KU Regenstauf Gründung IÖPP
Kommunalunternehmen Energiewerke Regenstauf, AöR des Marktes Regenstauf · Regenstauf, Bayern
Aktenzeichen 00152-24veröffentlicht 10.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- IT-Beratung - konzeptionelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die SBKEinkauf und Vergabemanagement der SBK · MünchenFrist 01.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 216 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regenstauf93128, Landkreis Regensburg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zum Auf- und Ausbau der Wärmeversorgung im Gebiet des Marktes Regenstauf beabsichtigt das Kommunalunternehmen Energiewerke Regenstauf (EWR), eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Regenstauf, die Eingehung einer Kooperation mit einem privaten Partner. Dieser private Partner soll die technische und kaufmännische Betriebsführung für eine Wärmeerzeugungsanlage des Marktes Regenstauf, die im Laufe des Jahres 2024 geplant und bis spätestens 01.12.2025 in Betrieb gehen soll, sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung für das Wärmenetz des EWR sicherstellen sowie die Belieferung des EWR mit Wärme zur Weiterveräußerung sicherstellen. Grundsätzliche Prämisse für die ausschreibungsgegenständliche Wärmeversorgung ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie BEW und des dazugehörigen Merkblatts für die Module 1 bis 4 zu erfüllen.
Beschreibung des Loses
Ausschreibungsgegenstand ist die Gründung einer Institutionalisierten Öffentlich Privaten Partnerschaft (IÖPP), der "Wärmeversorgung Regenstauf-Süd" (im Folgenden: Kooperationsgesellschaft) in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: GmbH & Co. KG). Es wird zwischen dem Kooperationspartner und dem EWR ein Konsortialvertrag abgeschlossen. Dem Konsortialvertrag sind ein Gesellschaftsvertrag, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrag und ein Dienstleistungsvertrag (Anlagen 1-3 zu Anlage 13) beigefügt. Der Kooperationspartner soll aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit entsprechenden Leistungsscheinen folgende Leistungen erbringen: - Die "Sicherstellung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung des Wärmenetzes" (Anlage a) zur Anlage 3 zur Anlage 13). - Die "Sicherstellung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Wärmeerzeugungsanlage" (Anlage b) zur Anlage 3 zur Anlage 13), mithin den Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen der Kooperationsgesellschaft und dem EWR. - Die "Sicherstellung der Wärmelieferung aus der Wärmeerzeugungsanlage der Kooperationsgesellschaft an das EWR" (Anlage c) zur Anlage 3 zur Anlage 13), mithin den Abschluss des Wärmelieferungsvertrages zwischen der Kooperationsgesellschaft und dem EWR. Demnach ist auch der Betriebsführungsvertrag Netz (Anlage 14) sowie ein Wärmelieferungsvertrag (Anlage 15) beigefügt. Ziel ist die Sicherstellung der Wärmeversorgung ab dem 01.12.2025.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Kaufpreis und Zahlung für Erwerb KommanditanteileI Kaufpreis und Zahlung für Erwerb der Kommanditanteile durch den Kooperationspartner (max. 70 Wertungspunkte) Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
- Qualität
- KooperationsgesellschaftII Ausgestaltung der Kooperationsgesellschaft (40) II.1 Stimmgewichtung in der Gesellschafterversammlung (20) II.2 Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit einfachem Mehrheitserfordernis (20) II.2.1 Wirtschaftsplan der Kooperationsgesellschaft (10) II.2.2 Ergebnisverwendung (Ausschüttung, Verwendung für Investitionen) (10) III Zustimmungsvorbehalte bei Verfügungen über Kommanditanteile (20) IV Laufzeit und Endschaft (40) IV.1 Außerordentliche Beendigungsmöglichkeiten der Kooperation (10) IV.1.1 Sonderkündigungsrecht bei einem Wechsel der Kontrolle des Kooperationspartners (5) IV.1.2 Sonstige Sonderkündigungsrechte (5) IV.2 Endschaftsbestimmungen bei der Beendigung der Kooperation (30) IV.2.1 Übernahmeoption zu Gunsten des kommunalen Partners bzgl. Kommanditanteile des Kooperationspartners an der Kooperationsgesellschaft (10) IV.2.2 Berechnungsmethode für Kaufpreiszahlungen (10) IV.2.3 Kündigungsmöglichkeit bzgl. aller Verträge mit dem Kooperationspartner durch die Kooperationsgesellschaft und durch den kommunalen Partner im Falle der Beendigung der Kooperation (10) V Wirtschaftlichkeit und Eigenkapitalausstattung der Kooperationsgesellschaft (30) Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
- Qualität
- DienstleistungenVI Sicherstellung kaufmännische Betriebsführung Wärmenetz (70) VI.1 Dienstleistungsentgelt kaufmännische Betriebsführung Wärmenetz (40) VI.2 Qualität der kaufmännischen Betriebsführung Wärmenetz (30) VI.2.1 Konzept für Informations- und Kommunikationswege (Kundenservice, Störungsinformationen, Beschwerdemanagement) (10) VI.2.2 Nachhalten der Netzdokumentation (10) VI.2.3 Instandhaltungsstrategie (10) VII Sicherstellung technische Betriebsführung Wärmenetz (90) VII.1 Dienstleistungsentgelt technische Betriebsführung Wärmenetz (60) VII.2 Qualität der technischen Betriebsführung Wärmenetz (30) VII.2.1 Inspektion und Wartung über gesetzlich vorgegebene Intervalle hinaus (10) VII.2.2 Störungsbehebung und 24h-Bereitschaftsdienst (10) VII.2.3 Hausanschlussmanagement (10) VIII Sicherstellung kaufmännische Betriebsführung Wärmeerzeugungsanlage (70) VIII.1 Dienstleistungsentgelt Wärmeerzeugungsanlage (40) VIII.2 Qualität der kaufmännischen Betriebsführung Wärmeerzeugungsanlage (30) VIII.2.1 Nachhalten der Anlagendokumentation (15) VIII.2.2 Instandhaltungsstrategie (15) IX Sicherstellung technische Betriebsführung Wärmeerzeugungsanlage (90) IX.1 Dienstleistungsentgelt Wärmeerzeugungsanlage (50) IX.2 Qualität der Leistungserbringung (40) IX.2.1 Störungsbehebung und 24h-Bereitschaftsdienst (20) IX.2.2 Inspektion und Wartung über gesetzlich vorgegebene Intervalle hinaus (20) X Sicherstellung Wärmelieferung (90) X.1 Dienstleistungsentgelt (50) X.2 Lieferqualität (40) X.2.1 Konzept für Informations- und Kommunikationswege (20) X.2.2 Krisenmanagement (20) XI Kriterium Gesamteindruck der Angebotspräsentation (50) Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 20 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ56WZ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| energielenker service GmbH, Münster | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kommunalunternehmen Energiewerke Regenstauf, AöR des Marktes Regenstauf
- Anschrift
- Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf
- Kontakt
- vergabe-muenchen@
bbh-online.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KCW GmbH2 Zuschläge
- WMC Healthcare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beratungsdienstleistung im Projekt DZM RISETechnische Universität München Lehrstuhl für VerkehrstechnikFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag BeratungsdienstleistungenFMS Wertmanagement AöRFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 970613b6-9f70-4c38-bb0d-24be5a575a0a.