Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Leistungen zum Betrieb einer Sächsischen Kompetenzstelle für Wasserstoff

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 13-0452/294veröffentlicht 28.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 344 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Sachsen (1 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
716 Tsd. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Offenes Verfahren zur Vergabe von Leistungen zum Betrieb einer "Sächsischen Kompetenzstelle für Wasserstoff"

Beschreibung des Loses

"Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) beabsichtigt einen Vertrag über Dienstleistungen zum Betrieb einer Sächsischen Kompetenzstelle für Wasserstoff (KH2) abzuschließen.

Mit der Sächsischen Kompetenzstelle soll ein zentraler Ansprechpartner für Dritte und den Auftraggeber in Sachsen zur Verfügung stehen, der bei Fragen rund um Wasserstofferzeugung, -transport, -speicherung und -anwendung sowie Regulatorik auskunftsfähig ist. Ziel ist es, eine interdisziplinäre und branchenübergreifende Kompetenzstelle für die Entwicklung des Wasserstoffstandortes Sachsen zu etablieren. Diese soll bereits existierende Initiativen und Kompetenzen im Freistaat bündeln, den Austausch stärken und durch gezielte Informationsangebote ergänzen. Dabei soll interdisziplinär über die Kompetenzfelder Forschung, Entwicklung und Innovation, Wasserstoffinfrastruktur, -anwendung und -verbrauch sowie Handel und Regulatorik von Wasserstoff informiert werden."

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen für den Auftraggeber durchzuführen: - Leistungspaket 1 - Betrieb der Sächsischen Kompetenzstelle für Wasserstoff (Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung; Festpreisleistung) - Leistungspaket 2 - Informationstätigkeit (Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung; rahmenvertragliche Leistung) - Leistungspaket 3 - Veranstaltungen (Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung; rahmenvertragliche Leistung) - Leistungspaket 4 - Erstellung vom Abschlussbericht (Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung; rahmenvertragliche Leistung)

Der Auftragszeitraum beträgt ein Jahr. Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit vier Jahre nicht überschreitet.

Die Abnahmemengen der rahmenvertraglichen Leistungen sind Bestandteil der Vertragsunterlagen (Mindestabnahmemenge, geschätzte Abnahmemenge, Höchstabnahmemenge).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
Bewertung Angebotskonzept mit weiteren Unterkriterien gemäß Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen
Preis
wertungsfähiger Angebotsgesamtpreis brutto für Leistungen im gesamten Vertragszeitraum einschließlich Optionszeitraum gemäß Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot in einer Erklärungsvorlage mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorz … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot in einer Erklärungsvorlage mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Alle Aufträge, die als Referenz herangezogen werden, müssen folgende Aufgabe beinhalten: - Aktive Bearbeitung von Projekten und aktive Informationsbereitstellung im Themenbe-reich Wasserstoff. Mindestens zwei der Referenzen müssen jeweils einen der nachfolgenden Merkmale beinhalten. Es sind insgesamt mindestens zwei Merkmale abzudecken. - Organisation von Netzwerkveranstaltungen und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessensgruppen, - Den Betrieb eines regionalen oder nationalen Clusters oder die aktive Einbindung in dieses, - als Auftraggeber eine Gebietskörperschaft (z. B. Bund, Land oder Kommune) ausweist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Es sind Angaben für das vorgesehene Fachpersonal (mindestens zwei Personen) einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung in einer Erklärungsvorlage vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projek … ganz lesenEs sind Angaben für das vorgesehene Fachpersonal (mindestens zwei Personen) einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung in einer Erklärungsvorlage vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Die als Fachpersonal vorgesehenen Personen müssen: - über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (mit einem Master oder entsprechenden Diplomgrad oder vergleichbar abgeschlossen) im Bereich Wirtschafts-, Natur,- oder Ingenieurwissenschaften verfügen und - mindestens sechs Monate innerhalb der letzten 60 Monat vor dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einem Tätigkeitsfeld gearbeitet haben, welches Wasserstoff-, Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare Energiethemen beinhaltet und - über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) verfügen. Neben den benannten Sprachkenntnissen kann eine der genannten Personen statt der geforderten Deutschkenntnisse eine Amtssprache eines der an Deutschland angrenzenden Nachbarländer mit mindestens dem Sprachniveau C1 beherrschen (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Informationssicherheit
Vorlage der Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit des SMWA entsprechend der Vorlage Erklärung_Informationssicherheit
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffen … ganz lesen- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten ; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz; - soweit erforderlich: Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen; Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre , getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz je nachzuweisendem Geschäftsjahr 200.000,00 Euro brutto p.a. betragen hat.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Auftragszeitraum beträgt ein Jahr. Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit vier Jahre nicht überschreitet.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
28.11.2025, 10:10 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dem angegebenen Wert des Gesamtauftrages liegen die geschätzten Abnahmemengen je Leistungsposition im gesamten Vertragszeitraum einschließlich Option (insgesamt vier Jahre) zugrunde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4591679-db29-4723-8adc-1aff70cbb9f8.