Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2026010026veröffentlicht 27.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwerin19053, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Monatenan Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Beschreibung des Loses
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst.
Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)
Gegenstand nach CPV
- 79713000BewachungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung18 von 18 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
- Eintragung in das Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (abweichend zum FB 124: Gefordert werden 2 Referenzen im Zeitraum vom 01.0 … ganz lesenkürzer
Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (abweichend zum FB 124: Gefordert werden 2 Referenzen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis heute mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Als vergleichbare Leistung gilt die Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für zugewiesene Flüchtlinge, eine Flüchtlingsunterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge oder eine Notunterkunft für Flüchtlinge.)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Beantwortung des Fragenkatalogs (max. eine DIN A4 Seite pro Frage, mind. Schriftgröße 10) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- erweiterte Führungszeugnisse des einzusetzenden Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) - siehe § 3 (1) des Vertrages
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (1) Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen: a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder b) IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfte Schutz … ganz lesenkürzer
fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (1) Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen: a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder b) IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder c) Mitarbeiter mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 Nr. 4 GewO. In jeder Schicht soll mindestens eine qualifizierte Wachkraft mit einer der unter Buchst. a) oder b) genannten Qualifikationen eingesetzt werden. Nur ausnahmsweise sollen vorübergehend Mitarbeiter mit einem Unterrichtungsnachweis nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO eingesetzt werden (ein Einsatz solcher Mitarbeiter ist der Auftraggeberin stets unverzüglich anzuzeigen). Diese Mitarbeiter haben jedoch spätestens 6 Monate nach ihrem Einsatzbeginn die erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO nachzuweisen. Der Nachweis ist der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen. - siehe § 3 (3) des Vertrages (2) Ein Schichtleiter im tarifrechtlichen Sinn ist nicht gefordert. - siehe § 3 (4) des Vertrages (3) Im Übrigen haben alle Wachkräfte grundsätzlich über a) eine mindestens zweijährige Berufserfahrung b) Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Personen c) eine Erste-Hilfe-Ausbildung d) Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (vornehmlich Englisch) zu verfügen. Die entsprechenden Nachweise sind der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen. - siehe § 3 (5) des Vertrages- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zur Deckung von Schäden (durch Dritte) hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer … ganz lesenkürzer
Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zur Deckung von Schäden (durch Dritte) hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin den Abschluss der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Verlangen nachzuweisen. - siehe § 6 (4) des Vertrages- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Nachweis über den Anschluss an eine vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): siehe § 2 (5) des Vertrages
- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 12 Monate
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.09.2026 und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Monatsende.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT8P49RA7# Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT8P49RA7# Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. Die Vertragsfassung im Entwurf ist beigefügt. Der Fragenkatalog ist zu beantworten. Zuschlagskriterium: Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird durch den Quotienten aus Leistung und Kosten (Preis) ermittelt. Die Leistung ergibt sich aus der gewichteten Wertung der Beantwortung des Fragenkataloges. Der Preis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stundensätze je Entgeltgruppe. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister Am Packhof 2-6 19053 Schwerin
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
- Website
- schwerin.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ks-mecklenburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- AWR Norddeutschland GmbH6 Zuschläge
- WSD in Mecklenburg GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- ExSiRo Gesellschaft für Externe Sicherheitsdienste und Sicherheitstechnik Rostock mbH3 Zuschläge
- BSD Büro für Sicherheit und Dienstleistungen GmbH2 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
- Lüneburger Wach- und Schließgesellschaft mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83f30ef5-ce88-4aa5-ab75-026317de20b6.