Leistungen der Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung eines neuen abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystems (BDE)
Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) · Kamp-Lintfort, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 01veröffentlicht 17.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 13 Monate
- 01.09.2025 – 30.09.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 13 Monate01.09.2025 – 30.09.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kamp-Lintfort47475, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Gesamtpreis (netto)45 %
- Qualität des angebotenen Betriebsdatenerfassungssystems35 %
- Referenzen Projektleiter/-in und Stellvertretende/r Projektleiter/-in5 %
- Terminsicherheit5 %
- Service- und Wartungskonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Die Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) ist ein gemeinsames Unternehmen des Kreises Wesel und der Stadt Kamp-Lintfort, um die zuverlässige und nachhaltig orientierte Entsorgung für die gesamte Region zu garantieren. Die KWA ist in diesem Vergabeverfahren der Auftraggeber. Die KWA ist zuständig für die klassische Sortierung, thermische Behandlung sowie Deponierung der kommunalen und gewerblichen Abfälle aus dem Einzugsgebiet. Auch der Wertstoffhof und die Schlackenaufbereitung gehören zu ihren Geschäftsfeldern. Sie betreibt dazu seit mehr als 25 Jahren das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof. Der Asdonkshof zeichnet sich durch eine in Deutschland bisher einzigartige Kombination aus verschiedenen Abfallbehandlungsprozessen aus, durch die er zu den umweltfreundlichsten Anlagen in ganz Europa zählt. Betrieben wird das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof an seinem Standort Kamp-Lintfort derzeit durch die KWA mit einer/m - Müllverbrennungsanlage, - Klärschlammtrocknung, - Vorschalt-/Sortieranlage für Sperrmüll und Gewerbeabfälle, - Schlackenaufbereitungsanlage, - Inertstoffdeponie der Deponieklasse 2 (DK II), - Wertstoffhof mit integrierter stationärer Problemabfallsammelstelle und einer Sicherstellung, und der Kreis Weseler Abfallgesellschaft Regio mbH (KWA Regio) mit einer/m - Biologischen Abfallbehandlungsanlage mit Teilstromvergärung und nachgeschalteter Feinaufbereitung und - Kompostwerk. Die unterschiedlichen Prozesse am Asdonkshof laufen derzeit in dem bestehenden abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystem zusammen. Das AEZ Asdonkshof benötigt ein neues Betriebsdatenerfassungssystem für Abfallwirtschaft (BDE). Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind demnach die Ablösung des bestehenden BDE durch Neueinführung und fortlaufender Wartung sowie Support einer Software, die folgenden Anforderungen genügt: Das neue BDE muss ein für alle am AEZ Asdonkshof derzeit und künftig tätigen Unternehmen umfassend und hinreichend erprobtes Leistungsspektrum bereitstellen. Es soll die aktuellen Aufgabenstellungen und Prozesse sicher, verfügbar und von der Funktionalität her ergonomisch, praxis- und zukunftsorientiert unterstützen und im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, Anforderungen und Wachstum anpassungsfähig sein. Das neue BDE muss eine adäquate, mandantenfähige und deutschsprachige Software sein, die bereits vorkonfigurierte branchentypische Funktionen für abfallwirtschaftliche Geschäftsprozesse und abfallrechtliche Erfordernisse bereithält und schnelle und flexible Lösungen für individuelle Ansprüche und Entwicklungen bietet. Die Neueinführung des Betriebsdatenerfassungssystems ("Go Live") hat bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ein detaillierter Zeitplan wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) stellt den aktuellen Planungsstand dar, der sich im Laufe des Vergabeverfahrens und insbesondere während der Ausführung der Leistungen weiterentwickeln und verändern kann. Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die KWA einen zuverlässigen, leistungsfähigen und abfallwirtschaftlich erfahrenen Softwarespezialisten als Auftragnehmer auswählen, welcher die Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung des neuen BDE effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Die KWA erwartet ein hohes Verständnis für die Ziele und Zielgruppen des BDE sowie eine lösungsorientierte Herangehensweise, um der KWA bestmögliche Ideen aufzuzeigen und diese dann umzusetzen.
Beschreibung des Loses
Die KWA vergibt in diesem Vergabeverfahren den Auftrag für die Leistungen der Softwareentwicklung und -pflege zur Implementierung eines neuen abfallwirtschaftlichen Betriebsdatenerfassungssystems (BDE).
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis (netto)Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Qualität des angebotenen BetriebsdatenerfassungssystemsSiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Referenzen Projektleiter/-in und Stellvertretende/r Projektleiter/-inSiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- TerminsicherheitSiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Service- und WartungskonzeptSiehe Vergabeunterlagen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausschlusskriterium: Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Ausschlusskriterium: Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 500.000 bzw. alternativ die Bereitschaft, im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufzustocken.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlusskriterium: Folgende Mindestreferenzen muss jeder Bewerber nachweisen: Mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung, Instandhaltung und den Support sowie die Wartung eines Betriebsdatenerfassungssystems im abfallwirtschaftlichen Bereich. * Aus der Gesamtschau der vorgele … ganz lesenkürzer
Ausschlusskriterium: Folgende Mindestreferenzen muss jeder Bewerber nachweisen: Mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Implementierung, Instandhaltung und den Support sowie die Wartung eines Betriebsdatenerfassungssystems im abfallwirtschaftlichen Bereich. * Aus der Gesamtschau der vorgelegten drei Referenzen muss sich ergeben, dass 1. in mindestens einer Referenz die Prozesse von einer Müllverbrennungsanlage in den implementierten Abfallwirtschaftssystemen abgebildet wurden und derzeit noch werden, 2. in den drei Referenzen zusammen die Prozesse von mindestens drei der folgenden Anlagen in den erfolgreich implementierten Abfallwirtschaftssystemen abgebildet wurden und derzeit noch werden: a) Bioabfallbehandlungsanlage, b) Kompostierungsanlage, c) Deponie (nicht stillgelegt und/oder in Nachsorge), d) Schlackenaufbereitungsanlage, e) Sortieranlage nach Gewerbeabfallverordnung, f) Wertstoffhof für Bürger und (Klein-)Gewerbe, g) Waage/Pforte, h) stationäre Problemabfallsammelstelle oder Zwischenlager für Problemabfälle. * Teilnahmeanträge, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, schließt die KWA aus. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wird die KWA nach den Bewertungskriterien aus der Bewertungsmatrix zur Anlage A werten. Dafür wertet die KWA die eingereichten Mindestreferenzen nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A. Die Einzelheiten sind der Anlage A zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D545APT Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KWA. Die KWA wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben (vgl. § 56 VgV). Fragen der Bewerber sind ausnahmslos schriftlich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4D545APT Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen der KWA. Die KWA wird ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben (vgl. § 56 VgV). Fragen der Bewerber sind ausnahmslos schriftlich und für die Teilnahmeanträge spätestens bis zum 08.05.2025 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die KWA wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 12.05.2025, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA)
- Art
- Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Umweltschutz
- Anschrift
- Graftstr. 25, 47475 Kamp-Lintfort
- Website
- aez-asdonkshof.de
- Kontakt
- vergabe@
wr-legal.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bereitstellung eines CMS und Implementierung der Vergabehandbücher des BMVBundesministerium für VerkehrFrist 26.11.2026
- Lizenzen für VMware-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e3a7186-b348-4bbc-8381-3c1c7fedb4f6.