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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Kreis Plön – Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes

Kreis Plön · Plön, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 80101veröffentlicht 03.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2026 – 31.12.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Plön24306, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium60 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Kreis Plön, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt, mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren als Träger des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht der Kreis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, die gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sind. Dementsprechend beabsichtigt der Kreis auf Grundlage von § 5 Abs. 1 SHRDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Der Auftrag umfasst folgende Vorhaltung: • Im Regelrettungsdienst: - ein (1) Rettungswagen (RTW) im Umfang von 112 Wochenstunden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt im Kreisgebiet* - ein (1) Krankentransportwagen (KTW) im Umfang von 112 Wochenstunden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Durchführenden zur Verfügung gestellten Standort im Kreisgebiet • Im erweiterten Rettungsdienst: - ein (1) RTW als MANV-RTW HINWEIS: Standort RTW Während der Dienstzeit ist der RTW an dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt in Ascheberg vorzuhalten. An dem Stützpunkt ist ein Aufenthaltsraum für die Besatzung des RTW vorhanden, welcher von dieser zu nutzen ist. Umkleideräume und Duschmöglichkeiten sind an dem Stützpunkt nicht vorhanden. Den Besatzungsmitgliedern steht es jedoch frei, hierfür auf die entsprechenden Räumlichkeiten an einer anderen Rettungswache des Auftraggebers zurückzugreifen. Hierfür stehen grundsätzlich die Rettungswachen in Preetz und/oder Lütjenburg zur Verfügung. Während des Beauftragungszeitraums ist die Verlegung des RTW an die noch zu errichtende Rettungswache in Stolpe geplant. Sobald diese fertiggestellt ist, soll der RTW samt Besatzung an diese Rettungswache verlegt werden. Option: Erweiterung RTW auf 24/7 Wenn der RTW an die neu zu errichtende Rettungswache in Stolpe verlegt wird, ist vorgesehen, dessen Vorhaltung auf 168 Wochenstunden zu erhöhen. Der Auftraggeber wird den Leistungserbringer mit einem Vorlauf von mindestens 3 Monaten über die Umsetzung der Vorhalteerhöhung informieren. Die hierdurch anfallenden Kosten sind vom Leistungserbringer ab Umsetzung der Vorhalteerhöhung im KLN auszuweisen und werden dann gegenüber den Kostenträgern in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht. Rettungswagen (RTW) RTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ C und werden in der Notfallrettung eingesetzt. Zur Spitzenabdeckung und außerhalb der Betriebszeiten der bereits vorhandenen KTW wird der RTW auch für Krankentransporte eingesetzt. Krankentransportwagen (KTW) KTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ B und werden im Krankentransport eingesetzt. Zur näheren Beschreibung und zum konkreten Umfang des Auftrages siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung, dort u. a. Ziffer 3. Informationen zu der erwartenden Auslastung finden sich zudem in der Anlage 10.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Konzept für die Durchführung des Rettungsdienstes
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsreg … ganz lesen1) Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). 2) Unternehmensdarstellung und Bieterdatenblatt Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten): • Inhaber • Gesellschaftsform • Hauptgeschäftsbereich • Organisationsstruktur • Betriebsstätten Darüber hinaus ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ in Anlage 4 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. 3) Nachweis Gemeinnützigkeit Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m. § 52 AO handelt. Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass es sich bei ihm um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des aktuellen Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 AO des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages erbracht werden.
Kriterium
1) Umsatznachweis Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis (Anlage 5). 2) Haftpflichtversiche … ganz lesen1) Umsatznachweis Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis (Anlage 5). 2) Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2035). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Auftraggeber im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder • durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder • durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Kriterium
1) Fachliche Eignung des Führungspersonals Nachweis, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Personen fachlich geeignet sind (Nachweis über bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in … ganz lesen1) Fachliche Eignung des Führungspersonals Nachweis, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Personen fachlich geeignet sind (Nachweis über bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen). 2) Qualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen. 3) Referenz Notfallrettung Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Notfallrettung“ in Anlage 6 auszufüllen. 4) Referenz erweiterter Rettungsdienst Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst / der Großschadensrettung eines öffentlichen Aufgabenträgers, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“ in Anlage 7 auszufüllen. 5) Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ in Anlage 8). Hinweis: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. 6) Auszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis. Alternativ kann auch ein Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG vorgelegt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Kreis Plön, Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz, z.Hd. Frau Janina Kreihe, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, zu übersenden ist. 7) Standort Regelrettungsdienst: KTW Der Standort für den KTW im Regelrettungsdienst muss sich innerhalb des Gebiets des Kreises Plön befinden. Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbegin …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2031 (sechs Jahre), und verlängert sich einmalig um vier weitere Jahre, sofern der Kreis mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2035.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
136 DAYS
Angebotsöffnung
17.03.2025, 13:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Personal: Der Leistungserbringer darf im Regelrettungsdienst ehrenamtliche Kräfte nur als sogenannter „Dritter Mann“ auf den Rettungsmitteln zum Einsatz bringen. 2) Bürgschaft: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied de … ganz lesenLeistung: 1) Personal: Der Leistungserbringer darf im Regelrettungsdienst ehrenamtliche Kräfte nur als sogenannter „Dritter Mann“ auf den Rettungsmitteln zum Einsatz bringen. 2) Bürgschaft: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und die weiteren Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen muss, bis zu einem Höchstbetrag von 350.000,00 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen. Vor Zuschlagserteilung ist vom Zuschlagsbieter die Bürgschaftsurkunde dem Aufgabenträger auszuhändigen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Verwaltungsgericht Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorliegend wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt, welches gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für den Zuschlagsbieter endet. Folglich ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter … ganz lesen1) Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m § 52 Abgabenordnung (AO) unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Falck durchgeführt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019, RS C-465/17). Die Verwendung des gegenständlichen Formulars erfolgt ausschließlich zu Transparenzzwecken. 2) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Auswahlverfahren berechtigt ist/sind. 3) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 10.03.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Verfahrensunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahrens erteilt. 4) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i. V. m. § 52 AO ist.Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, • dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; • dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; • dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; • in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. Sofern im Folgenden auf „den Bieter“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird. 5) Der Einsatz von Nachunterne …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0e704cb-245f-4b62-aed0-0251a526ea82.