Kulturforum Witten AöR - Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Saalbaus Witten
Kulturforum Witten AöR · Witten, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 054 26 335veröffentlicht 04.09.2026erstmals 30.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Prismaschule als TotalunternehmerleistungStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · LangenfeldFrist 19.11.2026
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- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Witten58452, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Honorar35 %
- Qualifikation des Projektteams20 %
- Schriftliches Konzept25 %
- Präsentation20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 2 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 41 Tagen
- Heute
Beschreibung
Das Kulturforum Witten plant die energetische Sanierung des Saalbau Witten, um das Gebäude als lebendiges Theater und Kulturzentrum zu erhalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur Übernahme der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen sucht die Auftraggeberin mehrere geeignete Auftragnehmer. Die erforderlichen Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt Los 1: Objektplanung Gebäude Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71210000Beratungsdienste von Architekten
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71318000Beratungsdienste von Ingenieurbüros
- 71330000Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
- 45220000Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Objektplanung Gebäude '- Projektkoordination - Leistungen der Objektplanung für Gebäude - Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauphysik: Bauakustik - Bauphysik: Raumakustik - Vermessungsleistungen - Leistungen nach der Baustellenverordnung - Planung der Barrierefreiheit - Optional: Planung von Fassaden- und Dachbegrünung | – | – |
| 2 | Los 2: Fachplanung technische Ausrüstung '- Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen - Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen - Optional: Fachplanung der Lufttechnischen Anlagen - Fachplanung der Starkstromanlagen - Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen - Fachplanung der Förderanlagen - Fachplanung der Gebäudeautomation - Erstellung einer fachübergreifenden Betriebsanleitung - Erstellung und Aufbereitung einer digitalen Betreiberdokumentation zur CAFM-Übernahme - Optional: Begleitung und Bewertung der endoskopischen Befahrung von Rohrleitungen | – | – |
| 3 | Los 3: Fachplanung Tragwerk Fachplanung Tragwerksplanung | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarFür die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein, sofern im Honorarblatt nichts Abweichendes bestimmt ist.
- Qualität
- Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit Projekten haben, die mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: 1: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude für die energetische Sanierung eines Gebäudes Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) ≥ 5 Projekte - 15 Punkte 2 bis 4 Projekte - 10 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 2: Erfahrungen in der Planung im Kontext folgender Maßnahmen: Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten bzw. untenstehenden Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 30 Punkte) Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 50 % - 10 Punkte Leistungen der Objektplanung auf Basis von Lebenszykluskosten bzw. unter Berücksichtigung von Betriebs- und Folgekosten - 10 Punkte Wiederverwendung von Baustoffen (z.B. vollständige oder überwiegende Wiederverwendung der Gebäudehülle oder sonstige Maßnahmen des zirkulären Planens/Bauens) - 10 Punkte 3: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude für ein Hochbauprojekt im laufenden Betrieb Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbe-zeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) ≥ 5 Projekte - 15 Punkte 2 bis 4 Projekte - 10 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 4: Verwendung von Fördermitteln Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts, in welchem Fördermittel aus untenstehenden Förderprogrammen verwendet wurden, durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 15 Punkte) Im Kontext der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ als Maßnahme des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 - 15 Punkte Im Kontext sonstiger/vergleichbarer Fördermaßnahmen - 7,5 Punkte 5: Erfahrungen in der Erbringungen von folgenden Leistungen: Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbe-zeichneten bzw. untenstehenden Voraussetzungen oder der Nachweis einer entsprechenden (Berufs-)Qualifi-zierung durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik) - 12,5 Punkte Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) - 12,5 Punkte Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfal …
- Qualität
- Schriftliches KonzeptIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben nicht einhalten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: • Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, • Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen unter Berücksichtigung, dass die ausgeschriebenen Leistungen durch Fördermittel finanziert werden. Das Projekt ist in der vorgesehenen Zeit (Fertigstellung bis 01.02.2029) umzusetzen. • Maßnahmen zur Zielerreichung (hier insb. Reduktion des Primärenergiebedarfs um mindestens 50 %, Senkung der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung des Energiekonzeptes) im Zusammenhang mit Fördermitteln, • Lösungsansätze für zirkuläres Planen/Bauen unter Berücksichtigung der Fassadenästhetik, • Möglichkeiten für Planung/Bau im laufenden Spielbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Wittener Tage für neue Kammermusik und der Spielpause im August), • Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, • Dokumentation und Risikomanagement. Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
- Qualität
- PräsentationIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation sollen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden Ort statt. Sie erhalten nach Angebotsabgabe noch ein separates Einladungsschreiben zum Präsentationstermin. Wir möchten Sie jedoch bitten sich das Zeitfenster 29. und 30. Oktober freizuhalten (Änderungen vorbehalten). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bietenden die volle Punktzahl erhalten. 2.3.4.1 Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die Darstellung und Erläuterung des schriftlichen Konzepts anhand der vergleichenden Betrachtung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Vorab wird um eine kurze und nicht wertungsrelevante Vorstellung des Büros (Größe, Struktur und Arbeitskultur) gebeten. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Konzepts, 2. Einschätzung/Besprechung des bestehenden Bauzeitenplans/des Terminablaufs, 3. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekt(en), 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen sowie Umgang mit Konfliktsituationen und Lösungsfindung Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarFür die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein, sofern im Honorarblatt nichts Abweichendes bestimmt ist.
- Qualität
- Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit Projekten haben, die mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte 1: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung für die energetische Sanierung eines Gebäudes Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) ≥ 5 Projekte - 25 Punkte 2 bis 4 Projekte - 15 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 2: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung im Bestand Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbe-zeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) ≥ 5 Projekte - 25 Punkte 2 bis 4 Projekte - 15 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte 3: Erfahrungen in der Planung im Kontext folgender Maßnahmen: Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten bzw. untenstehenden Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) Leistungen der Tragwerksplanung auf Basis von Lebenszykluskosten bzw. unter Berücksichtigung von Betriebs- und Folgekosten - 12,5 Punkte Wiederverwendung von Baustoffen (z.B. vollständige oder überwiegende Wiederverwendung der Gebäudehülle oder sonstige Maßnahmen des zirkulären Planens/Bauens) - 12,5 Punkte 4: Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung für ein Hochbauprojekt im laufenden Betrieb Bepunktet wird die nachweisliche Durchführung sowie der Abschluss mindestens eines Projekts mit den vorbezeichneten Voraussetzungen durch mindestens ein Mitglied des Projektteams. (bis zu 25 Punkte) ≥ 5 Projekte - 25 Punkte 2 bis 4 Projekte - 15 Punkte 1 Projekt - 5 Punkte Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, das entsprechende Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt, und/oder die Auftraggeberin schriftlich zugestimmt hat.
- Qualität
- Schriftliches KonzeptIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Das Konzept darf max. 1.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben nicht einhalten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. 2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: • Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts, • Beitrag der Tragwerksplanung zur bestmöglichen Erreichung von Energieeffizienz, • Beitrag der Tragwerksplanung zur Zielerreichung (hier insb. Reduktion des Primärener-giebedarfs um mindestens 50 %, Senkung der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung des Energiekonzeptes) im Zusammenhang mit Fördermitteln, • Lösungsansätze für zirkuläres Planen/Bauen, • Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Planungs- und Baubeteiligten. Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Kulturforum Witten AöR
- Anschrift
- 58452 Witten
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 28.09.2026
- BekanntmachungFrist 28.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f28127d-7114-4b51-853a-5daf1d298636.