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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Kurzzeit-Prüfröhrchen

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 19.16 - 0331/21/VV : 1veröffentlicht 10.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
4,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,5 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre12.12.2023 – 12.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2027
    vor 35 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Kurzzeit-Prüfröhrchen mit Zubehör zur Ausstattung von Erkundungsfahrzeugen für CBRN-Gefahren des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Kurzzeitröhrchen dienen zum Nachweis von ausgewählten gas- und dampfförmigen Industriechemikalien und chemischen Kampfstoffen in der Luft. Neben verschiedenen Kurzzeit-Prüfröhrchen enthält ein Satz eine Prüfröhrchen-Pumpe, einen Röhrchenwärmer, einen Röhrchenaufnehmer, einen Röhrchenöffner und ein Auffangbehälter. Die genauen Spezifikationen und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen über das Kaufhaus des Bundes (KdB). Das BBK, die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer und das Beschaffungsamt des BMI dürfen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Gesamtwert von 4,5 Mio. Euro abgerufen werden. Der Mindestwert der von der Auftraggeberin über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt abgerufen werden muss beträgt 500.000 Euro.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
12.12.2023
Vertragsende
12.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung getätigte Bestellung behält ihre Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Für die Abwicklung der Bestellung gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung für diese Bestellung fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besit … ganz lesenDie "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für die Rahmenvereinbarung über Lieferungsleistungen sind die folgenden weiteren öffentlichen Auftraggeber abrufberechtigt: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: — Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, Das sind gem. § 4 LKatSG BW: Die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; Das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. — Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, Das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: Die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. — Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, Das sind gem. § 3 KatSG Berlin: Die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. — Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, Das sind gem. § 2 BbgBKG: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, Das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. — Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, Das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. — Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, Das sind gem. § 2 HBKG Hessen: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, Das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, Das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: Die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. — Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, Das sind gem. § 2 BHKG NRW: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, Das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, Das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. — Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, Das sind gem. § 3 SächsBRKG: Die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. — Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, Das sind gem. § 2 KatSG …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dräger Safety AG & Co. KGaA, Krefeld1

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

241vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
299.680 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 461.662 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2743cf55-d4bf-44f5-8913-309d59532190.