Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage
Stadt Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 180, Vo - 185/2025-LGSveröffentlicht 19.11.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neustadt an der Weinstraße67433, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Qualifikation und Erfahrung (Präsentation)15 %
- Nachhaltigkeit (Materialverwendung)20 %
- Preis65 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion soll diese Wand das sportliche Bouldern ermöglichen. Geplant ist schließlich eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf bzw. an einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung erfolgt mittels einer nachträglich auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringenden Boulderoberfläche. Das Material der Boulderoberfläche ist nicht vorgegeben, soll aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und ist auf die Stützwandkonstruktion nachträglich aufzubringen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Daher wird die Stützwand unterschiedliche Höhenabwicklungen aufweisen, um das Übersteigen der Wand zu ermöglichen bzw. in anderen Abschnitten zu verhindern und als Absturzsicherung zu dienen. Die zu herzustellende Wandabwicklung der Stützwandkonstruktion soll ca. 44 m bis 54m bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche werden auch rückwärtige Teilflächen der Stützwandkonstruktion - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe nachträglich in die nachträgliche bauseitige Ausgestaltung der Oberfläche einbezogen und schließlich durch die Boulderoberfläche überdeckt. Die Oberfläche des Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen überdeckt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich einem Verhandlungsgespräch finalisiert. In diesem Verhandlungsgespräch zusammen mit dem nachfolgenden Gewerk Boulderoberfläche werden zum Beispiel auch Anforderungen aus der tragenden Unterkonstruktion aus der Boulderoberfläche an das Stützbauwerk final diskutiert und festgelegt. Gegenstand des Auftrages sind die erforderlichen Bauleistungen zur Errichtung des Stützbauwerkes auf Grundlage einer im Rahmen des Verfahrens noch vorgelegten Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird durch einen Prüfsachverständigen (Tragwerksplaner / Prüfstatiker) während der Herstellung begleitet und erst nach Mangelfreiheitdurch durch den Auftraggeber abgenommen. Nicht Gegenstand der Leistung Bau einer Stützwand für eine Boulderwand sind die Leistungen zur tragenden Unterkonstruktion der Boulderoberfläche sowie die Boulderoberfläche selbst. Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind ebenfalls nicht die Herstellung der angrenzenden Belagsflächen wie Wege und Fallschutzflächen der Bewegungsfläche für Alle. Hier sind andere Unternehmen im Vorfeld bzw. im Nachgang tätig.
Gegenstand nach CPV
- 45262620StützmauernHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung (Präsentation)Qualifikation und Erfahrung (Präsentation)
- Qualität
- Nachhaltigkeit (Materialverwendung)Nachhaltigkeit (Materialverwendung)
- Preis
- Angebotspreis
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zeitrahmen Ausführung der Bauleistung: Die Erbringung der Bauleistungen ist vorgesehen ab voraussichtlich Anfang Mitte Mai 2026 bis Ende Juli 2026.
- Hinweis
- Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Interessierte Unternehmen teilen ihr Interesse bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Website
- neustadt.eu
- Kontakt
- vergabe@
neustadt.eu
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (262 offen)
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- Dachdeckerei Bornschein GmbH5 Zuschläge
- Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik5 Zuschläge
- Dachtechnik Weinand & Pauken GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce2ea0f8-dba2-40bf-87b7-7a5e96610fb3.