Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen (Linienbündel ES06)
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung · Esslingen a. N., Baden-Württemberg
Aktenzeichen E35747823veröffentlicht 22.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 102 Monate
- 01.07.2025 – 31.12.2033
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 86 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 102 Monate01.07.2025 – 31.12.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Esslingen a. N.73728, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 31.12.2033
- Heute
Beschreibung
Im Linienbündel ES06 treten zwei Fahrplanzustände auf. Der erste Fahrplanzustand beschreibt den Zeitraum von der Inbetriebnahme des Linienbündels ES06 bis zur Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Im Zuge der Stuttgart 21 Inbetriebnahme soll die S-Bahnlinie S1 Montag-Freitag im 15min-Takt bis Wendlingen fahren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Neukonzept (Fahrplanzustand 2) zu erbringen. Der Fahrplanzustand 2 beschreibt die Linien ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis zum Ende des Vergabezeitraums. Der genaue Umsetzungszeitpunkt ist abhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der damit verbundenen Takterweiterung auf der Linie S1. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien: Linie 151 Wendlingen(N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N); Linie 152 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - Wendlingen (N) (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 153 Wendlingen (N) ZOB - Köngen - ZOB (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026); Linie 154 Wendlingen (N) ZOB - Weinhalde - ZOB; Linie 155 Wendlingen (N) ZOB - Unterboihingen - ZOB; Linie 155A Wendlingen (N) Schulzentrum - Sporthalle im Speck - Schulzentrum; Linie 184 Nürtingen - Zizishausen- Unterensingen- Wendlingen; Linie 196 Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen; N15 Wendlingen (N) - Köngen - Unterensingen - Nürtingen - Oberboihingen - Wendlingen (N); On-Demand- Verkehr "Wendlingen und Oberboihingen".
In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zur Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) nach derzeitigem Planungsstand auf rund 418.969 Fahrplankilometer pro Jahr. Im Zeitraum von der Inbetriebnahme Stuttgart 21 (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 491.396 Fahrplankilometer pro Jahr.
Es ist zu beachten, dass die Fahrpläne im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. Fahrplanwechsel im Dezember 2026) angepasst werden. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 G … ganz lesenkürzer
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fleischmannstraße 4, 73728 Esslingen a. N.
- Website
- landkreis-esslingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens10 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- 1. BerichtigungFrist 17.01.2025
- BekanntmachungFrist 17.01.2025
- 1. BerichtigungFrist von 28.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.10.2024
- BekanntmachungFrist 31.07.2024
- 1. BerichtigungFrist von 31.07.2024 auf 07.08.2024 verschoben
- 2. BerichtigungFrist von 14.08.2024 auf 15.08.2024 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 07.08.2024 auf 14.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Linienbündel HochrheinLandratsamt LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und DenkmalschutzFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis BöblingenFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbe79b9f-8b1b-4100-9c72-163e92738ea4.