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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Landwirtschaftsförderung 2027 - Entwicklungslizenzen Agrarcontent (DELTA)

Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 120-26veröffentlicht 13.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten. Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.

Beschreibung des Loses

Die Helaba hat die IT-Dienstleistungen für die Landwirtschaftsförderung derzeit an die Firma IBYKUS AG für Informationstechnologie (nachfolgend „IBYKUS“ oder „AN“) als Generalunternehmer vergeben. Der bestehende Vertrag zwischen der Helaba (nachfolgend „AG“) und der IBYKUS über die datenverarbeitungstechnische Abwicklung und Betreuung der Agrarförderung endet durch Zeitablauf zum 31.12.2026. Vor diesem Hintergrund bereitet die Helaba die Vergabe der IT-Dienstleistungen zur Sicherstellung der Landwirtschaftsförderung ab dem Jahr 2027 vor bzw. führt entsprechende Vergabeverfahren durch. Im Rahmen dieser Ausschreibungen erfolgt ein Wechsel vom bisherigen Generalunternehmermodell auf ein Multi-Provider-Modell. Die bisher zentral vom Generalunternehmer IBYKUS erbrachten Leistungen werden dabei aufgeteilt und zum überwiegenden Teil über sechs fachlich abgegrenzte Lose im Wettbewerb ausgeschrieben. Das Los 3 betrifft dabei das förderWERK und das berichtsWERK. Betroffen ist unter anderem die Pflege und die Entwicklung der zentralen Fachanwendungen für alle Backoffice Funktionalitäten auf Basis SAP S/4HANA. Kernbestandteile sind die Vorgangsbearbeitung zur Durchführung von Verwaltungskontrollen und Auszahlungsbeauftragung sowie die rechtssichere Erstellung von Bescheiden. Das dem förderWERK zu Grunde liegende DELTAFramework sowie der AGRAR-Content sind von der IBYKUS AG entwickelte Anwendungs- und Entwicklungsframeworks zur Realisierung modularer Fach- und Unternehmensanwendungen. Das gegenwärtig genutzte IT-System wurde über Jahre hinweg von der IBYKUS entwickelt, implementiert und fortlaufend betreut. Die Nutzungsrechtesituation für das DELTAFramework und den Agrar-Content an diesem IT-System ist zwischen den Parteien umstritten.Mit der vorliegenden Beschaffung ist beabsichtigt, dass die Helaba von der IBYKUS sog. Entwicklerlizenzen erwirbt. Durch diesen Erwerb verfolgt die Helaba das Ziel, mit Blick auf den Agrarcontent das Recht zur Neuentwicklung auf Basis von DELTA und/oder dem Agrarcontent a durch Dritte zu ermöglichen. Die DELTA-Entwicklung darf betrieben und genutzt werden. Eine Weiterentwicklung des Agrarcontents im engeren Sinne sowie eine Veräußerung oder Weitergabe an Dritte bleiben untersagt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Entwicklerlizenz durch Dritte ist eine vorherige Schulung mit Zertifizierung bei und durch IBYKUS. Für die Wartung von DELTA und dem Agrarcontent bleibt die IBYKUS zuständig. Dafür sollen entsprechende Pflege- und Entwicklungsleistungen entsprechend der oben genannten Ausführungen beschafft werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 489 (Diverse Softwarepakete und Computersysteme) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98dd8151-e2e6-4c3d-8be4-a099c672932d.