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Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih

Landeshauptstadt Hannover · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2-25 (CXP4Y6J5UZ1)veröffentlicht 10.07.2025Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
dtvp.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der Höchstanzahl an Sondernutzungserlaubnissen - Festlegung einer befristeten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis - Verpflichtung zur Bereitstellung von Standortdaten sämtlicher Fahrzeuge (zur Integration in ein städtisches Dashboard) - Sondernutzungsgebühren pro E-Scooter gemäß angepasster Sondernutzungsgebührenordnung - Weitere Vorgaben, u.a.: - Einhaltung von Anforderungen an die Verkehrssicherheit - Definition von Fahr- und Abstellverbotszonen - Begrenzung der Anzahl der E-Scooter pro Abstellfläche - Berichtspflichten der Anbieter

Beschreibung des Loses

2 Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen dieser Markterkundung: 2.1 Mindestlaufzeit Welche Mindestlaufzeit der Sondernutzungserlaubnis halten Sie aus unternehmerischer Sicht für erforderlich, um eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und den Betrieb Ihrer Leistungen sicherzustellen? 2.2 Mindestanzahl Fahrzeuge insgesamt Wie viele E-Scooter benötigen Sie mindestens, um im Stadtgebiet unter den geplanten Rahmenbedingungen wirtschaftlich operieren zu können, insbesondere auch im Hinblick auf notwendige betriebliche Strukturen (z. B. Servicepersonal, Logistik, Lager etc.)? 2.3 Maximalanzahl Fahrzeuge insgesamt Gibt es aus Ihrer Sicht eine Obergrenze an Fahrzeugen pro Anbieter, deren Überschreitung zu einer sinkenden Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs führen könnte (z. B. wegen hoher Betriebskosten, eingeschränkter Auslastung, regulatorischer Anforderungen etc.)? 2.4 Mindestanzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche Mindestanzahl an E-Scootern pro Station im Innenstadtbereich halten Sie für erforderlich, um eine zuverlässige Verfügbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? 2.5 Maximal zulässige Anzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche maximale Anzahl an E-Scootern pro einzelner Abstellstation im Innenstadtbereich halten Sie für sachgerecht, um sowohl eine ausreichende Verfügbarkeit sicherzustellen als auch ordnungsrechtliche und städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen? 2.6 Auslastungsprognose / Abrechnungsmodell Welche durchschnittliche Auslastung (z. B. Anzahl der Fahrten pro Tag oder durchschnittliche Fahrzeit pro Fahrzeug und Tag) halten Sie unter den geplanten Rahmenbedingungen für notwendig, um den Betrieb wirtschaftlich darstellen zu können? Bitte geben Sie nach Möglichkeit an, welches Abrechnungsmodell (z. B. Minutenpreis, Grundpreis + Zeit, Flatrate etc.) Sie vorrangig verwenden und auf welchen Auslastungsparametern Ihre Einschätzung basiert. 2.7 Fahrbewegungen in und aus der Innenstadt Mit welchem Verhältnis an Fahrten rechnen Sie nach Ihren Daten typischerweise innerhalb des Innenstadtbereichs im Vergleich zu Fahrten, die aus der Innenstadt in angrenzende Stadtbereiche (oder umgekehrt) durchgeführt werden? Welche besonderen betriebswirtschaftlichen oder logistischen Herausforderungen ergeben sich aus dieser Verteilung? 2.8 Wirtschaftlich tragfähiger Gebührenrahmen Welchen monatlichen Sondernutzungsbetrag pro E-Scooter halten Sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tragfähig? Bitte geben Sie - soweit möglich - eine Spanne oder einen Orientierungswert an, ab dem zusätzliche Gebühren zu einer Einschränkung Ihres Angebots führen würden. Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UZ1 Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UZ1 Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeshauptstadt Hannover
Anschrift
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac52279a-1635-463c-8ebf-bebe54033a73.