Leistungen der Technischen Ausrüstung (ELT) für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Markt Kaufering
Markt Kaufering · Kaufering, Bayern
Aktenzeichen Markt Kaufering_Grundschule_MKA111.0007veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 175 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate
- 20.02.2024 – 13.04.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Neubau Bildungscampus Sehen und Hören Nürnberg - GeneralplanungBezirk Mittelfranken · AnsbachFrist 04.12.2026
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- RS-730 Objektplanung LPH1-5Landkreis Schweinfurt · SchweinfurtFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 175 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate20.02.2024 – 13.04.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaufering86916, Landkreis Landsberg am Lech, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 13.04.2028
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Leistungen der Technischen Ausrüstung (ELT) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen LPH 3 und 5 bis 9, Anlagengruppen 4, 5 und 6 - stufenweise - für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Markt Kaufering.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen Technischen Ausrüstung (ELT) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen LPH 3 und 5 bis 9, Anlagengruppen 4, 5 und 6 - stufenweise - für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Markt Kaufering. Der Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich auch aus der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Zum besseren Verständnis der Gesamtmaßnahme ist die Vorstudie als Anlage 802 beigefügt. Der aktuelle Planstand kann den umfangreichen Planbeilagen entnommen werden. Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Der erste kleinere Bauabschnitt befindet sich im Bau. Er umfasst die Sanierung des sogenannten Bau I und wird im April 2024 fertiggestellt sein. Der zweite wesentlich größere Bauabschnitt umfasst den Abriss des Zwischenbaus mit Lehrerzimmer und Aula, den Neubauteil mit Erweiterung der Grundschule und die Generalsanierung des sogenannten Bau II (zweistöckig). Der 2. Bauabschnitt soll Pfingsten 2024 starten und wird bis März / April 2026 abgeschlossen sein. Die Planungsleistungen werden für den 2. Bauabschnitt benötigt. Mit den Arbeiten muss daher sofort nach Auftragserteilung begonnen werden. Die Planungsleistungen werden aufgrund einer Insolvenz des für die Gesamtmaßnahme beauftragten Ingenieurbüros benötigt. Es gibt daher schon einige Vorleistungen, die bereits vorgeplant sind und übernommen werden können. Im Auftragsfall werden alle verfügbaren Unterlagen auch als DWG zur Verfügung gestellt. Um der erforderlichen Einarbeitung ins Projekt mit umfassender und kritischer Prüfung der vorliegenden Planung gerecht zu werden, wird die Leistungsphase 3 für die Anlagengruppen 4 und 5 mit 50 % erneut vergütet. Für die Anlagengruppe 6 wurde bereits der Bauauftrag vergeben, sodass hier nur noch Leistungen der Leistungsphasen 8 bis 9 anfallen werden. Für die Anlagengruppe 8 sind die Aufträge ebenfalls bereits erteilt, sodass hier nur die Schnittstelle bedient werden muss.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801].
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.02.2024
- Vertragsende
- 13.04.2028
- Verlängerung
1. Stufenweise Beauftragung Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden … ganz lesenkürzer
1. Stufenweise Beauftragung Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen nach Anlage 801 werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz): - Geschäftsführer; Gesellschafter; Partner 105,- EUR (netto) - Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur): 82,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHFLM
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IB Neubaur GmbH, Rain | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Markt Kaufering
- Anschrift
- Pfälzer Straße 1, 86916 Kaufering
- Kontakt
- vergabe@
kaufering.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Waldhackschnitzel zur Unterhaltung der kommunalen Wärmeversorgung für das Heizkraftwerk Kaufering15.10.2026
- Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering -Innentüren04.09.2026 · 11 Angebote
- Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering - Fliesen Naturstein04.09.2026 · 7 Angebote
- Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering - Schreiner13.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.02.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 06.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppen 1-3, 8) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71645760-10cc-4b78-ad7b-deefae0228e4.