Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR3-16120-2025-256-13-IK4veröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 361 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    83 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die Lagerung, der Transport und die Hängung von Kunstexponaten aus der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages als Auftraggeberin.

Etwa 3.000 Gemälde, Grafiken, Fotografien Skulpturen und Kunst-am-Bau-Modelle müssen zentral vom Auftragnehmer in einem Kunstlager gelagert werden. Hinzu kommt die Lagerung von 20 - 30 Leihgaben. Weiter ist vom Auftragnehmer ein Zollfreihandelslager für circa 30 Exponate anderer Eigentümer zu stellen. Zudem sind Transporte und Hängungen im Zusammenhang mit den Ankaufsitzungen oder Veranstaltungen zu erbringen.

Benötigt werden:

-Kunstlager einschließlich Zollfreihandelslager -Lagerfläche für politisch-parlamentarische Ausstellungen -Lagerfläche für Kunstexponate der Ankaufsitzungen

Die genannten Lagerflächen müssen nicht zwingend auf demselben Gelände sein.

Die Kunstsammlung unterliegt der Organisation und Verantwortung durch das Referat IK 4 (Kunst im Deutschen Bundestag) und wird als Artothek gehandhabt. Das heißt, die Exponate müssen fachgerecht gelagert, Leihnehmern vorgezeigt, in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages transportiert, dort gehängt und wieder abgenommen und zurücktransportiert werden. Kunstexponate werden zu und von den Ausstellungen oder Leihgebern innerhalb Berlins, Deutschlands sowie nach Brüssel und Straßburg transportiert und dort aufgestellt, abgebaut, aufgehängt oder abgehängt.

Gelegentlich sind auch Gegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (Ausstellungssysteme) zu lagern, zu hängen, abzunehmen oder zu transportieren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung9 von 9 angegeben

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Eigenerklärung über Bereitstellung von drei Teams mit mindestens zwei Personen parallel (Punkt 3.9 des Angebotsvordruckes).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 20 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beschäftigt haben.
Anteil der Unterauftragsvergabe
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks). - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mit … ganz lesen- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks). - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks) welches nicht älter als drei Jahre ist.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.5000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 900.000 Euro betragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
83 Tage
Angebotsöffnung
11.11.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesen- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. -Die Auftraggeberin behält sich vor, die unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung genannten Räumlichkeiten nach Ablauf der Angebotsfrist in Augenschein zu nehmen. Voraussichtlich im Zeitraum 11. bis 25. November 2025 wird sich gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Referates IK 4 - Kunst im Deutschen Bundestag für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. - Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung vor vollständiger Erfüllung aus Gründen der Kündigung aus wichtigem Grund, der Insolvenz oder einer sonstigen endgültigen Leistungsunmöglichkeit nicht weiter erbringen kann, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den nachfolgenden Bietern gemäß der Rangfolge des Zuschlagsergebnisses bis maximal Platz 3 anzutragen. Der Antrag an das Angebot des nachrückenden Bieters erfolgt zu den von ihm im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebenen und gewerteten Angebotskonditionen. Eine Anpassung der Preise oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen. Mit Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin kommt ein neuer Vertrag zwischen der Auftraggeberin und dem nachrückenden Bieter zustande. Ein Anspruch der nachrangigen Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie von dieser Nachrückerregelung Gebrauch macht oder eine neue Vergabe durchführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Deutscher Bundestag - Vergabereferat

Alle 10 offenen Ausschreibungen von Deutscher Bundestag - Vergabereferat, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a11f33e-488f-4098-a8ad-d9dac876ecd3.