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Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 13)

Landratsamt Rems-Murr-Kreis · Waiblingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E25265166veröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 768 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
118 Monate01.03.2025 – 31.12.2034
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Linienbündel RMK13 treten drei Fahrplanzustände auf – der erste beschreibt die Linienverläufe und darauf basierende Kennwerte vom 01.03.2025 bis zur Neuvergabe des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025). Der zweite Zustand endet mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Der dritte Zustand beschreibt die Linien ab (vsl.) Fahrplanwechsel Dezember 2026 bis zum Ende des Vergabezeitraumes. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 375 Murrhardt - Kirchenkirnberg - Kaisersbach Linie 380 Sulzbach - Großerlach Linie 380A Sulzbach - Zwerenberg - Eschenstruet - Sulzbach (Schülerverkehr) Linie 385 Sulzbach - Spiegelberg - Wüstenrot Linie 386 Sulzbach - Spiegelberg - Spiegelberger Teilorte Linie 390 Backnang - Sulzbach – Murrhardt Linie 391 Ortsverkehr Oppenweiler

Bei Inbetriebnahme des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025) ändert sich der Linienweg der Linie 375 zwischen Kaisersbach und Welzheim. Alle anderen Linien unterscheiden sich zwischen ersten und zweiten Zustand nicht. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S3 und S4 sowie auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Backnang, Sulzbach und Murrhardt bekommen. Der dritte Zustand bildet das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ab diesem Zeitpunkt ab und ist unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Im Zuge der Umstellung der Fahrpläne bei der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ werden die Verbindungen der Linie 391 in eine Linie des Bündels RMK09 überführt, wodurch die Linie 391 im Bündel RMK13 nur in den ersten beiden Zuständen enthalten sein wird. Sollten die Linien 375 und 390 in Murrhardt während der ersten beiden Zustände vom Auftragnehmer nicht durchgebunden werden, sind die Anschlüsse zwischen den beiden Linien sicher-zustellen. Im Fahrplan der Linie 375 ist 1 Fahrtenpaar als „wünschenswerte Mehrleistung“ deklariert. Falls der Auftragnehmer diese Fahrten in seinem Angebot inkludiert, sind diese als Verlängerung der an der Haltestelle Fornsbach Alte Straße um 9:30 Uhr endenden bzw. an der Haltestelle Fornsbach Waldsee um 9:57 Uhr startenden Fahrt einzuplanen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Umfasst sind folgende Linien: Linie 375 Murrhardt - Kirchenkirnberg - Kaisersbach Linie 380 Sulzbach - Großerlach Linie 380A Sulzbach - Zwerenberg - Eschenstruet - Sulzbach (Schülerverkehr) Linie 385 Sulzbach - Spiegelberg - Wüstenrot Linie 386 Sulzbach - Spiegelberg - Spiegelberger Teilorte Linie 390 Backnang - Sulzbach – Murrhardt Linie 391 Ortsverkehr Oppenweiler

Es treten drei Fahrplanzustände auf – der erste beschreibt die Linienverläufe und darauf basierende Kennwerte vom 01.03.2025 bis zur Neuvergabe des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025). Der zweite Zustand endet mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Der dritte Zustand beschreibt die Linien ab (vsl.) Fahrplanwechsel Dezember 2026 bis zum Ende des Vergabezeitraumes. Bei Inbetriebnahme des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025) ändert sich der Linienweg der Linie 375 zwischen Kaisersbach und Welzheim. Alle anderen Linien unterscheiden sich zwischen ersten und zweiten Zustand nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.
Qualität
Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle e … ganz lesenDer Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durc … ganz lesenDer Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Kriterium
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten … ganz lesenBieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht früher als 3 Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Über … ganz lesenDie Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht früher als 3 Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
31.12.2034
Dauer
118 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
30.09.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76173 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Ruftaxi Linienbündel 12 im Rems-Murr-Kreis

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.01.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22c55827-69fb-481e-952c-2f5c408c23b5.