Landkreis Ludwigslust-Parchim - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Parchim
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2025020157veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim.
- Kanalreinigung und -inspektion im Verbandsgebiet ZkWAL 2027-2028 mit OptionZV komm. Wasservers. u. Abwasserbehandlung (ZkWAL) · Ludwigslust, MecklenburgFrist 03.12.2026
- Ludwigslust - Maschinelle Straßenreinigung und Laubentsorgung im Stadtgebiet und deren OrtsteilenStadt Ludwigslust · LudwigslustFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Parchim19370, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (129 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Parchim und den dazugehörigen Nebenstandorten
Beschreibung des Loses
Ziel ist die Sicherstellung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung umfasst die Beratungen und Hilfsangebote von anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen für Familien und Einzelpersonen mit Ver- oder Überschuldungsproblemen einschließlich der Vorbereitung auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung. Dies schließt sowohl geeignete finanzielle als auch sozialpädagogische Beratung und die Ermittlung erforderlicher weiterführender Beratung und sozialer Hilfen ebenso wie Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Verbraucherinsolvenzberatung ein. Die Leistungen müssen mindestens allen Anforderungen aus der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreistagsbeschluss vom 19.03.2025) sowie der Anlage 1 der Richtlinie genügen. Zugelassen werden auch Angebote, die die Gewährleistung eines Eigenanteils nach § 6 Abs. 4 der Richtlinie nicht sichern. Als Hauptstandort der Leistungserbringung ist Parchim einzurichten, mit den dazugehörigen Nebenstandorten Crivitz, Sternberg, Goldberg und Plau am See.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung14 von 14 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
- Eintragung in das Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Personalausstattung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat die in den Leistungsstandards (Anlage 1 der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim) unter dem Punkt "Personelle Ausst … ganz lesenkürzer
Personalausstattung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber hat die in den Leistungsstandards (Anlage 1 der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim) unter dem Punkt "Personelle Ausstattung" festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Nachweise über die entsprechenden Qualifikationen sind beizufügen. Weiterhin sind die Angaben zur personellen Ausstattung des Konzeptes zur Neustrukturierung der "Beratungslandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim" ab dem Jahr 2022 zu beachten. Sofern ein Bewerber die Anforderungen an die "Personelle Ausstattung" zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser Erklärung ist verbindlich zu versichern, dass zum Leistungsbeginn das erforderliche Personal mit den vorgeschriebenen Qualifikationen (Anlage 1: "Personelle Ausstattung") zur Verfügung steht. Personelle Ausstattung: Die Beratungsfachkräfte müssen für die Beratung die Voraussetzungen gemäß § 3 des Insolvenzausführungsgesetzes und § 2 der Insolvenzanerkennungsverordnung erfüllen. Die Prüfung und Anerkennung obliegt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. Zudem sind erforderliche Änderungen im Personaleinsatz (z. B. Veränderungen von Stellenanteilen, Personalwechsel) sowie Änderungen bei der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Bewilligungsbehörde schriftlich anzuzeigen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis Allgemeine Grundsätze der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung müssen zusätzlich den Punkt 2 "Allgemeine Grundsätze der Schuldner- und Verbraucherinsol … ganz lesenkürzer
Nachweis Allgemeine Grundsätze der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung müssen zusätzlich den Punkt 2 "Allgemeine Grundsätze der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung" der definierten Leistungsstandards für diese Beratungsart erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Sofern die erforderliche Anerkennung der Beratungsstelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen. In dieser ist verbindlich zu versichern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anerkennung spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen wird. Allgemeine Grundsätze der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Es gelten die personellen, sachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen des Insolvenzausführungsgesetzes vom 17. November 1999 und der Verordnung über die Anerkennung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Insolvenzanerkennungsverordnung - InsAnerkVO M-V) vom 24. August 2000 in ihren jeweils geltenden Fassungen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber muss Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung von mindestens zwei Jahren vorweisen. Diese sind mit entsprechenden … ganz lesenkürzer
Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bewerber muss Erfahrungen und Kenntnisse in der sozialen und gesundheitlichen Beratung von mindestens zwei Jahren vorweisen. Diese sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Von der Anforderung einer mindestens zweijährigen einschlägigen Erfahrung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sofern der Markteintritt des Bieters kürzer zurückliegt als diese geforderte Erfahrungsdauer, jedoch die erforderliche Fachkunde auf andere geeignete Weise plausibel und nachvollziehbar dargelegt wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen Einzureichende Unterlagen: - Konzept ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Erstellung einer Kurzkonzeption von maximal sechs Seiten (ohne Deckblatt), die die Umsetzung der Beratungsleistung beschreibt. An dieser Stelle ist die Umsetzung de … ganz lesenkürzer
Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen Einzureichende Unterlagen: - Konzept ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Erstellung einer Kurzkonzeption von maximal sechs Seiten (ohne Deckblatt), die die Umsetzung der Beratungsleistung beschreibt. An dieser Stelle ist die Umsetzung der in § 5 der Richtlinie (über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwiglust-Parchim) festlegten Zuwendungsvoraussetzungen darzulegen (Abweichend von § 5 Abs. 2 der o.g. Richtlinie stellt die Nichterfüllung der Barrierefreiheit gemäß § 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes kein Ausschlusskriterium im Rahmen des Vergabeverfahrens dar). Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des Kurzkonzepts einen Fragenkatalog zur weiteren Konkretisierung zu erstellen. Dieser ist vom Bewerber schriftlich zu beantworten und fristgerecht einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT915J9NL Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT915J9NL Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Teilnahmeanträge/Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. Sollten weniger als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wird auch mit diesen die Angebotsphase gestartet. Zuschlagskriterium für die Angebotsphase: 40 % Angebptspreis 60 % Konzept Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim Der Landrat Putlitzer Straße 25 19370 Parchim
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
- Website
- kreis-lup.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ks-mecklenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04638fe5-9229-4483-b47d-9c7541adcc9e.