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LBV.SH Straßenmeisterei Sylt, LKN, LBV Neubau Gerätestützpunkt Sylt 2.BA Fachplanung Tragwerksplanung

Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24D00670veröffentlicht 12.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate16.06.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fachplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung § 51 LPH 3 bis 6 und Besondere Leistungen

Beschreibung des Loses

Baugrundstück Das Baugrundstück befindet sich auf der Bestandsliegenschaft des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) im Ortsteil Tinnum der Gemeinde 25980 Sylt an der Keitumer Landstrasse 18. Es handelt sich um das Flurstück 36/22 der Flur 4 in der Gemarkung Tinnum. Es hat eine Größe von 5.330m². Das Grundstück ist teilweise bebaut. Der Abbruch aller Bestandsgebäude wird in diesem Projekt berücksichtigt. Eine Baugrunduntersuchung ist beauftragt in wird im Verlauf dieses Verfahrens durchgeführt. Die Kampfmittelfreiheit ist bestätigt. Eine Leitungsauskunft liegt vor. Der B-Plan ist im Verfahren. Zunächst gelten die Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung. Das Grundstück unterliegt der Bäderordnung der Gemeinde Sylt. Das Grundstück zählt zur sturmflutgefährdeten Niederung. In unmittelbarer Nachbarschaft (Flurstück 98) befinden sich 2 freistehende Einfamilienhäuser auf dem Flurstück 98, deren Wert und Aufenthaltsqualität durch den Bau und den Betrieb der Straßenmeisterei und des Gerätestützpunktes nicht weiter gemindert werden soll. Entwurfsbeschreibung Auf dem Flurstück 36/22 soll als Ergänzung zur neuen Winterdienstanlage, die auf dem östlichen, durch die Verbindungsstraße Königskamp getrennten, Teilgrundstück (Flurstück 255), bereits errichtet wurde, eine Fahrzeughalle mit Verwaltungstrakt entstehen. Nutzer des neuen Gebäudes sind der Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) und der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN). Soweit es von der Nutzung her Sinn macht, sollen Räume wie z.B. Verwaltungs-, Sozial-, Archiv-, Lager-, Technik- und Schlafräume gemäß des jeweiligen Bedarfes LBV und/oder LKN gemeinsam erschlossen und nutzbar sein. Bei der Materialauswahl der zu planenden Gebäude ist das EWKG 2022 hinsichtlich Nachwachsen, Recycling und Recyclingfähigkeit zu berücksichtigen. Raumprogramm Für den LBV ist die Planung und Umsetzung einer Fahrzeughalle mit 4 Toranlagen sowie einer Werkstatt erforderlich; vor dem nur vom LBV genutzten Bereich der Halle muss darüber hinaus ein Waschplatz eingerichtet werden. Für den LKN ist eine Durchfahrtshalle zu errichten, die beidseitig über jeweils 2 Toranlagen verfügen muss. Gemeinschaftlich vom LBV und LKN zu nutzende Flächen umfassen Verwaltungs-, Sozial-, Archiv-, Lager-, Technik- und Schlafräume. In den Außenanlagen müssen u.a. Lagerboxen, Stellplätze für Bauwagen, Arbeitsboote, Lagerflächen für Material des Katastrophenschutzes, Besucherparkplätze sowie die vertraglich zugesicherten 2 Stellplätze für das Nachbargrundstück Berücksichtigung finden. Haustechnische Versorgung Auf dem Grundstück sind Wasser, Abwasser und Strom-Hausanschlüsse in den Bestandsgebäuden vorhanden und müssen für den Neubau umgelegt werden. Die Wärmeversorgung des Gebäudes ist entsprechend des EWKG CO2 neutral zu gestalten. Die Dachflächen sind so zu konzipieren, dass sie für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und/oder für eine Solare Warmwasserbereitung gut geeignet sind. Ob das Grundstück für Tiefensonden für eine Sole- Wasser-Wärmepumpe geeignet ist, wurde noch nicht untersucht. Tragwerksplanung Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Tragwerksplanung ab Leistungsphase (LPH) 3. Die Ergebnisse der bereits erbrachten LPH 1/2 werden derzeit in einem Bericht zusammengestellt und als Einarbeitungsgrundlage (u.a.) nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Grundleistungen nach HOAI 2021 werden folgende Leistungen als besondere Leistungen benötigt: • B.1: LPH 4 -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Abgabe in einem eigenständigen Dokument. • B.2: LPH 4 Erarbeiten statischer Nachweise für gemauerte Fassaden. Die Fassadenkonstruktion entspricht der Bauregelliste. • B.3: LPH 8 - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • B.4: LPH 8 -Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, soweit erforderlich Kostenrahmen Die geschätzten Baukosten für den Neubau der Straßenmeisterei und des Gerätestützpunktes Sylt inkl. der erforderlichen Abrisskosten der Bestandsgebäude liegen für die Kostengruppen 200 - 600 bei ca. 10,8 Millionen brutto. Davon entfallen ca. 6,7 Mio. brutto auf die KGR 300, ca. 2,4 Mio. brutto auf die KGR 400 sowie ca. 1,7 Mio € brutto auf die Kostengruppen 200 und 500.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Bewertungsmethodik des Preises ist im Formblatt "II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung" zu finden.
Qualität
Die Angaben zu den Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik sind im Formblatt "II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung" zu finden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): LBV.SH Straßenmeisterei Sylt, LKN, LBV, Abriss und Neubau Gerätestützpunkt Sylt 2.BA

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366vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.671 €Zuschlagswert im Median
92.570 € – 424.851 €mittlere Hälfte, 293 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c12c32a-5f61-4874-8f77-66115619a6f0.