LBP, AFB, FFH-VP GGB + SPA - Bw 102 Ersatzneubau Vorpommernbrücke
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen F097/66/26veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Tagenan Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Tagennur elektronisch über evergabe-mv.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 5 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 56 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen. Die vorgesehene Planung der Maßnahme gliedert sich thematisch im Wesentlichen in 3 Teile: die Planung eines neuen Teilbauwerkes Nord (ggf. zzgl. Moorbrücken Nord) mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten, die Planung des Abbruches der Bestandsbauwerke (Vorpommernbrücke, Moorbrücken, Verkehrszeichenbrücke), die Planung eines neuen Teilbauwerkes Süd (ggf. zzgl. Moorbrücken Süd) einschließlich der Planung einer Verkehrszeichenbrücke mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten. Im Rahmen des Vorhabens sind die umweltfachlichen Anforderungen aus Natur-, Arten-, Gewässer-, Boden-, Klima- und Immissionsschutz einschließlich aller daraus resultierenden Genehmigungs- und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen umfassen die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), eines Artenschutzfachbeitrags (AFB) sowie von FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) für die betroffenen Natura-2000-Gebiete einschließlich erforderlicher Kartierungsleistungen. Optional vorgesehen sind FFH-Ausnahmeprüfungen, eine Unterwasser-Videountersuchung, eine spätere Plausibilitätsprüfung der Erfassungsergebnisse sowie hieraus gegebenenfalls erforderliche ergänzende Nachkartierungen.
Gegenstand nach CPV
- 90712000UmweltplanungHauptgegenstand
- 71313400Umweltfolgenabschätzung im Bau
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen Formblatt 102
- Preis
- Angebotspreis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen ab-zuschließen: Für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und V … ganz lesenkürzer
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen ab-zuschließen: Für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 2,0 Mio. EUR. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntn … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Bearbeiter müssen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-mens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die für die jeweilige Funktion erforderliche Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Bearbeitung, Erstellung und Erläuterung der vertragsgegenständlichen Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Für die Auftragsausführung sind eine Projektleitung sowie jeweils verantwortliche Bearbeiter für folgende umweltfachliche Planungs- und Fachbeiträge zu benennen: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das GGB, - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das SPA. Eine Person kann für mehrere der vorgenannten Funktionen benannt werden, sofern sie die jeweils gestellten Anforderungen erfüllt. Die Projektleitung und die verantwortlichen Bearbeiter müssen über einen erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom, Master oder Bachelor) der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Biologie, Geoökologie, Ingenieurwissenschaften mit umweltfachlichem Schwerpunkt oder einer vergleichbaren, für die jeweils zu erbringenden Leistungen einschlägigen Fachrichtung verfügen. Die Projektleitung muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung bzw. Leitung umweltfachlicher Planungs- und Fachbeiträge für Infrastrukturvorhaben verfügen. Die verantwortlichen Bearbeiter müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem jeweils von ihnen zu bearbeitenden Leistungsbereich verfügen. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung erfolgt durch Vorlage eines Qualifikationsnachweises und eines Lebenslaufs mit chronologischer Darstellung des beruflichen Werdegangs und der maßgeblichen Projektstationen.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen. Durch die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden: - Landscha … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen. Durch die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), - landseitige Biotop- und/oder floristische Kartierungen. Referenzen für LBP, AFB und FFH-VP werden berücksichtigt, wenn der jeweilige Planungs- oder Fachbeitrag innerhalb der letzten sieben Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist einen Bearbeitungsstand erreicht hat, der seine Verwendung in einem Genehmigungsverfahren ermöglicht hat. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor diesem Zeitraum liegen. Referenzen für landseitige Biotop- und/oder floristische Kartierungen werden berücksichtigt, wenn die Kartierungsleistungen innerhalb der letzten sieben Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden. Der Beginn der Kartierungsleistungen kann vor diesem Zeitraum liegen. Mindestens eine der Referenzen für LBP, AFB oder FFH-VP muss ein Vorhaben an einem Gewässer I. Ordnung betreffen. Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer der vorgenannten Anforderungen herangezogen wer-den, sofern die jeweiligen Leistungen im Referenzprojekt erbracht wurden.- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Soweit für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Mindestanforderungen festgelegt sind, muss der vorgesehene Unterauftragnehmer diese erfüllen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-mv.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 03.11.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY6LN#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Holbeinplatz14, 18069 Rostock
- Website
- rostock.de
- Kontakt
- tiefbauamt@
rostock.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 581234d6-531b-4443-ae31-4115555ac84a.