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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger

Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Frankfurt (Oder), Brandenburg

Aktenzeichen 66/009/26/OVveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 218 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt (Oder)15234, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Vergabestelle Frankfurt (Oder)
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.

Beschreibung des Loses

Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weiter … ganz lesen- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weitere: -Haftpflichtversicherungsnachweis, -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, -Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende gültige Nachweise vorzulegen: 1. Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, soweit diese im Rahmen der Leistung anfallen können, bzw. 2. Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen. Die Nachweise müssen: * zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein, * die ausgeschriebenen Tätigkeiten (Sammeln und Befördern) umfassen, * die einschlägigen Abfallarten inhaltlich abdecken. Das Fehlen der geforderten Nachweise oder das Nichtvorliegen einer gültigen Erlaubnis/Anzeige zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 56 VgV bzw. § 41 UVgO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, * die Anzeige nach § 53 KrWG sowie die Erlaubnis nach § 54 KrWG während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten, * dem Auftraggeber jede Änderung, Einschränkung, Nebenbestimmung, jeden Widerruf oder das Erlöschen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen, * auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Wegfall oder die Einschränkung der erforderlichen abfallrechtlichen Zulassung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2030
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
03.04.2026, 13:00 Uhr. Vergabestelle Frankfurt (Oder). keine
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraum … ganz lesenLeistung: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Landes Brandenburg, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68HA00#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

123vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
304.718 €Zuschlagswert im Median
147.792 € – 625.585 €mittlere Hälfte, 58 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b760e9fe-279c-4bb7-9654-f325f1191a2b.