Landesweites Pilotprojekt: Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places
Ministerium für Schule und Bildung NRW · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen MSB NRW / Digital Making Places / Ex Postveröffentlicht 01.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis40 %
- Präsentation Konzepte / schriftliches Angebot60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Kommunalen Medienzentren (KMZ) in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen.
Beschreibung des Loses
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beabsichtigt, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und die Kommunalen Medienzentren (KMZ) in NRW mit Digital Making Places (DMP) auszustatten. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung der Hardware-Komponenten für die DMP an die Verwendungsstellen. Gegenstand des Auftrags sind ferner die an die individuellen Raumverhältnisse in den jeweiligen Verwendungsstellen angepasste Planung der DMP, der Roll-Out (Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme) sowie die Erbringung von Serviceleistungen und von Produkt- und Systemschulungsleistungen. Die Basisversion eines DMP setzt sich aus Ausstattung aus den Bereichen Visual (z. B. Vlog-Kamera, Greenscreen, Soft-box), Audio (z. B. Bluetooth Lautsprecher, Kopfhörer), Haptik/Tinker (z. B. 3D-Scanner, 3D-Drucker), Coding/Flex (z. B. Lernroboter) sowie einer Grundausstattung an Computern (Laptop, PC, Monitor etc.) zusammen. Zusätzlich haben die Verwendungsstellen die Möglichkeit, optionale Ergänzungspakete zu bestellen. Jedes ZfsL und KMZ kann jeweils ein bis drei Basispakete sowie jeweils ein bis drei Ergänzungspakete abrufen. Insgesamt sollen 33 ZfsL und zusätzlich bis zu 53 KMZ in NRW mit DMP ausgestattet werden. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten KMZ eingerichtet. Jede Kommune entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an dem Pilotprojekt beteiligt. Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung davon ausgegangen werden, dass bei voraussichtlich 45 KMZ an 53 Standorten DMP eingerichtet werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 53 DMP (bestehend aus 70 Basispaketen und 188 Ergänzungspaketen), so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen DMP insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 86 DMP (129 Basispakete und 305 Ergänzungspakete) ergibt. Die maximale Abnahmemenge kann bei 93 DMP (33 ZfsL, 53 KMZ mit 60 Standorten) liegen. Da die Abnahmemenge derzeit nicht final bestimmbar ist, muss im Rahmen dieser Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden. Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem AN abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Mengengerüste der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet. Mit der Lieferung der DMP und der Erbringung der ergänzenden Leistungen soll ein AN beauftragt werden, der/die eine auf die jeweiligen räumlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösung plant, liefert, montiert, in Betrieb nimmt und passgenaue Produkt- und Systemschulungsleistungen sowie Serviceleistungen erbringt. Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die DMP innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem jeweiligen Abruf funktionsfähig ausgeliefert und in Betrieb genommen werden müssen. Die Schlussabrechnung des AN über den Gesamtauftrag muss aufgrund der Finanzierung des Pilotprojekts über den DigitalPakt Schule unter Berücksichtigung der zwingenden Vorgaben des Bundes erfolgen. Die Vergabestelle wird daher den entsprechenden Zeitpunkt im Laufe des Verhandlungsverfahrens vorgeben. Die mit den Einzelabrufen zu erbringenden Serviceleistungen sollen für insgesamt maximal 5 Jahre erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es adäquater Sicherungsmittel in Bezug auf das bereits mit der Schlussabrechnung und damit vor vollständiger Leistungserbringung geleistete Pauschalhonorar. Die nähere Ausgestaltung der Sicherungsmittel wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein. Die Zuschlagserteilung ist nach aktuellen Planungen für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Auf die Zusätzlichen Angaben der Bekanntmachung wird hingewiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Präsentation Konzepte / schriftliches AngebotGewichtung (Punkte, genau) 60Roll-Out-, Logistik-, und Inbetriebnahmekonzept (30 P.) Produkt- und Systemschulungskonzept (10 P.) Servicekonzept (10 P.) Personaleinsatzkonzept (25 P.) Präsentation des schriftlichen Angebots (25 P.)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in d … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in der Bekanntmachung genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in der Bekanntmachung genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote zu strukturieren ("Abschichtung").
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDUNG
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Arnulf Betzold GmbH, Ellwangen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SST-Schultafel Service Team6 Zuschläge
- wittler visuelle einrichtungen gmbh4 Zuschläge
- NEWi Pro AV GmbH3 Zuschläge
- VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH3 Zuschläge
- MUP Bürohandels GmbH2 Zuschläge
- Production Resource Group AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Aula KHM TechnikerneuerungKunsthochschule für Medien KölnFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 117836a6-4512-4031-b896-b6fd099bd0d3.