Kurzzeit-Prüfröhrchen
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 19.16 - 0331/21/VV : 1veröffentlicht 10.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,5 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 12.12.2023 – 12.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- DFG-Az.: EXC 3101/1 TP2 (A 191) Beschaffung eines PipettierrobotersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 04.12.2026
- /DFG-Az.: UP 47_1 TP1 (A 232) Beschaffung eines Mikro-NanoindentationssystemsDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 02.12.2026
- DFG-Az.: EXC 2030/2 TP4 (A 218) Beschaffung eines High-Pressure FreezersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,5 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre12.12.2023 – 12.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 35 MonatenLaufzeit bis 12.12.2027
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Kurzzeit-Prüfröhrchen mit Zubehör zur Ausstattung von Erkundungsfahrzeugen für CBRN-Gefahren des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Kurzzeitröhrchen dienen zum Nachweis von ausgewählten gas- und dampfförmigen Industriechemikalien und chemischen Kampfstoffen in der Luft. Neben verschiedenen Kurzzeit-Prüfröhrchen enthält ein Satz eine Prüfröhrchen-Pumpe, einen Röhrchenwärmer, einen Röhrchenaufnehmer, einen Röhrchenöffner und ein Auffangbehälter. Die genauen Spezifikationen und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen über das Kaufhaus des Bundes (KdB). Das BBK, die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer und das Beschaffungsamt des BMI dürfen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Gesamtwert von 4,5 Mio. Euro abgerufen werden. Der Mindestwert der von der Auftraggeberin über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt abgerufen werden muss beträgt 500.000 Euro.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.12.2023
- Vertragsende
- 12.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung getätigte Bestellung behält ihre Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Für die Abwicklung der Bestellung gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung für diese Bestellung fort.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.500.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besit … ganz lesenkürzer
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für die Rahmenvereinbarung über Lieferungsleistungen sind die folgenden weiteren öffentlichen Auftraggeber abrufberechtigt: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: — Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, Das sind gem. § 4 LKatSG BW: Die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. — Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, Das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: Die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. — Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, Das sind gem. § 3 KatSG Berlin: Die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. — Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, Das sind gem. § 2 BbgBKG: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, Das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. — Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, Das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. — Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, Das sind gem. § 2 HBKG Hessen: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, Das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, Das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: Die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. — Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, Das sind gem. § 2 BHKG NRW: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, Das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, Das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, Das sind gem. § 3 SächsBRKG: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. — Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, Das sind gem. § 2 KatSG …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Dräger Safety AG & Co. KGaA, Krefeld | 1 |
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Thermo Fisher Scientific GmbH6 Zuschläge
- Agilent Technologies Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH5 Zuschläge
- Bruker Daltonics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bruker Optics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- AB Sciex3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- DFG-GZ: EXC 3113_1_ 2 (A 197) Biomolekular-InteraktionssystemDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 20.11.2026
- DFG-GZ: EXC 2033_2_7 (A 226) Laserblitzphotolyse-SpektrometerDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 18.11.2026
- DFG-GZ: EXC 3092_1_4 (A 206) HochdurchsatzplattformDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 18.11.2026
- DFG-GZ: EXC 3101_1_1 (A 188) Isotopenverhältnis-MassenspektrometerDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2743cf55-d4bf-44f5-8913-309d59532190.