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L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 25 007veröffentlicht 14.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 628 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate17.03.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23568, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 20 Monaten
  6. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung8 von 8 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Eine bis maximal drei Unternehmensreferenzen (Örtliche Bauüberwachung) der Leistungsphase 8 HOAI. Minde … ganz lesenAusführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Eine bis maximal drei Unternehmensreferenzen (Örtliche Bauüberwachung) der Leistungsphase 8 HOAI. Mindestens eine Referenz mit Bauoberleitung. Mindestens eine Referenz muss die Überwachung einer Spundwand enthalten. Dabei soll die Dauer der Bauüberwachung mind. 12 Monate betragen haben und die zu überwachenden Leistungen im Rahmen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen im Straßenbau oder von Straßenerhaltungsmaßnahmen erbracht worden sein.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Insgesamt sind je Leistungsbild drei dauerhaft vorgese … ganz lesenNachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Insgesamt sind je Leistungsbild drei dauerhaft vorgesehene örtliche Bauüberwacher (je 1 Ingenieur, je 1 Techniker, je 1 Bauaufseher) und je Leistungsbild eine Bauoberleitung für die Leistung einzusetzen. Folgende Anforderungen werden an die Befähigung gestellt: örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung und sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen. örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Bauoberleitung (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend. örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung,sowie sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen. örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen Bauoberleitung (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend. Bauaufseher: - für die Bauaufseher werden keine Qualifikationsanforderungen gestellt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.03.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
17.02.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 904566a6-1c61-41f0-90d0-6f9cc24c7edc.