Legionellenmanagementleistungen
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 142-25veröffentlicht 23.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Bei dem AG handelt es sich um mehrere Wohnungsbaugesellschaften. Der AG ist Eigentümer und Vermieter diverser Grundstücke und Gebäude in Berlin, welche dem Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung (nachfolgend TrinkwV) unterfallen. In diesem Rahmen unterliegt der AG in weiten Teilen der Untersuchungspflicht des § 31 TrinkwV sowie damit im Zusammenhang stehenden weiteren Untersuchungs-, Anzeige- und Handlungspflichten nach der TrinkwV. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für die Erfüllung dieser Pflichten verfügt, beabsichtigt er, diese – soweit rechtlich zulässig – auf Dritte zu übertragen.
Gegenstand nach CPV
- 65111000TrinkwasserversorgungHauptgegenstand
- 41110000Trinkwasser
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Bei dem AG handelt es sich um mehrere Wohnungsbaugesellschaften. Der AG ist Eigentümer und Vermieter diverser Grundstücke und Gebäude in Berlin, welche dem Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung (nachfolgend TrinkwV) unterfallen. In diesem Rahmen unterliegt der AG in weiten Teilen der Untersuchungspflicht des § 31 TrinkwV sowie damit im Zusammenhang stehenden weiteren Untersuchungs-, Anzeige- und Handlungspflichten nach der TrinkwV. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für die Erfüllung dieser Pflichten verfügt, beabsichtigt er, diese – soweit rechtlich zulässig – auf Dritte zu übertragen. Hier Los 1 mit 435 Anlagen | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Bei dem AG handelt es sich um mehrere Wohnungsbaugesellschaften. Der AG ist Eigentümer und Vermieter diverser Grundstücke und Gebäude in Berlin, welche dem Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung (nachfolgend TrinkwV) unterfallen. In diesem Rahmen unterliegt der AG in weiten Teilen der Untersuchungspflicht des § 31 TrinkwV sowie damit im Zusammenhang stehenden weiteren Untersuchungs-, Anzeige- und Handlungspflichten nach der TrinkwV. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für die Erfüllung dieser Pflichten verfügt, beabsichtigt er, diese – soweit rechtlich zulässig – auf Dritte zu übertragen. Hier Los 2 mit 711 Anlagen | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahmeoder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben und dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu verge-benden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben und dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu verg … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben und dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu verge-benden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leis-tungsverzeichnis.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt zu haben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 1 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bil-det die B … ganz lesenkürzer
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 1 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bil-det die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Mindestanforderungen (soweit hier gefordert): - Beschreibung der erbrachten Leistungen (Art und Umfang der zur Erbringung von Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung im Zusammenhang mit Legionellen notwendigen Leistungen), - Referenz umfasst mindestens 1.000 Wohneinheiten, - 300 prüfpflichtige Trinkwassererwärmungsanlagen - Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpart-ners beim AG, - Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2022), - Vertragspartner: Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen, Hotel(-ketten), Handel und Gewerbe. - Die „zusätzlichen Spezifika“ müssen über alle angegebenen Referenzen hinweg mindestens einmal erbracht worden sein. Hat der Bieter nicht sämtliche „zusätzlichen Spezifika“ nicht mindestens einmal erbracht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.: - Durchgängige Betreuung von Inhabern von Trinkwasserinstallationen im Legionellenmanagement - Durchgängige Betreuung von Inhabern von Trinkwasserinstallationen mit mindestens 300 Trinkwas-sererwärmungsanlagen im Legionellenmanagement - Kommunikation, Information, Koordination und Management aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Beprobung gegenüber den betroffenen Mietern sowie dem AG - Kommunikation, Information der erforderlichen Maßnahmen an das Gesundheitsamt - Management von externen Dienstleistern (welche über den AG gebunden sind) bei Sofortmaßnah-men nach § 51 Abs. 1 Nr. 4 TrinkwV - Erstellen von Gefährdungsanalysen Je Referenz sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt: Beschreibung der erbrachten Leistung: Art und Beschaffenheit der erbrachten Leistung Anzahl der Einheiten, bei denen die Leistung erbracht wurde (Achtung: mindestens 1.000 Einheiten) Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse): Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung:in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ): Achtung: Abschluss der Leistungen nicht vor 2022- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 46 Abs. 3 VgV bzw. § 33 UVgO dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Die nach diesem Vertrag geschuldeten Probenahmen und Laboruntersuchungen dürfen aus-schließlich durch hierfür zugelassene … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 46 Abs. 3 VgV bzw. § 33 UVgO dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Die nach diesem Vertrag geschuldeten Probenahmen und Laboruntersuchungen dürfen aus-schließlich durch hierfür zugelassene Untersuchungsstellen im Sinne von § 31 TrinkwV in Ver-bindung mit § 39 und 40 TrinkwV des AN durchgeführt werden. Die Untersuchungsstelle muss sowohl für die Probennahme nach DIN EN ISO 19458 sowie die Analyse nach DIN EN ISO 11731 akkreditiert sein. Nachweis durch: • Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäi-schen Union für Trinkwasseruntersuchungen, • Zulassung und die Listung durch die oberste Landesbehörde oder die von ihr benannte Stelle eines Bundeslandes- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bieter erklärt, dass die für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen über folgende technische Ausrüstung zu verfügen (jeweils namentlich zu benennen und anhand von Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhab … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, dass die für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen über folgende technische Ausrüstung zu verfügen (jeweils namentlich zu benennen und anhand von Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachzuweisen): Geschäftsführung (bei mehreren Mitgliedern sind sämtliche Mitglieder auszuweisen) ProjektleiterIn LaborleiterIn ProbenehmerIn Die benannten Personen sind zwingend in dem Projekt der Gewobag in der jeweils benannten Position einzusetzen. Bei Mehrfachnennung einer (einzigen) Person ist die Mehrfachnennung eindeutig kenntlich zu machen. (mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen)- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die IT-technischen Fähigkeiten verfügt, sich über Web-Services an die Gewobag anzubinden. Für die Beschreibung der Web-Services steht die Anlage 7 gem. Vertrag zur Verfügung. 1. Sind vergleichbare Web-Services gemäß Anlage 7 durch den jeweilig … ganz lesenkürzer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die IT-technischen Fähigkeiten verfügt, sich über Web-Services an die Gewobag anzubinden. Für die Beschreibung der Web-Services steht die Anlage 7 gem. Vertrag zur Verfügung. 1. Sind vergleichbare Web-Services gemäß Anlage 7 durch den jeweiligen Dienstleister be-reits im Betrieb zwecks Datenaustausch mit Kunden? Wenn ja, bitte kurze Beschreibung der eingesetzten Web-Services-Technologie. 2. Falls keine vergleichbaren Web-Services im Betrieb sind, welche IT-Systeme werden durch einen jeweiligen Dienstleister aktuell betrieben, die über die Fähigkeit zur Anbindung über Web-Services gemäß Anlage 7 verfügen? Wie stellt sich die Fähigkeit dar?- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden jeweils 2-fach ma … ganz lesenkürzer
Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden jeweils 2-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte Ver-sicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der Gesamt-dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer den jeweiligen Versicherungsvertrag unterjährig kündigt. Im Fall der Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer hat der AN unverzüglich in Höhe der o.g. Mindestdeckungssummen für die oben angegebenen Schäden für entsprechenden Deckungsschutz zu sorgen. Über die Kün-digung eines der vorgenannten Versicherungsverträge (gleich ob durch den AN oder dessen Versicherer) hat der AN den AG unverzüglich zu informieren (per E-Mail an den Zentralen Ein-kauf des AG). Im eigenen Interesse sollte der AN sich die vorgenannten Deckungssummen und Versicherungsarten von seinen Nachunternehmern ebenfalls nachweisen lassen. Soweit der AN eine Gruppen- oder Konzern-Versicherung abgeschlossen hat, muss er in geeigneter Weise si-cherstellen, dass die Absicherung nach diesem Vertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlos-sen wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
bis zu 4-mal: Auszug aus Vertrag: 5.1.Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Januar 2026. Es endet hinsichtlich der Gewo-bag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH am 31. Dezember 2029, hinsichtlich aller weiteren … ganz lesenkürzer
bis zu 4-mal: Auszug aus Vertrag: 5.1.Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Januar 2026. Es endet hinsichtlich der Gewo-bag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH am 31. Dezember 2029, hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft auf Seiten des AG (siehe Anlage 1) am 31. Dezember 2026 („Festlaufzeiten“). 5.2 Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung vier Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft auf Seiten des AG (siehe Anlage 1) hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung sieben Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsver-längerung zugeht.- Optionen
- 4x um 1 Jahr
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 69 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenkürzer
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Losaufteilung Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 2 Gebietslose unterteilt. In dem Bestand des Gewobag-Verbunds gibt es derzeit knapp 1.200 Trinkwassererwärmungsanlagen, die sich derzeit wie folgt aufteilen und zu folgenden Losen zusammengefasst sind: * Los 1: 435 Anlagen * Los 2: 711 Anlagen Z … ganz lesenkürzer
Losaufteilung Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 2 Gebietslose unterteilt. In dem Bestand des Gewobag-Verbunds gibt es derzeit knapp 1.200 Trinkwassererwärmungsanlagen, die sich derzeit wie folgt aufteilen und zu folgenden Losen zusammengefasst sind: * Los 1: 435 Anlagen * Los 2: 711 Anlagen Zuschlagslimitierung Die Gewobag stellt klar, dass zwar die Abgabe von Angeboten in den Vergabeverfahren für alle 2 Lose zulässig ist, die Gewobag aber max. 1 Los an einen einzelnen geeigneten Bieter vergeben wird. Hat ein Bieter für beide Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird oben genannte Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt: Für den Fall, dass ein Bieter in beiden Losen als wirtschaftlichster Bieter (höchste Punktzahl je Los) obsiegend sein sollte, wird nur dasjenige Los bezuschlagt, welches im Zusammenhang mit dem Zuschlag für das andere Los die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellt. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtheit beider Lose. Es wird jeweils das Angebot bezuschlagt, dass unter der vorgenannten Berücksichtigung das wirtschaftlichste Ergebnis in der Gesamtschau der Lose gewährleistet. Folglich erhält das Angebot den Zuschlag, welches in Kombination mit dem Angebot des Zweitplatzierten aus dem anderen Los, das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtergebnis darstellt. Die Gewobag behält sich vor, mehr als 1 Los an einen geeigneten Bieter zu vergeben, soweit für das weitere Los keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vorliegen.- Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarst … ganz lesenkürzer
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 14.10.2025 über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin
- Website
- gewobag.de
- Kontakt
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.10.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.10.2025 auf 28.10.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90d1a401-3a40-41e4-a91c-042aea50405c.