KV - Formulare
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen AOK SAN 2024 - 0015veröffentlicht 15.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Rahmenvereinbarungen zu Personaldienstleistungen für die Investitonsbank Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Instandsetzung Motorschiff BussardWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe · MagdeburgFrist 24.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 239 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan AOK Sachsen - Anhalt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist Herstellung der vertragsärztlichen Vordrucke der jeweils geltenden Vordruckvereinbarung des Bundesmantelvertrags-Ärzte sowie Formulare gemäß Kurarztvertrag, Vordrucke zum Entlassmanagement, Blankopapierformulare gemäß Vordruckvereinbarung Blankoformularbedruckung und Impfausweise.
Beschreibung des Loses
Bei der Herstellung der Vordrucke sind als Druckvorlage ausschließlich die verbindlichen Muster der jeweils geltenden Vordruckvereinbarungen gem. Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. der Rahmenverträge Entlassmanagement/ Entlassmanagement-Reha zu verwenden. Außerdem sind bei der Herstellung von Impfausweisen zur Umsetzung der Maßgaben des § 20i Abs. 4 SGB V die Vorgaben der Internationalen Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch nach den Vorgaben des § 22 Infektionsschutzgesetzes, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) maßgeblich.
Gegenstand nach CPV
- 79810000DruckereidiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigster AngebotspreisDie Auftraggeber fordern Staffelpreise für die jeweiligen Muster ab. Diese finden über einen jeweils zu ermittelnden Wertungspreis 1 (WP 1) und Wertungspreis 2 (WP 2) vollständig Eingang in die Wertung. Die Festlegung des WP 1 bemisst sich nach der Auflage des Jahres 2023. Belief sich die Auflage 2023 des jeweiligen Musters auf 0-10.000 Stück, findet der Preis "bis 10.000 Stück", bei einer Auflage 2023 von 10.001-99.999 Stück der Preis "ab 10.001 Stück" und bei einer Auflage 2023 ab 100.000 Stück der Preis "ab 100.000 Stück" als WP 1 Anwendung. Welcher Preis als WP 1 bei dem jeweiligen Muster zur Wertung herangezogen wird, ist farblich im Preisblatt hinterlegt. Der WP 2 bildet sich aus der Summe der Staffelpreise, welche nicht WP 1 sind. Diese Summe wird durch 3 geteilt. Die nach dem Vorstehenden ermittelten WP 1 und WP 2 je Muster werden zum jeweiligen (fiktiven) Wertungspreis addiert. Die Summe der addierten Wertungspreise ergibt den Angebotspreis, der den Auftraggebern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dient. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird bezuschlagt.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Der Bewerber / Bieter hat über eine aktuell gültige Zertifizierung nach ISO 9001 zu verfügen.
- Kriterium
Die Auftraggeber fordern im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio Euro Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio Euro daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens, in … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber fordern im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio Euro Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio Euro daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen 2,5 Mio Euro. - ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung Gesamt" und wenn bereits vorhanden, Kopie/Scan der Police der Betriebshaftpflichtversicherung- Kriterium
- Der Bewerber / Bieter hat über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter (ohne Auszubildende und sogn. Minijobber) zu verfügen.
- Kriterium
Es sind zwei Referenzen, welche mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf unter-schiedliche Auftraggeber (Geschäftskunden) beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Die Art der hergestellten Druckerze … ganz lesenkürzer
Es sind zwei Referenzen, welche mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf unter-schiedliche Auftraggeber (Geschäftskunden) beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Die Art der hergestellten Druckerzeugnisse soll aus dem Bereich des Formular- bzw. Vordruckwesens sein und die Anzahl insgesamt muss je Geschäftskunde mindestens 10 Mio. Stück pro Jahr betragen.- Kriterium
- aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.07.2024). Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Verbände haben das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr (1+1), längstens bis 31.12.2028, zu verlängern. In diesem Fall haben sie den Verlag jeweils bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende über die Verlängerung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Verlags auf Verlängerung besteht nicht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.09.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über d … ganz lesenkürzer
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHQ0A 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAHQ0A zum … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHQ0A 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAHQ0A zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg
- Website
- dtvp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Axitinib (ATC: L01EK01)15.09.2026
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ticagrelor (ATC: B01AC24)15.09.2026
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rivaroxaban (ATC: B01AF01 - in allen Wirkstärken außer 2,5 mg je abgeteilte orale Darreichungsform)15.09.2026
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dimethylfumarat (ATC: L04AX07)15.09.2026
Mehr von AOK Sachsen - Anhalt
- VideosprechstundeAOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 20.11.2026
- Implementierungs-, Projekt-, Beratungs- und Betriebsleistungen im Bereich IT-Infrastruktur sowie IT-AnwendungenAOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 17.11.2026
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nintedanib (ATC: L01EX09)AOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 30.09.2028
- Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lipegfilgrastim (ATC: L03AA14)AOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 30.09.2028
Alle 120 offenen Ausschreibungen von AOK Sachsen - Anhalt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbHFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zu kreativer Beratung, Kreation und Produktion von Grafiken und Designs für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei (BPOL)Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 04.12.2026
- Zentraler DruckoutputBMW BKKFrist 07.12.2026
- Schaltung und Abwicklung von Anzeigen der Stadt HeilbronnStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -Frist 01.12.2026
- Zentraldruck TagespostIKK - Die InnovationskasseFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c534872d-0076-480b-9579-4ba3f8f043c1.