Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Frankfurt (Oder), Brandenburg
Aktenzeichen 66/009/26/OVveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Brandenburg (10 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt (Oder)15234, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (14 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 7 MonatenVergabestelle Frankfurt (Oder)
- Bindefrist endetvor 5 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.
Beschreibung des Loses
Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weiter … ganz lesenkürzer
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weitere: -Haftpflichtversicherungsnachweis, -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, -Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende gültige Nachweise vorzulegen: 1. Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, soweit diese im Rahmen der Leistung anfallen können, bzw. 2. Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen. Die Nachweise müssen: * zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein, * die ausgeschriebenen Tätigkeiten (Sammeln und Befördern) umfassen, * die einschlägigen Abfallarten inhaltlich abdecken. Das Fehlen der geforderten Nachweise oder das Nichtvorliegen einer gültigen Erlaubnis/Anzeige zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 56 VgV bzw. § 41 UVgO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, * die Anzeige nach § 53 KrWG sowie die Erlaubnis nach § 54 KrWG während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten, * dem Auftraggeber jede Änderung, Einschränkung, Nebenbestimmung, jeden Widerruf oder das Erlöschen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen, * auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Wegfall oder die Einschränkung der erforderlichen abfallrechtlichen Zulassung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2030
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.04.2026, 13:00 Uhr. Vergabestelle Frankfurt (Oder). keine
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraum … ganz lesenkürzer
Leistung: Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Landes Brandenburg, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68HA00#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadthaus, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
- Website
- frankfurt-oder.de
- Kontakt
- vergabestelle@
frankfurt-oder.de
Bei uns erfasst
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- Neue Dauerausstellung im Kleist-Museum, Faberstraße 6-7 in 15230 Frankfurt (Oder);Los 2: Lieferung, Montage, Konfiguration, Programmierung, Inbetriebnahme, Prüfung und Abnahme MedientechnikStadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 15230 Frankfurt (Oder)Frist 09.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Brandenburg (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Niki Gebäudemanagement GmbH8 Zuschläge
- 2M Gruppe GmbH6 Zuschläge
- WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienstleistungen GmbH5 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b760e9fe-279c-4bb7-9654-f325f1191a2b.