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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

LBP, AFB, FFH-VP GGB + SPA - Bw 102 Ersatzneubau Vorpommernbrücke

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen F097/66/26veröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 4 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
    vor 13 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 5 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 5 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 56 Tagen

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen. Die vorgesehene Planung der Maßnahme gliedert sich thematisch im Wesentlichen in 3 Teile: die Planung eines neuen Teilbauwerkes Nord (ggf. zzgl. Moorbrücken Nord) mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten, die Planung des Abbruches der Bestandsbauwerke (Vorpommernbrücke, Moorbrücken, Verkehrszeichenbrücke), die Planung eines neuen Teilbauwerkes Süd (ggf. zzgl. Moorbrücken Süd) einschließlich der Planung einer Verkehrszeichenbrücke mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten. Im Rahmen des Vorhabens sind die umweltfachlichen Anforderungen aus Natur-, Arten-, Gewässer-, Boden-, Klima- und Immissionsschutz einschließlich aller daraus resultierenden Genehmigungs- und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen umfassen die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), eines Artenschutzfachbeitrags (AFB) sowie von FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) für die betroffenen Natura-2000-Gebiete einschließlich erforderlicher Kartierungsleistungen. Optional vorgesehen sind FFH-Ausnahmeprüfungen, eine Unterwasser-Videountersuchung, eine spätere Plausibilitätsprüfung der Erfassungsergebnisse sowie hieraus gegebenenfalls erforderliche ergänzende Nachkartierungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
siehe Vergabeunterlagen Formblatt 102
Preis
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen ab-zuschließen: Für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und V … ganz lesen§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen ab-zuschließen: Für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 2,0 Mio. EUR. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntn … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Bearbeiter müssen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-mens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die für die jeweilige Funktion erforderliche Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Bearbeitung, Erstellung und Erläuterung der vertragsgegenständlichen Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Für die Auftragsausführung sind eine Projektleitung sowie jeweils verantwortliche Bearbeiter für folgende umweltfachliche Planungs- und Fachbeiträge zu benennen: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das GGB, - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für das SPA. Eine Person kann für mehrere der vorgenannten Funktionen benannt werden, sofern sie die jeweils gestellten Anforderungen erfüllt. Die Projektleitung und die verantwortlichen Bearbeiter müssen über einen erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom, Master oder Bachelor) der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltwissenschaften, Biologie, Geoökologie, Ingenieurwissenschaften mit umweltfachlichem Schwerpunkt oder einer vergleichbaren, für die jeweils zu erbringenden Leistungen einschlägigen Fachrichtung verfügen. Die Projektleitung muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung bzw. Leitung umweltfachlicher Planungs- und Fachbeiträge für Infrastrukturvorhaben verfügen. Die verantwortlichen Bearbeiter müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem jeweils von ihnen zu bearbeitenden Leistungsbereich verfügen. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung erfolgt durch Vorlage eines Qualifikationsnachweises und eines Lebenslaufs mit chronologischer Darstellung des beruflichen Werdegangs und der maßgeblichen Projektstationen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen. Durch die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden: - Landscha … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der erforderlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen. Durch die vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in folgenden Leistungsbereichen nachgewiesen werden: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), - landseitige Biotop- und/oder floristische Kartierungen. Referenzen für LBP, AFB und FFH-VP werden berücksichtigt, wenn der jeweilige Planungs- oder Fachbeitrag innerhalb der letzten sieben Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist einen Bearbeitungsstand erreicht hat, der seine Verwendung in einem Genehmigungsverfahren ermöglicht hat. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor diesem Zeitraum liegen. Referenzen für landseitige Biotop- und/oder floristische Kartierungen werden berücksichtigt, wenn die Kartierungsleistungen innerhalb der letzten sieben Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden. Der Beginn der Kartierungsleistungen kann vor diesem Zeitraum liegen. Mindestens eine der Referenzen für LBP, AFB oder FFH-VP muss ein Vorhaben an einem Gewässer I. Ordnung betreffen. Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer der vorgenannten Anforderungen herangezogen wer-den, sofern die jeweiligen Leistungen im Referenzprojekt erbracht wurden.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Soweit für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Mindestanforderungen festgelegt sind, muss der vorgesehene Unterauftragnehmer diese erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
03.11.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY6LN#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
382.416 €Zuschlagswert im Median
334.868 € – 626.189 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 581234d6-531b-4443-ae31-4115555ac84a.