Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Softwaremögliche Doppelmeldung

Kreisverwaltung, Kreis Bergstraße - Jugendamt - Beschaffung einer Fachanwendungssoftware

Kreis Bergstraße · Heppenheim, Hessen

Aktenzeichen 2026/I-7/1/01-1veröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 149 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.12.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heppenheim64646, Landkreis Bergstraße, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtangebotspreis (Kauf und Wartungskosten)50 %
  • Erfüllungsquote Kategorie B des LV nach Tabelle 225 %
  • Bewertung des Software-Demo-Zugangs25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    in 24 Tagen

Beschreibung

Der Kreis Bergstraße (Südhessen) beschafft eine integrierte Fachanwendungssoftware für das Jugendamt. Ziel ist eine effiziente, rechtskonforme und medienbruchfreie Digitalisierung sämtlicher Prozesse der Kinder und Jugendhilfe. Die Software muss skalierbar sein und die hohen gesetzlichen sowie fachlichen Anforderungen erfüllen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtangebotspreis (Kauf und Wartungskosten)50 %
Erfüllungsquote Kategorie B des LV nach Tabelle 225 %
Bewertung des Software-Demo-Zugangs25 %
Preis
Gesamtangebotspreis (Kauf und Wartungskosten)
Qualität
Erfüllungsquote Kategorie B des LV nach Tabelle 2
Qualität
Bewertung des Software-Demo-Zugangs

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen … ganz lesenHinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124. Geforderte Nachweise: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen … ganz lesenHinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124. Geforderte Nachweise: - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe zu Arbeitskräften - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen … ganz lesenHinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124. Geforderte Nachweise: - Referenzen gemäß Formular 124
Eintragung in das Handelsregister
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen … ganz lesenHinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124. Geforderte Nachweise: -Eintrag Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handwerkskammer. Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seine Benennung je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
11.06.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntm … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieterfragen: Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftragg … ganz lesenBieterfragen: Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform Subreport registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform Subreport zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig auf der Vergabeplattform Subreport nach Informationen/ Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform Subreport gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.06.2026 auf 18.06.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c62582f-4bfd-40ab-8c69-1f3ebc8f7e1b.