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Lasersystem zur Herstellung und Kontrolle dotierter Quantengase

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau · Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025-RPTU-2411veröffentlicht 30.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaiserslautern67663, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Geplanter Kauf eines Diodenlasersystems zur Herstellung und Kontrolle dotierter Quantengase, inkl. Lieferung, Installation und Einweisung nach freiwilliger Ex-Ante Bekanntmachung frühestens am 12.08.2025 bei der Firma TOPTICA Photonics SE, Lochhamer Schlag 19, 82166 Gräfelfing.

Beschreibung des Loses

Das zu beschaffende Diodenlasersystem dient der Erzeugung, Manipulation und Abbildung eines Rubidium-Quantengases mit dotierten Cäsiumatomen. Es ermöglicht die Durchführung komplexer Experimente zur Laserkühlung (2D-/3D-MOT, Raman-Seitenbandkühlung), Zustandspräparation sowie speziesselektiven Fallenbildung mittels optischer Pinzetten. In den Experimenten, in die das Diodenlasersystem integriert werden soll, werden Ensembles aus Atomen auf Temperaturen weit unter 1K, in die Nähe des absoluten Temperaturnullpunkts, abgekühlt, sodass quantenmechanische Eigenschaften auf makroskopischer Ebene sichtbar werden. In diesen Systemen lassen sich zentrale Fragen der Quantenmechanik, Atomphysik und Materialforschung experimentell untersuchen, indem die Reaktion der eingefangenen Atome auf verschiedene äußere Einflüsse untersucht werden. Zum Erreichen solch niedriger Temperaturen und zur präzisen Zustandskontrolle werden unter anderen Lasersysteme eingesetzt, über Licht-Materie-Wechselwirkung lassen sich dabei Atome mittels Laserkühlung einfangen. Zur Kühlung der Atome ist für jede Spezies jeweils ein Kühl- und ein Rückpumperlaser nötig, deren Ausgangsstrahlen sich in der Frequenz unterscheiden, um verschiedene Übergänge der Atome zu adressieren. Hier werden im Speziellen einzelne Cäsium-Atome (Cs) als kontrollierbare "Fremdatome" in ein ultrakaltes Rubidium-Quantengas eingebracht. Dabei wird gezielt die Wechselwirkung zwischen dem Rubidium-Quantengas und den einzelnen Cäsiumatomen untersucht. Eine exakte Kontrolle über Zustand und Position der gefangenen Atome, sowie die äußeren Rahmenbedingen, wie beispielsweise Magnetfelder, ermöglicht hochpräzise Messungen, um zum grundlegenden Verständnis mikroskopischer Prozesse beizutragen. Neben der Kontrolle der Temperatur und des internen Zustands der Atome ist die Positionierung ein wichtiger Faktor. Einzelne Atome können beispielsweise mit Hilfe so genannter optischer Pinzetten exakt positioniert werden, um hochpräzise Messungen zu ermöglichen. Dabei werden Atome über Licht-Materie-Wechselwirkung ähnlich zu einer mechanischen Pinzette im Zentrum eines Laserstrahls gefangen und werden durch Bewegen des Laserstrahls mit bewegt. Generelle Anforderungen: Zum Fangen und Kühlen der beiden atomaren Spezies werden jeweils zwei Laser benötigt. Ferner sind zwei Laser zur Zustandspräparation der Rubidiumatome vorgesehen und ein Laser zum Erzeugen einer optischen Pinzette. Um eine größtmögliche Stabilität des Systems und die Möglichkeit zur Messdatenaufnahme über mehrere Tage zu gewährleisten, muss das System größtenteils automatisiert seine wichtigsten Parameter nachregeln bzw. Regelpunkte bei unterbrochener Regelschleife eigenständig wiederfinden und eine Regelung wieder in Betrieb nehmen können. Um im Experiment ausreichende Kontrolle über die Atome zu erreichen, ist ein stabiles Lasersystem vonnöten, das auf die Eigenschaften der hier verwendeten Atome maßgeschneidert ist. Das System soll rackbasiert, fasergekoppelt, hochstabil und automatisiert (inkl. auto-lock und auto-align) betrieben werden können. Ziel ist ein zuverlässig automatisierter 24/7-Betrieb, um hochempfindliche, wiederholte Messungen an zerstörbaren Quantenzuständen ohne ständige manuelle Eingriffe durchführen zu können. Dies erfordert unterbrechungsfrei höchste Stabilität und Präzision über bis zu 40 Stunden. Auf Grund der beschränkten räumlichen Gegebenheiten ist ein Aufstellen der Diodenlaser und Verstärker auf optischen Tischen nicht möglich, diese müssen mitsamt Controllern ausgelagert werden in einen Rackaufbau. Die benötigte Racklösung muss zudem eine aktive Kühlung ermöglichen, da andere Konzepte (z. B. passive Luftkühlung) thermische Drifts und damit Instabilitäten verursachen würden. Zur Erzeugung der Quantengase müssen Laserstrahlen zur Dopplerkühlung, Rückpumpen und Zustandspräparation von Rb und Cs in viele Teilstrahlen aufgespalten werden. Dies bedingt hohe optische Leistungen (bis 3 W) und eine Strahlführung über polarisationserhaltende Fasern. Drei der Diodenlaser (zwei bei 780 nm, einer bei 852 nm) müssen daher mit Tapered Amplifiern verstärkt werden. Benötigt werden je zwei Laser zur Laserkühlung der Rubidium- bzw. Cäsiumatome. Zum Treiben von sogenannten Ramanübergängen der Rubidiumatome werden zwei phasenstarr aufeinander gelockte Laser bei 780 nm benötigt. Dazu ist ein integriertes beat detection module mit Phasen-Frequenz-Diskriminator erforderlich. Ein Laser bei 933 nm zur Erzeugung einer optischen Pinzette zur exakten Manipulation der einzelnen Cäsiumatome muss eine hohe Leistungen liefern, um einzelne Atome gegen die Gravitation zu halten - dies ist nur mit Verstärkung auf mindestens 2,5 W erreichbar. Dieses System kann auf Grund der räumlichen Gegebenheiten im Labor räumlich getrennt von den anderen Diodenlasern realisiert werden. Um optische Potentiale maßgeschneidert auf die verwendeten Atome erzeugen zu können, müssen die Laserfrequenzen mit einer Genauigkeit von mindestens 100 MHz eingestellt werden können, andernfalls sind kontrollierte Messungen an atomaren Übergängen nicht möglich. Zu diesem Zweck ist wird Wellenlängenmessgerät mit besagter Genauigkeit benötigt, das zusätzlich kompatibel mit bereits vorhandenen Geräten ist. Lasermodulübersicht: Damit umfasst das Gesamtsystem insgesamt sieben Diodenlaser, die folgenden Anforderungen genügen müssen: - Vier Diodenlaser für Rubidium bei 780 nm, davon zwei phasenstarr aufeinander gelockt (Raman-Anwendung), die anderen beiden verstärkt (Kühlung und Rückpumpen), fasergekoppelt - Zwei Diodenlaser für Cäsium bei 852 nm (Kühlung und Rückpumpen), fasergekoppelt - Ein Laser bei 933 nm zur Erzeugung einer optischen Pinzette mit Laserverstärker für eine Ausgangsleistung von mindestens 2,5 W. - Weitere Anforderungen zu Leistung, Stabilität und Locking - Automatisierung und Fernsteuerung - Mechanik und Aufbau - Strahlführung - Lieferung und Integration

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
siehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestatt … ganz lesensiehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEW5QAH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9efab12-db8f-41f9-83e5-d9bc95831c5b.