Leichte Polizeiboote
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen TLS011-446-2026-11V-34-4veröffentlicht 16.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Gesamt-Angebots-Preis70 %
- Technische Anforderungen und Garantie15 %
- Kundendienstleistung15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 53 Tagenan Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 48 Tagennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 48 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 43 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Es wird die losweise Beschaffung von zwei leichten Polizeibooten (1x RIB Schlauchboot, Los 1 und 1x Bugklappenboot, Los 2) mit Außenbordmotor und Transportanhänger sowie Service- und Kundendienstleistungen für die Dauer der Gewährleistung bzw. Garantie nebst weiteren Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 03.1 und 03.2) beabsichtigt. Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung ge-schlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Gegenstand nach CPV
- 34500000Schiffe und BooteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Leichtes Polizeiboot in RIB-Bauweise "RIB Schlauchboot" Es wird die losweise Beschaffung von zwei leichten Polizeibooten (1x RIB Schlauchboot, Los 1 und 1x Bugklappenboot, Los 2) mit Außenbordmotor und Transportanhänger sowie Service- und Kundendienstleistungen für die Dauer der Gewährleistung bzw. Garantie nebst weiteren Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 03.1 und 03.2) beabsichtigt. Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend. Das Einsatzgebiet der Boote umfasst primär alle Gewässer im Zuständigkeitsbereich der Was-serschutzpolizei Baden-Württemberg, insbesondere Rhein, Neckar und Bodensee. Im Rahmen länderübergreifender Einsatzlagen sollen die Boote auch im übrigen Bundesgebiet einschließ-lich des Küstenbereichs eingesetzt werden können. Die Boote müssen daher sowohl für Strei-fenfahrten im täglichen Dienst, als auch zur Verwendung bei maritimen Einsatzlagen geeignet sein. Die Boote sind Einsatzmittel der Polizei, die besonderen Beanspruchungen unterliegen und die Arbeit der Polizei repräsentieren. Ergonomie, Sicherheit und Zuverlässigkeit unter den er-schwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Das Land Baden-Württemberg legt überdies besonderen Wert darauf, dass bei der Her-stellung, dem Betrieb und der Wartung Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Energie-einsparung berücksichtigt werden. Sämtliche angebotene Produkte müssen dem neuesten Standard und somit allen derzeit gültigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften entspre-chen. | 24 Monate | – |
| 2 | Leichtes Polizeiboot mit Alu-Bugklappe "Bugklappenboot" Es wird die losweise Beschaffung von zwei leichten Polizeibooten (1x RIB Schlauchboot, Los 1 und 1x Bugklappenboot, Los 2) mit Außenbordmotor und Transportanhänger sowie Service- und Kundendienstleistungen für die Dauer der Gewährleistung bzw. Garantie nebst weiteren Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 03.1 und 03.2) beabsichtigt. Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend. Das Einsatzgebiet der Boote umfasst primär alle Gewässer im Zuständigkeitsbereich der Was-serschutzpolizei Baden-Württemberg, insbesondere Rhein, Neckar und Bodensee. Im Rahmen länderübergreifender Einsatzlagen sollen die Boote auch im übrigen Bundesgebiet einschließ-lich des Küstenbereichs eingesetzt werden können. Die Boote müssen daher sowohl für Strei-fenfahrten im täglichen Dienst, als auch zur Verwendung bei maritimen Einsatzlagen geeignet sein. Die Boote sind Einsatzmittel der Polizei, die besonderen Beanspruchungen unterliegen und die Arbeit der Polizei repräsentieren. Ergonomie, Sicherheit und Zuverlässigkeit unter den er-schwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Das Land Baden-Württemberg legt überdies besonderen Wert darauf, dass bei der Her-stellung, dem Betrieb und der Wartung Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Energie-einsparung berücksichtigt werden. Sämtliche angebotene Produkte müssen dem neuesten Standard und somit allen derzeit gültigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften entspre-chen. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gesamt-Angebots-PreisDer Gesamt-Angebots-Preis (netto) unter Berücksichtigung eines ev. eingeräum-ten Preisnachlasses, vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 3a.
- Qualität
- Technische Anforderungen und GarantieDie angebotenen Motoren werden hinsichtlich der Leistung und in Bezug auf die Erfüllung der geforderten Merkmale im Bereich Höchstgeschwindigkeit und Fahrverhalten bewertet. Die Gewährung einer Beschaffenheits- /Haltbarkeitsgarantie (Qualitätsgarantie) auf den Bootskörper (ohne Motor) wird bewertet, vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 3b.
- Qualität
- KundendienstleistungBewertet wird die Zeitdauer bis zur Erbringung von Serviceleistungen an den Standor-ten der Boote, vgl. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 3c.
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 3 Jahren (2026, 2025, 2024), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung mindestens eines ausge-bauten leichten Polizeibootes) vergleichbar ist. Das Auslieferungsjahr, das Auftrags-volumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen
- Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem Sie ansässig sind, eingetragen sind, bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Nachweis des Herstellers, dass es sich bei dem Werkstattbetrieb, der die Arbeiten gem. Ziff. 15 der Vertragsbedingungen (Anlage 02) am Motor durchführt, um eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt handelt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Es wird eine Rahmenvereinbarung von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.09.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektr. Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Eigenerklärung, dasst die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpfli … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektr. Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Eigenerklärung, dasst die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden; vereinbart wird, dass alle zur Kenntnis gelangten vertraulichen Daten der anderen Seite geheim zu halten sind; die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer auf die Geheimhaltung von personenbezogenen und nichtpersonenbezogenen vertraulichen Daten verpflichtet werden. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen einsetzt. (ZVÜ-Überprfung).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY4BF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Art
- Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Website
- pptls.polizei-bw.de
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a13c657-74db-4a5a-b7a3-646ddee2ccb6.