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Lahn-Dill-Kreis und Vogelsbergkreis - Starkregen-Frühalarmsystem

Lahn-Dill-Kreis · Wetzlar, Hessen

Aktenzeichen 60982-25veröffentlicht 16.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 312 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wetzlar35576, Lahn-Dill-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Güte und Qualität des Konzepts zur Herangehensweise an das Projekt60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber beabsichtigen die Vergabe einer Leistung zur Entwicklung, Installation und Inbetriebnahme eines intelligenten Starkregenfrühalarmsystems mit urbaner Datenplattform im Lahn-Dill-Kreis und im Vogelsbergkreis.

Beschreibung des Loses

Ziel ist die akute Gefahrenabwehr bei Starkregenereignissen durch frühzeitige, zielgruppenspezifische Alarmierung. Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr, dem Schutz von Leib und Leben sowie von Sachwerten und soll die Einsatzfähigkeit von Rettungsdiensten sowie die Selbstschutzmöglichkeiten der Bevölkerung verbessern. Die Leistung umfasst die vollständige technische und organisatorische Umsetzung eines modular aufgebauten Systems mit folgenden Komponenten: Projektmanagement, Urbane Datenplattform, Starkregenfrühalarmsystem. Das Projektmanagement übernimmt die Gesamtkoordination der technischen Umsetzung, die Kommunikation mit den Projektträgern und die Schulung der beteiligten Akteure. Es sind zwei Projektstellen auf Seiten der Landkreise zu berücksichtigen. Die Kommunikation mit allen 42 Kommunen der beiden Landkreise ist sicherzustellen. Die beiden Leitstellen der Landkreise erhalten eine gesonderte, vertiefte Einweisung in die Alarmierungssoftware. Die Projektleitung verantwortet die Auswahl geeigneter Sensorstandorte, die Installation der Sensorik und die Integration in das Alarmsystem. Die Koordination der Hostingstruktur, der Softwarepflege und der Anwenderrechteverwaltung ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Die Datenplattform ist als offene, modulare Multimandantenlösung zu konzipieren. Sie muss eine sehr hohe Verfügbarkeit gewährleisten. Die Plattform dient als technische Grundlage für die Alarmierungssoftware und muss zukünftige Erweiterungen ermöglichen. Der Betrieb erfolgt unter Einhaltung geltender Standards zu Datenschutz, Dokumentation und Aktualisierung. Die Plattform ist als Open-Source-Lösung auszugestalten und rechtssicher zu betreiben. Das Alarmsystem ist als KI-gestützte Anwendung auf der Datenplattform zu implementieren. Es verarbeitet Echtzeitdaten aus innovativen, autarken IoT-Sensoren und verknüpft diese mit öffentlich zugänglichen Datenquellen. Die Sensoren sollten verschiedene Funkstandards unterstützen und bei Stromausfall auf Satellitenkommunikation zurückgreifen können. Die Software soll eine realistische Visualisierung der aktuellen und prognostizierten Gefahrenlage ermöglichen und die Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigen. Die Nutzerrechte sind differenziert zu gestalten für Bürgerinnen und Bürger, Leitstellen und Verwaltung. Die Software muss hochverfügbar sein. Eine automatische Plausibilitätsprüfung und Datensicherung sind sicherzustellen. Die Lösung muss kontinuierlich weiterentwickelbar sein und zusätzliche Funktionen wie Gefahrenmeldungen mit Georeferenzierung oder gebäudespezifische Schutzprofile integrieren können. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Güte und Qualität des Konzepts zur Herangehensweise an das Projekt60 %
Preis
Preis (40 %): a. Honorarangebot für Projektmanagement auf der Grundlage des vom Bieter angebotenen Budgets b. Preis Urbane Datenplattform c. Preis Starkregen-Frühalarmsystem
Qualität
Güte und Qualität des Konzepts zur Herangehensweise an das ProjektGüte und Qualität des Konzepts zur Herangehensweise an das Projekt (60 %), aufgeteilt in: a. Projektmanagement inklusive Zeitmanagement (18 %) b. Planung Aufbau Betrieb und Nutzbarkeit des Alarmsystems (18 %) c. Planung Aufbau Betrieb und Nutzbarkeit der Datenplattform (24 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: a) Urbane Datenplattform - Kommunale Anwendung: Betrieb, Sicherheit und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Pflege- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Verlängerung erfol … ganz lesenbis zu 2-mal: a) Urbane Datenplattform - Kommunale Anwendung: Betrieb, Sicherheit und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Pflege- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Verlängerung erfolgt kalenderjährlich und tritt automatisch in Kraft, sofern keine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Die Gesamtlaufzeit der Pflege- und Wartungsleistungen ist auf maximal vier Jahre begrenzt. b) Starkregen Frühalarmsystem: Betrieb und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Betriebs- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Verlängerung erfolgt kalenderjährlich und tritt automatisch in Kraft, sofern keine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Die Gesamtlaufzeit der Betriebs- und Wartungsleistungen ist auf maximal vier Jahre begrenzt.
Optionen
Vertragsverlängerungsoption: a) Urbane Datenplattform - Kommunale Anwendung: Betrieb, Sicherheit und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Pflege- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Ve … ganz lesenVertragsverlängerungsoption: a) Urbane Datenplattform - Kommunale Anwendung: Betrieb, Sicherheit und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Pflege- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Verlängerung erfolgt kalenderjährlich und tritt automatisch in Kraft, sofern keine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Die Gesamtlaufzeit der Pflege- und Wartungsleistungen ist auf maximal vier Jahre begrenzt. b) Starkregen Frühalarmsystem: Betrieb und Wartung: Nach Ablauf der Projektlaufzeit besteht für jeden der beiden Auftraggeber die Möglichkeit, die Betriebs- und Wartungsleistungen optional und jeweils eigenständig zu verlängern. Eine solche Verlängerung erfolgt kalenderjährlich und tritt automatisch in Kraft, sofern keine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Die Gesamtlaufzeit der Betriebs- und Wartungsleistungen ist auf maximal vier Jahre begrenzt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SML1Z# Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): 1. Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der T … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SML1Z# Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): 1. Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie der Feststellung der materiellen Eignung für eine Anzahl an Bewerbern, die die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen übersteigt, durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.12.2025 auf 30.12.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3816056e-da80-4d2e-8139-d4a694eb20a0.