Lasersystem zur Kühlung von Li-Quantengasen
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2025-RPTU-2413veröffentlicht 31.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
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- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
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- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Kaiserslautern67663, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Geplanter Kauf eines Diodenlasersystems zur Erzeugung, Manipulation und Abbildung eines Lithium-Quantengases inkl. Lieferung, Installation und Einweisung nach freiwilliger Ex-Ante Bekanntmachung frühestens am 14.08.2025 bei der Firma TOPTICA Photonics SE, Lochhamer Schlag 19, 82166 Gräfelfing.
Beschreibung des Loses
Zur Durchführung der geplanten Forschungsvorhaben werden vier Diodenlaser mit einer Wellenlänge von 671 nm, welche auf die selektive Manipulation der atomaren Zustände in Lithium-6 abgestimmt ist, benötigt. Um eine größtmögliche Stabilität des Systems und die Möglichkeit zur Messdatenaufnahme über mehrere Tage zu gewährleisten, muss das System größtenteils automatisiert seine wichtigsten Parameter nachregeln bzw. Regelpunkte bei unterbrochener Regelschleife eigenständig wieder finden und eine Regelung wieder in Betrieb nehmen können. Um im Experiment ausreichende Kontrolle über die Atome zu erreichen, ist ein stabiles Lasersystem vonnöten, das auf die Eigenschaften der hier verwendeten Atome maßgeschneidert ist. Das System soll rackbasiert, fasergekoppelt, hochstabil und automatisiert betrieben werden können. Ziel ist ein zuverlässig automatisierter 24/7-Betrieb, um hochempfindliche, wiederholte Messungen an zerstörbaren Quantenzuständen ohne ständige manuelle Eingriffe durchführen zu können. Dies erfordert unterbrechungsfrei höchste Stabilität und Präzision über bis zu 40 Stunden. Auf Grund der beschränkten räumlichen Gegebenheiten ist ein Aufstellen der Diodenlaser und Verstärker auf optischen Tischen nicht möglich, diese müssen mitsamt Controllern ausgelagert werden in einen Rackaufbau. Die benötigte Racklösung muss zudem eine aktive Kühlung ermöglichen, da andere Konzepte (z. B. passive Luftkühlung) thermische Drifts und damit Instabilitäten verursachen würden. Zur Erzeugung der Quantengase müssen Laserstrahlen zur Dopplerkühlung, Rückpumpen und Zustandspräparation von Lithium in viele Teilstrahlen aufgespalten werden. Dies bedingt hohe optische Leistungen (bis 3 W) und eine Strahlführung über polarisationserhaltende Fasern. Vier der Diodenlaser müssen daher mit Tapered Amplifiern verstärkt werden. Benötigt werden drei Laser zur Laserkühlung sowie ein Abbildungslaser. Das Gesamtsystem umfasst vier Diodenlaser mit einer Wellenlänge von 671 nm, die jeweils spezifische Aufgaben im Experiment erfüllen. - Ein Diodenlaser für den Zeeman-Slower (Abkühlung des atomaren Strahls vor dem Einfang in der MOT), fasergekoppelt, frequenzstabilisiert - Zwei Diodenlaser für die Magneto-Optische Falle (MOT): o ein "Cooler"-Laser zur Realisierung des eigentlichen Kühlübergangs o ein "Repumper"-Laser zur Rückführung der Atome in den kühlbaren Zustand Beide Laser müssen frequenzstabilisiert, polarisationserhaltend fasergekoppelt und in ihrer Ausgangsleistung so ausgelegt sein, dass eine Aufspaltung in sechs MOT-Strahlen mit ausreichender Intensität gewährleistet werden kann. - Ein Diodenlaser für die resonante Absorptionsabbildung (bildgebender Übergang, schaltet synchron mit der Bildaufnahme), fasergekoppelt, mit präziser Modulationsfähigkeit Das komplette Lasersystem muss in einem 19"-Laserrack untergebracht sein. Die räumliche Situation im Labor erlaubt keinen optischen Aufbau der Lasermodule auf optischen Tischen. Ein kompakter Rackaufbau ermöglicht zudem eine standardisierte, wartungsarme Integration in bestehende Infrastruktur. Zudem muss die rackintegrierte Lösung eine thermisch kontrollierte, mechanisch stabile Umgebung sicherstellen werden, die für Frequenzstabilität und Reproduzierbarkeit der Messungen zwingend erforderlich ist. Das Lasersystem muss über automatische Lockfunktionen verfügen, denn die Messdauer am Experiment für einzelne Messerien kann bis zu 40 Stunden betragen. Dies erfordert höchste Stabilität und Präzision und ohne automatisierte Nachregelung ist die Stabilität der Laserfrequenzen und Strahlqualität nicht gewährleistet, was zu einem Abbruch oder zur Unbrauchbarkeit ganzer Messreihen führen würde. Die zuverlässige Frequenzstabilisierung des Lasersystems ist somit essenziell für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Die nach der Faser verfügbare Leistung muss mindestens 200 mW für MOT-Laser und >100 mW für Abbildungs- und Zeemanslower-Laser betragen. Außerdem müssen alle Laser polarisationserhaltend fasergekoppelt ausgeführt sein, denn die optischen Elemente zur Erzeugung der Magneto-Optischen Falle (MOT), für das Imaging sowie der Zeemanslower sind räumlich getrennt angeordnet, deswegen ist eine verlustarme Strahlführung über Fasern notwendig. Nur fasergekoppelte Systeme mit ausreichender Leistung garantieren eine stabile, reproduzierbare Bestrahlung der Atome an definierten Positionen im Vakuumapparat. Auch die Polarisationsstabilität ist dabei essenziell, da ein Polarisationsdrift zu einem Ausfall der MOT-Funktion oder zu schwächeren Signal in der Abbildung führt. Das System muss durch eine aktive Temperaturregelung (z. B. Flüssigkühlung oder geregelte Peltierkühlung) stabilisiert sein. Passive Luftkühlung reicht nicht aus. Die zur Laserkühlung verwendeten Übergänge im 6Li-Niveau-Schema liegen im MHz-Bereich. Temperaturdrifts in den Lasermodulen führt schnell zu einer Abweichung der Laserfrequenz vom gewünschten Resonanzübergang und damit zur sofortigen Verschlechterung oder zum Ausfall der Kühlung. Nur durch aktive Temperaturkontrolle inklusive effizienter Wärmeableitung zur Vermeidung thermischer Drifteffekte lassen sich die hochpräzisen Bedingungen über die notwendige Messdauer sicherstellen. Das System muss vollständig ferngesteuert bedienbar sein, z.B. über Ethernet/SCPI, sowie über eine einheitliche grafische Benutzeroberfläche. Im Realbetrieb erfolgt der Start, die Überwachung und ggf. Fehlerkorrektur der Experimente ferngesteuert (z. B. über automatisierte Kontrollsoftware im Labor). Die vollständige Fernbedienbarkeit ist daher Voraussetzung für einen durchgängigen und sicheren Betrieb.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestat … ganz lesenkürzer
siehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YEW5Q3K
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gottlieb-Daimler-Straße 47, 67663 Kaiserslautern
- Kontakt
- zv-vergabeteam1@
rptu.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbfe56b7-b280-4796-b253-061b2e40027d.