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Landkreis Göttingen, Sammlung und Transport versch. Abfallfraktionen

Landkreis Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 2306015veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (63 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (117 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) ab 01.01.2025. Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren: Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Altpapier (PPK), Sperrmüll, Altholz, Elektroaltgeräte, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfällen

Sammlung und Transport von Restabfall (ca. 31.000 t/a), Zielanlagen sind die Entsorgungsanlagen (EA) Deiderode und Hattorf am Harz. Behältergrößen 40 l - 2.500 l und 70 l-Säcke in einem Turnus zwischen 2 x wöchentlich und 4-wöchentlich sowie Saisonbehälter. Zudem sind Restabfall-Sonderleerungen innerhalb von 48 Stunden nach Auftragszugang durch den Auftragnehmer auszuführen. Sammlung und Transport von Bioabfall (ca. 16.000 t/a), Zielanlagen sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld, Bioenergiezentrum (BEZ) Königsbühl und EA Hattorf am Harz. Abfuhr durchgängig 2-wöchentlich, alternierend zur Restabfallabfuhr. Behältergrößen Komposttonne 40 l - 1100 l sowie 70 l-Säcke. Alle Bioabfall-(Stamm-) Fahrzeuge sollen mit Störstoffdetektoren ausgestattet sein, die Metallbeimischungen in der Tonne erkennen können. Es dürfen für die Sammlung von Rest- und Bioabfall nur Hecklader eingesetzt werden.

6 Jahre–
2
Sammlung und Transport sowie Umschlag von Altpapier (PPK)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Sammlung und Transport von Altpapier (ca. 12.500 t/a) in den Behältergrößen 240 l oder 1100 l, durchgängig 4-wöchentliche Leerung. Auch gebündelt oder in Pappkartons bereitgestelltes Altpapier ist zu erfassen. Altpapier soll am selben Tag wie der Bioabfall abgefahren werden. Der Auftragnehmer für Los 2 soll sich insofern mit dem Auftragnehmer aus Los 1 abstimmen. Die gesammelten Abfälle sind zu einer oder mehreren Anlagen nach Wahl des Auftragnehmers zu transportieren. Der Umschlag und Herausgabe von Altpapier an den Auftraggeber sowie ggf. die Systembetreiber erfolgt in Anlage(n) des Auftragnehmers.

6 Jahre–
3
Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen

Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen in vier Fraktionen auf Abruf: Restsperrmüll (ca. 4.500 t/a) im Pressfahrzeug, Altholz (ca. 3.800 t/a) im Pressfahrzeug, Altmetalle aus Sperrmüll (ca. 800 t/a) und Elektroaltgeräte aus Sperrmüll (ca. 700 t/a) unverpresst im Pritschen- oder Kofferfahrzeug mit Ladebordwand. Alle Fraktionen sind getrennt am selben Tag abzufahren. Elektroaltgeräte und Altmetalle dürfen unter Getrennthaltung auf einem Fahrzeug transportiert werden. Aufträge für die Sperrmüllabfuhr können über ein Onlineportal oder über Postkarten eingehen. Zudem sollen gebührenpflichtige Eilabholungen bzw. Wunschtermine möglich sein. Zielanlagen für alle Fraktionen sind die EA Deiderode und EA Hattorf am Harz.

6 Jahre–
4
Sammlung und Transport von Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen

Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport von Baum- und Strauchschnitt (ca. 2.400 t/a) und von Weihnachtsbäumen (ca. 150 t/a). Baum- und Strauchschnitt wird im Altkreis Göttingen dreimal jährlich (1x im Frühjahr, 2x im Herbst) abgeholt, im Altkreis Osterode zweimal jährlich (1x im Frühjahr, 1x im Herbst). Zudem wird im Altkreis Osterode 3x jährlich Baum- und Strauchschnitt ungebündelt im Bringsystem an 134 Sammelplätzen erfasst. Hinsichtlich des Bringsystems behält sich der Auftraggeber eine Anpassung (Verringerung) von Standorten und Standzeiten vor. Zielanlagen für Baum- und Strauchschnitt sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld und EA Hattorf am Harz. Für die Erfassung von Weihnachtsbäumen werden einmal jährlich festgelegte Standplätze angefahren, an welchen die Einwohner ihre Weihnachtsbäume abgelegt haben. Es werden ausschließlich vollständig abgeschmückte Bäume und Zweige abgefahren. Im Altkreis Göttingen erfolgt die Erfassung an 184 Sammelstellen in der 3. Januarwoche. Im Altkreis Osterode am Harz erfolgt die Erfassung an 70-80 Sammelplätzen in der 2. Kalenderwoche des Jahres. Zielanlagen für Weihnachtsbäume sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld und EA Hattorf am Harz.

6 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten … ganz lesenVI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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