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vergebenEU-weitDienstleistungen

Landschaftspflegearbeiten

Landkreis Helmstedt · Helmstedt, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025-I-012veröffentlicht 18.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 534 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (143 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden: „PD“) erwägt für den Landkreis Helmstedt, einen Vertrag mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer über Landschaftspflegearbeiten, im Wege eines Offenen Verfahrens, zu vergeben. Dabei werden mehrere (Flächen-) Lose gebildet.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Maßnahmenflächen 1 bis 4

Auftragsdurchführung gem. Leistungsbeschreibung "Anlage 1 zum Vertrag_Leistungsbeschreibung".

––
2
Maßnahmenflächen 6 bis 8

Auftragsdurchführung gem. Leistungsbeschreibung "Anlage 1 zum Vertrag_Leistungsbeschreibung".

––
3
Maßnahmenflächen 11 bis 16.

Auftragsdurchführung gem. Leistungsbeschreibung "Anlage 1 zum Vertrag_Leistungsbeschreibung".

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigster Preis100 %
Preis
Niedrigster PreisDas Angebot mit dem wirtschaftlichsten Preis (niedrigster Angebotswert) erhält den Zuschlag. Es sind die Bestimmungen des Kopplungsrabattes zu berücksichtigen.

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.05.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabe … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#Kopplungsrabatte sind gem. Verfahrensleitfaden/Preisblatt (Anlage 2 zum Vertrag - Preisblatt 2025-I-012) zulässig. Es sind die Bestimmungen der Vergabeunterlagen zu beachten.

Los 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Kriterium
Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zwingend ausgefüllt eingereicht werden muss (Ausschlusskriterium). Ist dem Dokument "VG-Nr. 1 - Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung_V1" zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.05.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabe … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#Kopplungsrabatte sind gem. Verfahrensleitfaden/Preisblatt (Anlage 2 zum Vertrag - Preisblatt 2025-I-012) zulässig. Es sind die Bestimmungen der Vergabeunterlagen zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, 38350 Helmstedt
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@pd-g.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (143 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a22371d-8820-493e-bcba-a92af825031f.