Leasing-iPads für Schulen
Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur · Bremen, Bremen
Aktenzeichen DP-2023000090veröffentlicht 25.01.2024erstmals 25.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 33 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 33 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 32 Monatenan Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Bindefrist endetvor 30 Monaten52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von iPads samt Zubehör sowie MDM (Moblie Device Management), die aufgrund eines jeweils 48-monatigen (Restwert-) Leasingvertrags an die Schulen in Bremen und Bremerhaven zu liefern sind. Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. Die Vertragsdauer verlängert sich bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht zuvor fristgerecht kündigt (Optionen). Aus dieser Rahmenvereinbarung ist allein das Land Bremen, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung, sowie das Magistrat Bremerhaven zum Abruf berechtigt. Die operative Umsetzung der jeweiligen Einzelabrufe erfolgt durch Dataport AöR.
Die bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung zu benennende Höchstmenge beträgt 150% des geschätzten Gerätebedarfs (100.000 Stück); vorliegend ist die Höchstmenge also auf 150.000 Geräteeinheiten festgelegt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (Schwankungsbereich: 10%; Entscheidungskriterium: Preis). Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A der Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (Schwankungsbereich: 10%; Entscheidungskriterium: Preis). Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A der Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
- Kriterium
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie au … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: • Der Bieter muss über eine gültige Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 KWG verfügen. (Eine entsprechende Erklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe über die eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien, Kriterium 2.2.2.3.1 und 2.2.2.3.2 abzugeben.) • Der Bieter muss über den Status „Apple Authorised Education Specialist“ verfügen. (Eine entsprechende Erklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe über die eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien, Kriterium 2.2.2.3.3 und 2.2.2.3.4 abzugeben.)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarungslaufzeit verlängert sich bis zu zwei Mal automatisch um je weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit die Rahmenvereinbarung kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer (AN) werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung a … ganz lesenkürzer
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer (AN) werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem AN ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der AN gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG) • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bremen, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur
- Anschrift
- Rembertiring 8-12, 28195 Bremen
- Website
- bildung.bremen.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- Windows Education Lizenzen21.11.2025 · 3 Angebote
- Leasing-iPads für Schulen25.04.2025 · 4 Angebote
- Mini-PCs05.11.2024 · 8 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- BekanntmachungFrist 27.02.2024
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.03.2024
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 19.03.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.03.2024 auf 18.04.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.02.2024 auf 19.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8226ce0b-4245-4336-bae5-b73cecf5fc0a.