Landwirtschaftsförderung 2027 - Entwicklungslizenzen Agrarcontent (DELTA)
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 120-26veröffentlicht 13.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Einreise B-Mitte im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Baggage Claim Area im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- LH Service Center auf der Empore im Terminal 1FraAlliance GmbH · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten. Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.
Beschreibung des Loses
Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten.Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 60311 Frankfurt am Main
- Website
- helaba.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98dd8151-e2e6-4c3d-8be4-a099c672932d.