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vergebenEU-weitDienstleistungen

Landkreis Nordwestmecklenburg: Notarztvergabe 2026

Eigenbetrieb Rettungsdienst, Landkreis Nordwestmecklenburg · Warin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen MaBu-2026-0182veröffentlicht 21.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 134 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.12.2026 – 01.12.2031
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Siehe Vergabeunterlagen50 %
  • Siehe Vergabeunterlagen50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:03 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.12.2031
    in 23 Tagen

Beschreibung

Vergabeverfahren zur Gestellung von Notärzten an zwei Standorten im Landkreis Nordwestmecklenburg (Lose 1 - 2) im Submissionsmodell. Mit den ausgewählten Bietern / Bietergemeinschaften wird gem. § 7 Abs. 5 S. 1, 2 RDG M-V jeweils ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Die vertragsgegenständliche Leistung des Auftragnehmers besteht in der Besetzung von Aufgabenträger beigestellten und unterhaltenen NEF mit Notärzten sowie der Begleitung des Transports von Notfallpatienten auf Weisung der Integrierten Leitstelle und grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Die Behandlung und der Transport umfasst die medizinische Behandlung der Patienten nach aktuellem Stand der Technik und aktuellen Leitlinien. Die zu vergebenden Rettungsdienstleistungen sind Gegenstand eines Dienstleistungsauftrags (öffentlich-rechtlicher Dienstvertrag).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Standort Gadebusch

1 NEF am Standort Gadebusch, Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr, 168 Stunden pro Woche

5 Jahre–
2
Standort Züsow

1 NEF am Standort Züsow, Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr, 168 Stunden pro Woche

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Siehe Vergabeunterlagen50 %
Siehe Vergabeunterlagen50 %
Qualität
Siehe VergabeunterlagenDie Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode.
Kosten
Siehe VergabeunterlagenDie Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber hat mit seinem Angebot mindestens eine (1) vergleichbare erfolgreiche Referenz aus den letzten drei (3) Jahren zu benennen. Die Vergleichbarkeit der Leistungen setzt nicht zwingend voraus, dass die Leistungen im Bereich der Notfallrettung entsprechend der Definition des § 2 Abs. 2 RDG M … ganz lesenDer Bewerber hat mit seinem Angebot mindestens eine (1) vergleichbare erfolgreiche Referenz aus den letzten drei (3) Jahren zu benennen. Die Vergleichbarkeit der Leistungen setzt nicht zwingend voraus, dass die Leistungen im Bereich der Notfallrettung entsprechend der Definition des § 2 Abs. 2 RDG M-V erbracht wurden. Vergleichbar sind vielmehr auch Leistungen im Bereich des öffentlich-rechtlich genehmigten Betriebs von Krankenkraftwagen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 RDG M-V erfüllt und eine Hilfsorganisation und/oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen hat, ist.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis (in Form eines Versicherungsvertrags/ Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage 4 der Auswahlunterlagen). In der Eigenerklärung hat sich der Bewerber über das etwaige Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §§ 123 und 124 GWB sowie das etwaige Bestehen eines Zuschlagsverbotes wegen eines Russlandbezugs zu erklären. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist grundsätzlich auf die Person des Bewerbers (juristische Person) und nicht auf die für ihn handelnden natürlichen Personen auszustellen. Kann jedoch der Nachweis aus rech … ganz lesenAuszug aus dem Gewerbezentralregister: (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist grundsätzlich auf die Person des Bewerbers (juristische Person) und nicht auf die für ihn handelnden natürlichen Personen auszustellen. Kann jedoch der Nachweis aus rechtlichen Gründen nicht für die juristische Person erbracht werden, darf der Nachweis stattdessen auf die für den Bewerber handelnden natürlichen Personen ausgestellt werden. Ist der Bewerber eine natürliche Person, so ist der Nachweis auf die natürliche Person auszustellen. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
01.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
26.06.2026, 13:03 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Eigenbetrieb Rettungsdienst, Landkreis Nordwestmecklenburg
Anschrift
Wald Eck 7, 19417 Warin
Kontakt
info@mayburg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b1c9387-e0af-40be-a0cc-40051a50bd4d.