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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Landesweites Pilotprojekt: Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places

Ministerium für Schule und Bildung NRW · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen MSB NRW / Digital Making Places / Ex Postveröffentlicht 01.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1016 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Präsentation Konzepte / schriftliches Angebot60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Kommunalen Medienzentren (KMZ) in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen.

Beschreibung des Loses

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beabsichtigt, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und die Kommunalen Medienzentren (KMZ) in NRW mit Digital Making Places (DMP) auszustatten. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung der Hardware-Komponenten für die DMP an die Verwendungsstellen. Gegenstand des Auftrags sind ferner die an die individuellen Raumverhältnisse in den jeweiligen Verwendungsstellen angepasste Planung der DMP, der Roll-Out (Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme) sowie die Erbringung von Serviceleistungen und von Produkt- und Systemschulungsleistungen. Die Basisversion eines DMP setzt sich aus Ausstattung aus den Bereichen Visual (z. B. Vlog-Kamera, Greenscreen, Soft-box), Audio (z. B. Bluetooth Lautsprecher, Kopfhörer), Haptik/Tinker (z. B. 3D-Scanner, 3D-Drucker), Coding/Flex (z. B. Lernroboter) sowie einer Grundausstattung an Computern (Laptop, PC, Monitor etc.) zusammen. Zusätzlich haben die Verwendungsstellen die Möglichkeit, optionale Ergänzungspakete zu bestellen. Jedes ZfsL und KMZ kann jeweils ein bis drei Basispakete sowie jeweils ein bis drei Ergänzungspakete abrufen. Insgesamt sollen 33 ZfsL und zusätzlich bis zu 53 KMZ in NRW mit DMP ausgestattet werden. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten KMZ eingerichtet. Jede Kommune entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an dem Pilotprojekt beteiligt. Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung davon ausgegangen werden, dass bei voraussichtlich 45 KMZ an 53 Standorten DMP eingerichtet werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 53 DMP (bestehend aus 70 Basispaketen und 188 Ergänzungspaketen), so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen DMP insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 86 DMP (129 Basispakete und 305 Ergänzungspakete) ergibt. Die maximale Abnahmemenge kann bei 93 DMP (33 ZfsL, 53 KMZ mit 60 Standorten) liegen. Da die Abnahmemenge derzeit nicht final bestimmbar ist, muss im Rahmen dieser Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden. Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem AN abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Mengengerüste der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet. Mit der Lieferung der DMP und der Erbringung der ergänzenden Leistungen soll ein AN beauftragt werden, der/die eine auf die jeweiligen räumlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösung plant, liefert, montiert, in Betrieb nimmt und passgenaue Produkt- und Systemschulungsleistungen sowie Serviceleistungen erbringt. Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die DMP innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem jeweiligen Abruf funktionsfähig ausgeliefert und in Betrieb genommen werden müssen. Die Schlussabrechnung des AN über den Gesamtauftrag muss aufgrund der Finanzierung des Pilotprojekts über den DigitalPakt Schule unter Berücksichtigung der zwingenden Vorgaben des Bundes erfolgen. Die Vergabestelle wird daher den entsprechenden Zeitpunkt im Laufe des Verhandlungsverfahrens vorgeben. Die mit den Einzelabrufen zu erbringenden Serviceleistungen sollen für insgesamt maximal 5 Jahre erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es adäquater Sicherungsmittel in Bezug auf das bereits mit der Schlussabrechnung und damit vor vollständiger Leistungserbringung geleistete Pauschalhonorar. Die nähere Ausgestaltung der Sicherungsmittel wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein. Die Zuschlagserteilung ist nach aktuellen Planungen für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Auf die Zusätzlichen Angaben der Bekanntmachung wird hingewiesen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Präsentation Konzepte / schriftliches AngebotGewichtung (Punkte, genau) 60Roll-Out-, Logistik-, und Inbetriebnahmekonzept (30 P.) Produkt- und Systemschulungskonzept (10 P.) Servicekonzept (10 P.) Personaleinsatzkonzept (25 P.) Präsentation des schriftlichen Angebots (25 P.)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in d … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in der Bekanntmachung genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in der Bekanntmachung genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote zu strukturieren ("Abschichtung").
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDUNG

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Arnulf Betzold GmbH, Ellwangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

110vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
136.124 €Zuschlagswert im Median
39.955 € – 478.500 €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 117836a6-4512-4031-b896-b6fd099bd0d3.