Kreis Offenbach und Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad-Leasing
Kreis Offenbach · Dietzenbach, Hessen
Aktenzeichen 60674-24veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 18 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Dietzenbach63128, Landkreis Offenbach, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an die Projektumsetzung40 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Implementierung10 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung des Bestellprozesses10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Kreisausschuss des Kreises Offenbach sowie der Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach (nachstehend: "die Auftraggeber") beabsichtigen, eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstfahrradleasing abzuschließen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst ("TV-Fahrradleasing") vom 25. Oktober 2020.
Beschreibung des Loses
Die Auftraggeber möchten die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützen, einen stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglichen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu wollen die Auftraggeber den ca. 1.120 Beschäftigten der Kreisverwaltung, den 180 Beschäftigten des Eigenbetriebs Rettungsdienst Kreis Offenbach künftig die Möglichkeit bieten, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie zusätzlichen Versicherungsleistungen und leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Allen Mitarbeitenden der genannten Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen, soll Gelegenheit gegeben werden, pro Mitarbeitendem jeweils ein neues Fahrrad mit einem Gesamtpreis bis max. EUR 7.000 inklusive Umsatzsteuer zu leasen. Die Auftragnehmer übernehmen im Rahmen des Dienstfahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit. In der abzuschließenden Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrradleasing werden die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt. Im Falle des Abrufs schließt der jeweilige Auftraggeber für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer ab. Gleichzeitig schließt der jeweilige Auftraggeber für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und das Leasing geregelt werden. Das Angebot des Dienstradleasings an die Mitarbeitenden erfolgt erstmals. Daher bestehen derzeit keine belastbaren Zahlen und Erfahrungswerte bezüglich der Annahme des Angebotes. Es wird jedoch unter Einbezug von Erfahrungen anderer, vergleichbarer Verwaltungen und Unternehmen folgende Annahme (Schätzwert) getroffen: Die Höchstmenge der geleasten Fahrräder beträgt für den - Kreis Offenbach 340 Stück und für den - Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach 52 Stück. Geschätzte Gesamtmenge: 195 Stück Maximaler Gesamtmenge: 392 Stück Es handelt sich hierbei um Schätzungen des Auftraggebers, der mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel) zur Angabe einer Höchstgrenze verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Beauftragung der diesem Volumen entsprechenden Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Rahmenvertrag bei Überschreitung der maximalen Abrufmenge seine Wirkung verliert (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 - Verg 3/22).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an die Projektumsetzung
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Implementierung
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung des Bestellprozesses
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Er verlängert sich (einmalig) um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5ZDP Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese) Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehm … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5ZDP Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese) Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist. Maßgeblich dafür sind insbesondere der Umfang der betrachtenden Referenzprojekte (Mitarbeitendenzahl des Auftraggebers, prozentuale Angabe zu Inanspruchnahme des Angebotes).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| JobRad GmbH, Freiburg; JobRad Leasing GmbH, Freiburg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreis Offenbach
- Anschrift
- Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
- Website
- kreis-offenbach.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goerg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- gsm GmbH8 Zuschläge
- GFA Consulting Group GmbH5 Zuschläge
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.3 Zuschläge
- SWESDA Dienstleistung GmbH3 Zuschläge
- picturesafe management GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28d9d567-8bef-485a-80df-90f1f36e288b.