein Team bestehend aus mindestens 6 Personen, die die in Ziffer 2.4 genannten Profile erfüllen. Das Erfüllen der Profile ist nachzuweisen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter hat in den vergangenen zwei Jahren mindestens ein Rechenzentrum mit BSI-Grundschutz Basis und Standard im Bereich Schulwesen betrieben.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist mind. eine Referenz für den Betrieb komplexer Kubernetes-Installationen im Bereich des Schulwesens innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist mind. eine Referenz über Mail-Smarthosts in Kubernetes aus dem Be-reich des Schulwesens innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist Erfahrung mit der Event-Basierten Orchestrierung von Systemen mithilfe von Messaging-Infrastruktur und Prozessoren auf Basis von Go, Rust, Php und Java inklusive Eigenentwicklungen anhand mind. 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Schulwesen innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist anhand mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich Schulwe-sen innerhalb der letzten zwei Jahre Erfahrung mit dem Einsatz und der Administration von Moodle nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist anhand mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich Schulwesen innerhalb der letzten zwei Jahre Erfahrung mit dem Einsatz und der Administration von Keycloak nach.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt zum 1. des Folgemonats nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer einen Monat vor Ablauf jeweils um ein weiteres Jahr, bis maximal 48 Monate zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.12.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup# Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup# Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen). Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.- Hinweis
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaf … ganz lesenkürzer
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Bewertet wird ausschließlich der im Preisblatt angegebene Bruttobetrag.
- Qualität
- Qualität des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 70Die Qualität des Projektteams wird auf Basis der Mindestanzahl eingereichter persönlicher Profile für die designierten Mitarbeiter bewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist Erfahrung in der Entwicklung von Keycloak anhand mindestens ei-nem Referenzprojekt aus dem Bereich Schulwesen innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist Erfahrungen in der Entwicklung von moodle anhand mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich des Schulwesens innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter weist Erfahrung mit Kubernetes und allgemein mit der Administration virtualisierter Serverinfrastruktur anhand mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich des Schulwesens innerhalb der letzten zwei Jahre nach.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt zum 1. des Folgemonats nach Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer einen Monat vor Ablauf jeweils um ein weiteres Jahr, bis maximal 48 Monate zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.575.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.12.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup# Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup# Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu. Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen). Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.- Hinweis
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaf … ganz lesenkürzer
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
senbjf.berlin.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung von Lizenzen für Atlassian Tool-Chain11.08.2026
- Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen12.06.2026
- Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Gästezimmerreinigung des SFBB01.06.2026
- Betrieb der Koordinierungsstelle ergänzende und flexible Kindertagesbetreuung - KefKi08.05.2026
Mehr von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Weiterentwicklung des Webangebots der Jugendberufsagentur Berlin inkl. Support des CMS TYPO3 sowie Hosting und Betrieb der InfrastrukturSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · BerlinFrist 09.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vorabinformation Direktvergabe
- BekanntmachungFrist 10.12.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V.Frist 10.11.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des BundesFrist 09.12.2026
- PersonaldienstleistungenProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.Frist 18.11.2026
- IT-Unterstützung für Atlassian JiraDRV Bund EinkaufsmanagementFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d84df97-c6d2-453f-bdcb-871f45f5a7e3.