LAN Rollout ST
Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen DP-2024000085veröffentlicht 17.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 15.11.2024 – 14.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Rahmenvereinbarungen zu Personaldienstleistungen für die Investitonsbank Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Instandsetzung Motorschiff BussardWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe · MagdeburgFrist 24.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 1 Jahr15.11.2024 – 14.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 14.11.2025
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Betrieb des Rollout LAN in Sachsen-Anhalt
Gegenstand nach CPV
- 51300000Installation von KommunikationsgerätenHauptgegenstand
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Begehung der Standorte insb. Analyse und Dokumentation der Standorte (für die Aufbau-Standorte umfassende und für die EoL-Standorte lediglich fo-kussierte Analyse und Dokumentation) | 1 Jahr | – |
| 2 | Planung und Dokumentation der Standorte insb. Planung des Vorgehens bei der Installation (für die Aufbau-Standorte umfassende und für die EoL-Standorte lediglich fokussierte Planung) | 1 Jahr | – |
| 3 | Installation in den Standorten insb. physische Installation der aktiven Netzwerkkomponenten, Konfiguration der Geräte gemäß den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers sowie die Aktualisierung der Firmware auf dem neuesten Stand | 1 Jahr | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2024
- Vertragsende
- 14.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag optional einseitig um 6 Monate verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 1 (eVergabe Kriterium 1.1.1.1) Bitte geben Si … ganz lesenkürzer
Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 1 (eVergabe Kriterium 1.1.1.1) Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden an, welche mindestens drei Jahre fachliche Erfahrung in allen der folgenden Gebiete haben und tätig sind. Fachgebiete: - Elektrotechnik - Instandsetzung von IT-Infrastrukturen - strukturierte Verkabelung (aktiv & passiv) von IT-Infrastrukturen - Erfahrung im Umgang mit BSI-Vorgaben - strukturierte Dokumentation von IT-Infrastrukturen Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tat-sächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird jedoch maximal bis zu 150 % der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.- Hinweis
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabe … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Darauf hat der Bieter auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Dritte (z.B. Unterauftragnehmer und Lieferanten) hinzuweisen. Mit dem in Teil A der Vergabeunterlagen (dieses Dokument) und seinen Anlagen einheitlich verwendeten Begriff „Bieter” ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand „Interessent“, „Bewerber“, „Bieter“ oder „Auftragnehmer“ ist. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anderslautende Hinweise im Angebot des Bieters sind unwirksam und werden ignoriert. Nicht verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet. Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VgV hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.) Bezug nimmt, der Zusatz „oder gleichwertig“. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Bieters, im Hinblick auf ein eventuelles Nachprüfungsverfahren schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hin-zuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der allgemeine Hin-weis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt sind. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von …
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2024
- Vertragsende
- 14.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag optional einseitig um 6 Monate verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Fortführung von Los 2 Ziffer 5.2.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 2 (eVergabe Kriterium 2.1.1.1) Bitte geben Si … ganz lesenkürzer
Fortführung von Los 2 Ziffer 5.2.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 2 (eVergabe Kriterium 2.1.1.1) Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden an, welche mindestens drei Jahre fachliche Erfahrung in allen der folgenden Gebiete haben und tätig sind. Fachgebiete: - Planung und Dokumentation von IT-Netzwerken (Erfahrung mit der Dokumentation in FNT Command wünschenswert) - Erfahrung beim Switching & Routing von IT-Infrastrukturen Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tat-sächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird jedoch maximal bis zu 150 % der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.- Hinweis
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabe … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Darauf hat der Bieter auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Dritte (z.B. Unterauftragnehmer und Lieferanten) hinzuweisen. Mit dem in Teil A der Vergabeunterlagen (dieses Dokument) und seinen Anlagen einheitlich verwendeten Begriff „Bieter” ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand „Interessent“, „Bewerber“, „Bieter“ oder „Auftragnehmer“ ist. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anderslautende Hinweise im Angebot des Bieters sind unwirksam und werden ignoriert. Nicht verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet. Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VgV hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.) Bezug nimmt, der Zusatz „oder gleichwertig“. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Bieters, im Hinblick auf ein eventuelles Nachprüfungsverfahren schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hin-zuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der allgemeine Hin-weis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt sind. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von …
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2024
- Vertragsende
- 14.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag optional einseitig um 6 Monate verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Fortführung von Los 3 Ziffer 5.3.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 3 (eVergabe Kriterium 3.1.1.1) Bitte geben Si … ganz lesenkürzer
Fortführung von Los 3 Ziffer 5.3.9 Eignungskriterien, Beschreibung technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die fachliche/praktische Erfahrung der Mitarbeitenden muss entsprechend der folgenden losspezifischen Fachgebiete gesammelt worden sein. Los 3 (eVergabe Kriterium 3.1.1.1) Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Mitarbeitenden an, welche mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in allen der folgenden Gebiete haben und tätig sind. Fachgebiete: - Erfahrung mit Cisco (Zertifizierung wünschenswert) - strukturierte Verkabelung (aktiv & passiv) von IT-Infrastrukturen - Aufbau/Einbau von IT-Komponenten - Einspielung Firmware & Konfiguration auf IT-Komponenten - Fehleranalyse von IT-Komponenten Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tat-sächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird jedoch maximal bis zu 150 % der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.- Hinweis
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabe … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind streng vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Darauf hat der Bieter auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Dritte (z.B. Unterauftragnehmer und Lieferanten) hinzuweisen. Mit dem in Teil A der Vergabeunterlagen (dieses Dokument) und seinen Anlagen einheitlich verwendeten Begriff „Bieter” ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand „Interessent“, „Bewerber“, „Bieter“ oder „Auftragnehmer“ ist. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anderslautende Hinweise im Angebot des Bieters sind unwirksam und werden ignoriert. Nicht verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet. Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VgV hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.) Bezug nimmt, der Zusatz „oder gleichwertig“. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Bieters, im Hinblick auf ein eventuelles Nachprüfungsverfahren schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hin-zuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der allgemeine Hin-weis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt sind. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deutsche Telekom Business Solutions GmbH Public LK ST, Bonn | 3 |
| 2 | D.I.E. PROJEKT GmbH, Dresden | 5 |
| 3 | Allgeier IT Business Services GmbH, München | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Anschrift
- Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg
- Website
- mid.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- poststelle-mid@
sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.09.2024 auf 11.10.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 27.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.10.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 27.09.2024
- BekanntmachungFrist 27.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 27.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33e25841-9e7b-4130-92b9-63ef2f4a91b5.