Leasing von Klein- und Kompaktwagen 2024
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 206/2023veröffentlicht 15.02.2024erstmals 15.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 33 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 33 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 31 MonatenErfurt
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist das Leasing von Klein- und Kompaktwagen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Gegenstand nach CPV
- 34110000PersonenkraftwagenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | 69 (optional + 10) Personenkraftwagen (PKW-Verbrenner) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist das Leasing von Klein- und Kompaktwagen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1: 69 (optional + 10) Personenkraftwagen (PKW - Verbrenner) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Los 2: 36 Personenkraftwagen (PKW - Batterieelektrischer Antrieb) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Jeder Bieter kann sich auf ein oder beide Lose bewerben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Anforderungen ergeben sich aus den als Anlagen 1-1 bis 1-2 beigefügten Leistungsbeschreibungen der Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot sind eine technische Dokumentation sowie eine aktuelle Preisliste vorzulegen. Die Leasingverträge beginnen jeweils am Los 1: 01.09.2024, spätestens 30.09.2024 Los 2: 01.09.2024, spätestens 30.09.2024 | – | – |
| 3 | 36 Personenkraftwagen (PKW - Batterieelektrischer Antrieb) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist das Leasing von Klein- und Kompaktwagen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1: 69 (optional + 10) Personenkraftwagen (PKW - Verbrenner) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Los 2: 36 Personenkraftwagen (PKW - Batterieelektrischer Antrieb) Schräghecklimousine M1 AB (Systematisierung nach Kraftfahrtbundesamt) Jeder Bieter kann sich auf ein oder beide Lose bewerben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Anforderungen ergeben sich aus den als Anlagen 1-1 bis 1-2 beigefügten Leistungsbeschreibungen der Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot sind eine technische Dokumentation sowie eine aktuelle Preisliste vorzulegen. Die Leasingverträge beginnen jeweils am Los 1: 01.09.2024, spätestens 30.09.2024 Los 2: 01.09.2024, spätestens 30.09.2024 | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen) unter Angabe des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, der Dauer der Leistungserbringung, des Rechnungswertes und der Beschreibung der Leistung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, die Leasingzeit der Fahrzeuge im Los 1 um zwei Mal je zwölf Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Option für alle Fahrzeuge auszuüben oder jeweils nur auf einige Fahrzeuge zu beschränken.
- Optionen
- Im Hinblick auf die eventuell optional benötigten 10 PKW des Loses 1 hat die Auftraggeberin die einseitige Option, diese Fahrzeuge einzeln bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss abzurufen. Spätestens drei Monate nach Abruf müssen diese Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Sofern die Auftraggeberin eine Inanspruchnahme der Option beabsichtigt, wird der Auftragnehmer zuvor hierüber in Kenntnis gesetzt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 25.03.2024, 10:01 Uhr. Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHB8K 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYHB8K 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 26.04.2024. 4) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Alle 148 offenen Ausschreibungen von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH17 Zuschläge
- Zöller-Kipper10 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH8 Zuschläge
- ACO Authaus Henke7 Zuschläge
- Sachsengarage GmbH7 Zuschläge
- Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.03.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 18.03.2024 auf 25.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 55a5ff02-d573-4867-b521-e342697b7f8d.