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Leistungen der Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung eines neuen abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystems (BDE)

Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) · Kamp-Lintfort, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01veröffentlicht 17.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 536 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate01.09.2025 – 30.09.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Gesamtpreis (netto)45 %
  • Qualität des angebotenen Betriebsdatenerfassungssystems35 %
  • Referenzen Projektleiter/-in und Stellvertretende/r Projektleiter/-in5 %
  • Terminsicherheit5 %
  • Service- und Wartungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA)
    vor 18 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) ist ein gemeinsames Unternehmen des Kreises Wesel und der Stadt Kamp-Lintfort, um die zuverlässige und nachhaltig orientierte Entsorgung für die gesamte Region zu garantieren. Die KWA ist in diesem Vergabeverfahren der Auftraggeber. Die KWA ist zuständig für die klassische Sortierung, thermische Behandlung sowie Deponierung der kommunalen und gewerblichen Abfälle aus dem Einzugsgebiet. Auch der Wertstoffhof und die Schlackenaufbereitung gehören zu ihren Geschäftsfeldern. Sie betreibt dazu seit mehr als 25 Jahren das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof. Der Asdonkshof zeichnet sich durch eine in Deutschland bisher einzigartige Kombination aus verschiedenen Abfallbehandlungsprozessen aus, durch die er zu den umweltfreundlichsten Anlagen in ganz Europa zählt. Betrieben wird das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof an seinem Standort Kamp-Lintfort derzeit durch die KWA mit einer/m - Müllverbrennungsanlage, - Klärschlammtrocknung, - Vorschalt-/Sortieranlage für Sperrmüll und Gewerbeabfälle, - Schlackenaufbereitungsanlage, - Inertstoffdeponie der Deponieklasse 2 (DK II), - Wertstoffhof mit integrierter stationärer Problemabfallsammelstelle und einer Sicherstellung, und der Kreis Weseler Abfallgesellschaft Regio mbH (KWA Regio) mit einer/m - Biologischen Abfallbehandlungsanlage mit Teilstromvergärung und nachgeschalteter Feinaufbereitung und - Kompostwerk. Die unterschiedlichen Prozesse am Asdonkshof laufen derzeit in dem bestehenden abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystem zusammen. Das AEZ Asdonkshof benötigt ein neues Betriebsdatenerfassungssystem für Abfallwirtschaft (BDE). Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind demnach die Ablösung des bestehenden BDE durch Neueinführung und fortlaufender Wartung sowie Support einer Software, die folgenden Anforderungen genügt: Das neue BDE muss ein für alle am AEZ Asdonkshof derzeit und künftig tätigen Unternehmen umfassend und hinreichend erprobtes Leistungsspektrum bereitstellen. Es soll die aktuellen Aufgabenstellungen und Prozesse sicher, verfügbar und von der Funktionalität her ergonomisch, praxis- und zukunftsorientiert unterstützen und im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, Anforderungen und Wachstum anpassungsfähig sein. Das neue BDE muss eine adäquate, mandantenfähige und deutschsprachige Software sein, die bereits vorkonfigurierte branchentypische Funktionen für abfallwirtschaftliche Geschäftsprozesse und abfallrechtliche Erfordernisse bereithält und schnelle und flexible Lösungen für individuelle Ansprüche und Entwicklungen bietet. Die Neueinführung des Betriebsdatenerfassungssystems ("Go Live") hat bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ein detaillierter Zeitplan wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) stellt den aktuellen Planungsstand dar, der sich im Laufe des Vergabeverfahrens und insbesondere während der Ausführung der Leistungen weiterentwickeln und verändern kann. Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die KWA einen zuverlässigen, leistungsfähigen und abfallwirtschaftlich erfahrenen Softwarespezialisten als Auftragnehmer auswählen, welcher die Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung des neuen BDE effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Die KWA erwartet ein hohes Verständnis für die Ziele und Zielgruppen des BDE sowie eine lösungsorientierte Herangehensweise, um der KWA bestmögliche Ideen aufzuzeigen und diese dann umzusetzen.

Beschreibung des Loses

Die KWA vergibt in diesem Vergabeverfahren den Auftrag für die Leistungen der Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung eines neuen abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystems (BDE).

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Gesamtpreis (netto)45 %
Qualität des angebotenen Betriebsdatenerfassungssystems35 %
Referenzen Projektleiter/-in und Stellvertretende/r Projektleiter/-in5 %
Terminsicherheit5 %
Service- und Wartungskonzept10 %
Preis
Gesamtpreis (netto)Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Qualität des angebotenen BetriebsdatenerfassungssystemsSiehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Referenzen Projektleiter/-in und Stellvertretende/r Projektleiter/-inSiehe Vergabeunterlagen.
Qualität
TerminsicherheitSiehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Service- und WartungskonzeptSiehe Vergabeunterlagen.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschlusskriterium: Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ausschlusskriterium: Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 500.000 bzw. alternativ die Bereitschaft, im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufzustocken.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlusskriterium: Folgende Mindestreferenzen muss jeder Bewerber nachweisen: Mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung, Instandhaltung und den Support sowie die Wartung eines Betriebsdatenerfassungssystems im abfallwirtschaftlichen Bereich. * Aus der Gesamtschau der vorgele … ganz lesenAusschlusskriterium: Folgende Mindestreferenzen muss jeder Bewerber nachweisen: Mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung, Instandhaltung und den Support sowie die Wartung eines Betriebsdatenerfassungssystems im abfallwirtschaftlichen Bereich. * Aus der Gesamtschau der vorgelegten drei Referenzen muss sich ergeben, dass 1. in mindestens einer Referenz die Prozesse von einer Müllverbrennungsanlage in den implementierten Abfallwirtschaftssystemen abgebildet wurden und derzeit noch werden, 2. in den drei Referenzen zusammen die Prozesse von mindestens drei der folgenden Anlagen in den erfolgreich implementierten Abfallwirtschaftssystemen abgebildet wurden und derzeit noch werden: a) Bioabfallbehandlungsanlage, b) Kompostierungsanlage, c) Deponie (nicht stillgelegt und/oder in Nachsorge), d) Schlackenaufbereitungsanlage, e) Sortieranlage nach Gewerbeabfallverordnung, f) Wertstoffhof für Bürger und (Klein-)Gewerbe, g) Waage/Pforte, h) stationäre Problemabfallsammelstelle oder Zwischenlager für Problemabfälle. * Teilnahmeanträge, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, schließt die KWA aus. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wird die KWA nach den Bewertungskriterien aus der Bewertungsmatrix zur Anlage A werten. Dafür wertet die KWA die eingereichten Mindestreferenzen nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A. Die Einzelheiten sind der Anlage A zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorsc … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D545APT Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KWA. Die KWA wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben (vgl. § 56 VgV). Fragen der Bewerber sind ausnahmslos schriftlich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4D545APT Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KWA. Die KWA wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben (vgl. § 56 VgV). Fragen der Bewerber sind ausnahmslos schriftlich und für die Teilnahmeanträge spätestens bis zum 08.05.2025 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die KWA wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 12.05.2025, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA)
Anschrift
Graftstr. 25, 47475 Kamp-Lintfort
Kontakt
vergabe@wr-legal.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e3a7186-b348-4bbc-8381-3c1c7fedb4f6.