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Ladeinfrastruktur der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Ladeinfrastruktur der Berufsgenossenschaft Holz und Metallveröffentlicht 18.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 51 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mainz55124, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtwertungspreis brutto40 %
  • Qualität der Leistung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers für unterschiedliche Nutzergruppen (Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge sowie Gäste). Ziel ist es, einen ganzheitlichen Lösungsanbieter zu beauftragen, welcher die erforderliche Hardware liefert, montiert, installiert, in Betrieb nimmt, die Betriebsführung übernimmt und über die Vertragslaufzeit verfügbar hält.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber befindet sich auf dem Weg der Elektrifizierung des Fuhrparks und beabsichtigt, den Aufbau und Bau einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers für unterschiedliche Nutzergruppen (Firmenfahrzeuge, Mitarbeiterfahrzeuge sowie Gäste). Primär wird die Ladeinfrastruktur für vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beim Auftraggeber für Dienstfahrzeuge eingerichtet. Des Weiteren werden die Ladesäulen auch für das private Laden genutzt. Die Parkplätze sind nicht öffentlich zugänglich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten des Auftraggebers. Ziel ist es, einen ganzheitlichen Lösungsanbieter zu beauftragen, welcher die erforderliche Hardware liefert, montiert, installiert, in Betrieb nimmt, die Betriebsführung übernimmt und über die Vertragslaufzeit verfügbar hält. Hierfür beauftragt der Auftraggeber verbindlich eine Gesamtzahl von 123 22 kW AC Ladestationen sowie 5 50 kW DC Schnelladern als Doppellader. Darüber hinaus geht der Auftraggeber derzeit von einer zusätzlich optional zu beauftragenden Anzahl an 22 kW AC oder DC Ladepunkten in Höhe von 120 aus sowie weiteren 5 50 kW DC Schnelladern als Doppellader. Der Auftrag enthält rahmenvertragliche Elemente. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl an verbindlich abzurufenden und optional abrufbaren Ladepunkten auf die folgenden Obergrenzen zu erhöhen: Ladestationen 22 kW AC: 150, 50 kW DC Schnelllader als Doppellader: 12, Ladepunkte 22 kW AC oder DC: 140. An einzelnen Pilotstandorten des Auftraggebers sind bereits Ladesäulen verschiedener Hersteller im Einsatz. Diese hat der Auftragnehmer in die Ladeinfrastruktur einzubinden und deren Betriebsführung zu übernehmen. Der Auftragnehmer erhält ein Errichtungs- sowie Betriebsführungsentgelt, so dass von einem Dienstleistungsauftrag und nicht von einer Dienstleistungskonzession ausgegangen wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtwertungspreis brutto40 %
Qualität der Leistung60 %
Preis
Gesamtwertungspreis brutto
Qualität
Qualität der LeistungQualität der Leistung (Wertung von B-Kriterien und Konzepten)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich in Bezug auf die Betriebsführung zweimal um jeweils zwei weitere Jahre, wenn ihn der Auftraggeber nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragslaufzeitende kündigt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EMobility Netzwerk Deutschland GmbH, Frankfurt am Main2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
55124 Mainz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

258Bekanntmachungen
66Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7d598b4-5eac-4fa9-9d6b-22ffe19bc3a6.