Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
Landeshauptstadt Hannover · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2-25 (CXP4Y6J5UZ1)veröffentlicht 10.07.2025Dienstleistungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- örtliche BauüberwachungDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest · HannoverFrist 09.12.2026
- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSKMedizinische Hochschule Hannover · HannoverFrist 30.11.2026
- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung ElektroMedizinische Hochschule Hannover · HannoverFrist 30.11.2026
- Umweltrelevante und geotechnische Erkundung Strecke und VerkehrszeichenbrückenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest · HannoverFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- dtvp
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der Höchstanzahl an Sondernutzungserlaubnissen - Festlegung einer befristeten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis - Verpflichtung zur Bereitstellung von Standortdaten sämtlicher Fahrzeuge (zur Integration in ein städtisches Dashboard) - Sondernutzungsgebühren pro E-Scooter gemäß angepasster Sondernutzungsgebührenordnung - Weitere Vorgaben, u.a.: - Einhaltung von Anforderungen an die Verkehrssicherheit - Definition von Fahr- und Abstellverbotszonen - Begrenzung der Anzahl der E-Scooter pro Abstellfläche - Berichtspflichten der Anbieter
Beschreibung des Loses
2 Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen dieser Markterkundung: 2.1 Mindestlaufzeit Welche Mindestlaufzeit der Sondernutzungserlaubnis halten Sie aus unternehmerischer Sicht für erforderlich, um eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und den Betrieb Ihrer Leistungen sicherzustellen? 2.2 Mindestanzahl Fahrzeuge insgesamt Wie viele E-Scooter benötigen Sie mindestens, um im Stadtgebiet unter den geplanten Rahmenbedingungen wirtschaftlich operieren zu können, insbesondere auch im Hinblick auf notwendige betriebliche Strukturen (z. B. Servicepersonal, Logistik, Lager etc.)? 2.3 Maximalanzahl Fahrzeuge insgesamt Gibt es aus Ihrer Sicht eine Obergrenze an Fahrzeugen pro Anbieter, deren Überschreitung zu einer sinkenden Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs führen könnte (z. B. wegen hoher Betriebskosten, eingeschränkter Auslastung, regulatorischer Anforderungen etc.)? 2.4 Mindestanzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche Mindestanzahl an E-Scootern pro Station im Innenstadtbereich halten Sie für erforderlich, um eine zuverlässige Verfügbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? 2.5 Maximal zulässige Anzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche maximale Anzahl an E-Scootern pro einzelner Abstellstation im Innenstadtbereich halten Sie für sachgerecht, um sowohl eine ausreichende Verfügbarkeit sicherzustellen als auch ordnungsrechtliche und städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen? 2.6 Auslastungsprognose / Abrechnungsmodell Welche durchschnittliche Auslastung (z. B. Anzahl der Fahrten pro Tag oder durchschnittliche Fahrzeit pro Fahrzeug und Tag) halten Sie unter den geplanten Rahmenbedingungen für notwendig, um den Betrieb wirtschaftlich darstellen zu können? Bitte geben Sie nach Möglichkeit an, welches Abrechnungsmodell (z. B. Minutenpreis, Grundpreis + Zeit, Flatrate etc.) Sie vorrangig verwenden und auf welchen Auslastungsparametern Ihre Einschätzung basiert. 2.7 Fahrbewegungen in und aus der Innenstadt Mit welchem Verhältnis an Fahrten rechnen Sie nach Ihren Daten typischerweise innerhalb des Innenstadtbereichs im Vergleich zu Fahrten, die aus der Innenstadt in angrenzende Stadtbereiche (oder umgekehrt) durchgeführt werden? Welche besonderen betriebswirtschaftlichen oder logistischen Herausforderungen ergeben sich aus dieser Verteilung? 2.8 Wirtschaftlich tragfähiger Gebührenrahmen Welchen monatlichen Sondernutzungsbetrag pro E-Scooter halten Sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tragfähig? Bitte geben Sie - soweit möglich - eine Spanne oder einen Orientierungswert an, ab dem zusätzliche Gebühren zu einer Einschränkung Ihres Angebots führen würden. Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UZ1 Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UZ1 Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Hannover
- Anschrift
- Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover
- Kontakt
- vergabestelle@
bbt-kanzlei.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSKMedizinische Hochschule HannoverFrist 30.11.2026
- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung ElektroMedizinische Hochschule HannoverFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac52279a-1635-463c-8ebf-bebe54033a73.