Ladeinfrastruktur der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Ladeinfrastruktur der Berufsgenossenschaft Holz und Metallveröffentlicht 18.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 51 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Mainz55124, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Gesamtwertungspreis brutto40 %
- Qualität der Leistung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers für unterschiedliche Nutzergruppen (Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge sowie Gäste). Ziel ist es, einen ganzheitlichen Lösungsanbieter zu beauftragen, welcher die erforderliche Hardware liefert, montiert, installiert, in Betrieb nimmt, die Betriebsführung übernimmt und über die Vertragslaufzeit verfügbar hält.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber befindet sich auf dem Weg der Elektrifizierung des Fuhrparks und beabsichtigt, den Aufbau und Bau einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers für unterschiedliche Nutzergruppen (Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge sowie Gäste). Primär wird die Ladeinfrastruktur für vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beim Auftraggeber für Dienstfahrzeuge eingerichtet. Des Weiteren werden die Ladesäulen auch für das private Laden genutzt. Die Parkplätze sind nicht öffentlich zugänglich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Ziel ist es, einen ganzheitlichen Lösungsanbieter zu beauftragen, welcher die erforderliche Hardware liefert, montiert, installiert, in Betrieb nimmt, die Betriebsführung übernimmt und über die Vertragslaufzeit verfügbar hält. Hierfür beauftragt der Auftraggeber verbindlich eine Gesamtzahl von 123 22 kW AC Ladestationen sowie 5 50 kW DC Schnelladern als Doppellader. Darüber hinaus geht der Auftraggeber derzeit von einer zusätzlich optional zu beauftragenden Anzahl an 22 kW AC oder DC Ladepunkten in Höhe von 120 aus sowie weiteren 5 50 kW DC Schnelladern als Doppellader. Der Auftrag enthält rahmenvertragliche Elemente. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl an verbindlich abzurufenden und optional abrufbaren Ladepunkten auf die folgenden Obergrenzen zu erhöhen: Ladestationen 22 kW AC: 150, 50 kW DC Schnelllader als Doppellader: 12, Ladepunkte 22 kW AC oder DC: 140. An einzelnen Pilotstandorten des Auftraggebers sind bereits Ladesäulen verschiedener Hersteller im Einsatz. Diese hat der Auftragnehmer in die Ladeinfrastruktur einzubinden und deren Betriebsführung zu übernehmen. Der Auftragnehmer erhält ein Errichtungs- sowie Betriebsführungsentgelt, so dass von einem Dienstleistungsauftrag und nicht von einer Dienstleistungskonzession ausgegangen wird.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtwertungspreis brutto
- Qualität
- Qualität der LeistungQualität der Leistung (Wertung von B-Kriterien und Konzepten)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich in Bezug auf die Betriebsführung zweimal um jeweils zwei weitere Jahre, wenn ihn der Auftraggeber nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragslaufzeitende kündigt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EMobility Netzwerk Deutschland GmbH, Frankfurt am Main | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 55124 Mainz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7d598b4-5eac-4fa9-9d6b-22ffe19bc3a6.