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Landkreis Waldshut: Bauleistungen für die Innere Erschließung des Gesundheitsparks Hochrhein

Landkreis Waldshut · Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/2125veröffentlicht 13.05.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 380 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
43 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für die Innere Erschließung des Gesundheitsparks in Waldshut-Tiengen, insbesondere Bau von Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie diesbezügliche Ingenieurbauwerke inkl. technischer Ausrüstung, Wärmenetz, Immissionsschutzwall

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Waldshut ist aktuell an der Planung des neuen Klinikums Hochrhein. Das Klinikum wird teil eines Gesundheitsparks mit einer Fläche von ca. 90.000 m². Der Gesundheitspark ist eine Entwicklung mit überwiegend gewerblicher und dabei hauptsächlich gesundheitsaffiner Nutzung. Die Erschließung für die vollständige Fläche des Gesundheitsparks erfolgt durch den Landkreis Waldshut als Bauherr in Vertretung für die Gemeinde Albbruck. Die verkehrliche Erschließung des Gesundheitsparks erfolgt über zwei Erschließungsachsen. Dies ist die parallel zur Bundesstraße 34 verlaufende sogenannte "Parkallee" und die ringförmig angelegte sogenannte "U-Straße". Die Parkallee wird als 3-streifiger Straßenzug ausgebildet. Neben den beiden durchgängigen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m wird in der Fahrbahnmitte ein Mehrzweckstreifen mit einer Breite von 3,00 m angelegt. Neben der Fahrbahn werden beidseitig ein 2,50 m breiter Grünstreifen mit Baumpflanzungen und ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Die U-Straße dient in erster Linie zur Erschließung der südlich gelegenen Grundstücke. Sie wird als zweistreifiger Straßenzug mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m angelegt. Der Straßenzug erhält einen einseitig parallel verlaufenden Gehweg in einer Breite von 2,50 m. Dieser schließt in seinem westlichen Verlauf an den Plaza und auf der Ostseite an den Fuß- und Radweg entlang des Erdwalls an. Die sogenannte Magistrale bildet den Straßenzug zwischen den beiden Straßenschenkel der U-Straße in West-Ost-Richtung. Sie beginnt im Westen an der südlichen Grenze der Plaza und endet in Höhe des kleinen Platzbereiches im Zuge der Fuß- und Radwegverbindung entlang des Immissionsschutzwalles. Der Rheinuferweg verläuft von der Parkallee im Westen bis zur Fuß- und Radwegverbindung entlang des Immissionsschutzwalles. Im Bereich der angrenzenden Kläranlage, ist zum Schutz vor Lärm und Geruch ein ca. 270 m langer Schutzwall zu errichten. Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt zwischen ca. 8,50 m und ca. 2,00 m. Der Schutzwall soll als eine Kombination aus einem Erdwall und einer darauf errichteten Schutzwand (Höhe 2,50 m) erstellt werden. Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den öffentlichen Verkehrsflächen (Parkallee / U-Straße / Magistrale) wird ein Ableitungssystem konzipiert. Die Leitungen wurden überwiegend innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet. Die Flächen des Rheinuferweges werden über die angrenzenden Flächen entwässert. Hierzu sind keine gesonderten Entwässerungsanlagen vorgesehen. Dies trifft auch für die Wegeflächen entlang des Immissionsschutzwalls und dessen Böschungsflächen zu. Hierzu werden Entwässerungsmulden mit Versickerungen über die belebte Bodenschicht angeordnet. Nähere Einzelheiten zum Leistungsinhalt und -umfang ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
43 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMKXV#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schleith GmbH Baugesellschaft, Steißlingen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

15Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c6cfdf45-2dc1-4c0a-a750-49d89155edc5.