Kreativleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 03/25/76.8veröffentlicht 03.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mannheim68167, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Kreativität40 %
- Preis/Vertragslaufzeit60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 20 Monatenüber auftragsboerse.de
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Mitarbeiterzeitung Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 1 Mitarbeiterzeitung: 4 Ausgaben | 4 Jahre | – |
| 2 | Broschüren, Flyer, Satzungen Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 2, 2.1 Broschüren: 1 Los 2, 2.2 Flyer: 7 Los 2, 2.3 Satzungen: 2 | 4 Jahre | – |
| 3 | Aufkleber und Anhänger Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 3, 3.1 Aufkleber mit Bild oder Piktogrammen: 2 Los 3, 3.2 Aufkleber ohne Bild: 6 Los 3, 3.3 Anhänger: 2 | 4 Jahre | – |
| 4 | Plakate, Anzeigen, Fahrzeugtafeln Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 4, 4.1 Imageplakate (City-Light-Plakat): 3 Los 4,4.2 Aktionsplakate: 5 Los 4, 4.2.1 Einmaliges Relaunch Aktionsplakat: 1 Los 4., 4.3 Anzeigen mit Bild: 2 Los 4, 4.4 Fahrzeugtafeln: 3 | 4 Jahre | – |
| 5 | Schilder/Banner, Rollups Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 5, 5.1 Schilder/Banner (mit Bild, Grafik, Piktogramm). 10 Kos 5, 5.2 Schilder/Banner ohne Bild: 10 Los 5, 5.3 Rollup mit Bild, Grafik oder Piktogramm: 2 | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kreativitäteingereichte Gestaltungsbeispiele
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitfür die Gestaltung der lfd Ausgaben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
- Kriterium
- • Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
- Kriterium
- • allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenkürzer
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3, 5
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kreativitäteinger. Muster Broschüren, Flyer
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Broschüre
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Flyer
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Satzung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
- Kriterium
- • Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
- Kriterium
- • allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenkürzer
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 4
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Kreativitäteinger. Muster Imageplakat, Aktionsplakat
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Imageplakat
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Aktionsplakat
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Anzeige mit Bild
- Kosten
- Preis/Vertragslaufzeitpro Fahrzeugtafel
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
- Kriterium
- • Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
- Kriterium
- • allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenkürzer
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Käfertaler Straße 248, 68167 Mannheim
- Website
- mannheim.de
- Kontakt
- 760vergabe@
mannheim.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- LOUP GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df22977c-2821-48d3-a8d1-6a3a1a61c4ae.