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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Lagerung von Absperrelementen sowie Auf- und Abbau bei Veranstaltung

ESO Stadtservie GmbH · Offenbach am Main, Hessen

Aktenzeichen 102_2025veröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 292 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
340 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre02.02.2026 – 02.02.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Offenbach am Main63071, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.02.2028
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll sichergestellt werden, dass die im Eigentum der ESO-Stadtservice stehenden Absperrelemente (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe) dauerhaft und sicher gelagert werden. Darüber hinaus soll deren Transport, Auf- und Abbau, gemäß dem jeweiligen Sicherheitskonzept an den drei von der Stadt Offenbach am Main ausgeführten Veranstaltungen (Lichterfest, Kulturfest der Nationen und Mainuferfest) sichergestellt werden. Ebenfalls für die regelmäßig in Offenbach stattfindenden weiteren 9 jährlichen stadtnahe Veranstaltungen (Offenbacher Woche, Main Matsuri Japan Festival, Offenbacher Weihnachtsmarkt, Bieberer Fastnachtsumzug, Bürgeler Kappenfahrt, Offenbacher Volksfest, Bieberer Markt, Bürgeler Markt, Oktoberfest) -nachfolgend als stadtnahe Veranstaltungen- soll der Auftragnehmer die Absperrelemente samt der für diese notwendige Logistik vorhalten und kostengünstig anbieten, wenn sie spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung von dem jeweiligen Veranstalter angefragt und beauftragt werden. In der Zeit, in der die Absperrelemente nicht für eine der oben genannten Veranstaltungen benötigt werden, kann der Auftragnehmer die Absperrelemente für andere Veranstaltungen im Freien nutzen und zusammen mit seinen Dienstleistungen anbieten. In diesem Falle ist der Auftraggeber prozentual an dem Gewinn aus den Mieterträgen des Auftragnehmers zu beteiligen. Der Auftragnehmer hat, folgende Leistungen für den Auftraggeber und/ oder für den jeweiligen Veranstalter zu erbringen: • Lagerung von im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen (14 ARMIS ONE, 30 ARMIS GO, 30 CitySafe); • Vorhaltung der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Absperrelementen bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, soweit die Leistungen von dem jeweiligen Veranstalter angefragt werden; • An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau nebst Vorhaltung am Veranstaltungsort, Wartung und Instandsetzung bei stadteigenen oder stadtnahen, o.g. Veranstaltungen, insbesondere bei Veranstaltungen und Umzügen im Freien, gemäß den jeweiligen Anforderungen des Veranstalters, bzw. des Sicherheitskonzeptes; • Regelmäßige oder anlassbezogene Wartung und Reparatur von Kleinstschäden in einem Umfang bis 500 € pro Jahr. • Organisation, Koordinierung und Durchführung der Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers gegenüber den jeweiligen Veranstaltern. • Die Absperrelemente sind nach jedem Einsatz fach- und sachgerecht zu reinigen, bevor sie eingelagert werden. • Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer für die Lagerung der Absperrmaterialien gegen Feuer und Einbruchdiebstahl. Sowie alle weiteren gesetzlichen verpflichteten Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstaltungsversicherungsschutz wird durch den jeweiligen Veranstalter abgeschlossen. • Bei den stadteigenen oder stadtnahen Veranstaltungen ist es dem Auftragnehmer untersagt, für die Absperrelemente einen Mietzins zu verlangen. Hier werden lediglich die Kosten für die Logistik rund um den Transport und Auf- und Abbau nach dem hier vorliegenden Vertrag bei dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. Bei allen weiteren Veranstaltungen muss der Auftragnehmer neben seinen Dienstleistungen folgende Mietzinsen für die Absperrelemente berechnen: AMIS ONE pro Tag und Stück 300 € netto AMIS GO und oder CitySafe pro Tag und Stück 150 € netto Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber mit 70% an den Mieterträgen beteiligen und diese am Ende eines jeden Jahres an den Auftraggeber auskehren. Der Aufragnehmer hat die Abrechnungen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter auf Verlangen des Auftraggebers offenzulegen. • Verkehrssicherung inkl. Sicherung der Absperrelemente und Beschilderung: Der Auftragnehmer hat bei stadteigene und stadtnahen Veranstaltungen Sorge für die straßenordnungskonforme Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung gemäß der von dem jeweiligen Veranstalter eingeholten verkehrsrechtlichen Anordnung der von ihm aufgestellten Absperrungen zu tragen, um eine Gefahr für Dritte auszuschließen. Die Verkehrssicherung inklusive der erforderlichen Halteverbots-Beschilderung ist aufzubauen, vorzuhalten, zu warten, instand zu setzen und abzubauen. Die Materialien hierzu werden nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Mietkosten für das Verkehrssicherungsmaterial sind mit dem jeweiligen Veranstalter direkt abzurechnen. Zudem hat der Auftragnehmer erforderliche Hinweis- und Informationsschilder anzubringen. Bei Leistungserbringung für Dritte, hat der Auftragnehmer die Erforderlichkeit der Verkehrssicherung mit dem jeweiligen Veranstalter vor Leistungserbringung abzuklären und entsprechend umzusetzen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
02.02.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Wie vertraglich vorgesehen können die jeweiligen Veranstalter Anfragen auch für weitere Veranstaltungen tätigen.
Optionen
Vertragsverlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Angebotsabgabe und Bepreisung Der Dienstleitungsvertrag ist an den gelb markierten Stellen ausgefüllt einzureichen. Sollten Preisangaben fehlen bzw. gelb markierte Stellen nicht bepreist werden, ist das Angebot als unvollständig zu werten und wird ausgeschlossen. 2. Eignungsbeurteilung Hinweis … ganz lesen1. Angebotsabgabe und Bepreisung Der Dienstleitungsvertrag ist an den gelb markierten Stellen ausgefüllt einzureichen. Sollten Preisangaben fehlen bzw. gelb markierte Stellen nicht bepreist werden, ist das Angebot als unvollständig zu werten und wird ausgeschlossen. 2. Eignungsbeurteilung Hinweis zu den ggf. von Ihnen geforderten Nachweisen: Sind diese Erklärungen/Nachweise in einem Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V oder vergleichbarer Stellen hinterlegt, genügt dies als Nachweis der Eignung. Bewerber oder Bieter können die geforderten Erklärungen/Nachweise auch durch einreichen von Einzelerklärungen und -nachweisen erbringen. Hierzu ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 124 erforderlich. Folgende Eignungsnachweise sind zusätzlich erforderlich: Gem. Dienstleingsvertrag §3 - Halle und Paletten Gem. Dienstleistungsvertrag §7 - Versicherung 3. Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebots Die von dem Bieter angebotenen Preise werden im Rahmen der Zuschlagswertung für einen Zeitraum von 1 Jahr verglichen. Dem Vergleich wird zu Grunde gelegt, dass die Lagerung 12 Monate beträgt und alle genannten Veranstaltungen mit den unter Ziffer 5.2. des Dienstleistungsvertrages genannten Leistungen zur Ausführung gelangen. Bezüglich der Position 5.2.2. wird die unter Ziffer 5.2.1 genannte Anzahl der Absperrelemente zu Grunde gelegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ERKO Tobias Allmeroth GmbH, Mühlheim am Main4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
ESO Stadtservie GmbH
Anschrift
Daimlerstraße 8, 63071 Offenbach am Main
Kontakt
ausschreibung.opg@stadtwerke-of.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 631 (Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3fda56c-a0ce-490f-8db7-03122804ef0a.