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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Kreativleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 03/25/76.8veröffentlicht 03.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 608 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Kreativität40 %
  • Preis/Vertragslaufzeit60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 20 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mitarbeiterzeitung

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 1 Mitarbeiterzeitung: 4 Ausgaben

4 Jahre–
2
Broschüren, Flyer, Satzungen

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 2, 2.1 Broschüren: 1 Los 2, 2.2 Flyer: 7 Los 2, 2.3 Satzungen: 2

4 Jahre–
3
Aufkleber und Anhänger

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 3, 3.1 Aufkleber mit Bild oder Piktogrammen: 2 Los 3, 3.2 Aufkleber ohne Bild: 6 Los 3, 3.3 Anhänger: 2

4 Jahre–
4
Plakate, Anzeigen, Fahrzeugtafeln

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 4, 4.1 Imageplakate (City-Light-Plakat): 3 Los 4,4.2 Aktionsplakate: 5 Los 4, 4.2.1 Einmaliges Relaunch Aktionsplakat: 1 Los 4., 4.3 Anzeigen mit Bild: 2 Los 4, 4.4 Fahrzeugtafeln: 3

4 Jahre–
5
Schilder/Banner, Rollups

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Los über die Ausführung von Kreativleistungen. Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2027. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 31.05.2029. Als vertragliche Höchstmengen / Vertragsjahr wurden festgelegt: Los 5, 5.1 Schilder/Banner (mit Bild, Grafik, Piktogramm). 10 Kos 5, 5.2 Schilder/Banner ohne Bild: 10 Los 5, 5.3 Rollup mit Bild, Grafik oder Piktogramm: 2

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kreativität40 %
Preis/Vertragslaufzeit60 %
Qualität
Kreativitäteingereichte Gestaltungsbeispiele
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitfür die Gestaltung der lfd Ausgaben

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium
• Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
Kriterium
• allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenLeistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3, 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Kreativität40 %
Preis/Vertragslaufzeit20 %
Preis/Vertragslaufzeit20 %
Preis/Vertragslaufzeit20 %
Qualität
Kreativitäteinger. Muster Broschüren, Flyer
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Broschüre
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Flyer
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Satzung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium
• Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
Kriterium
• allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenLeistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kreativität60 %
Preis/Vertragslaufzeit10 %
Preis/Vertragslaufzeit10 %
Preis/Vertragslaufzeit10 %
Preis/Vertragslaufzeit10 %
Qualität
Kreativitäteinger. Muster Imageplakat, Aktionsplakat
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Imageplakat
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Aktionsplakat
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Anzeige mit Bild
Kosten
Preis/Vertragslaufzeitpro Fahrzeugtafel

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6: o dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium
• Haftpflichtversicherung, welche das vertragliche Schadensrisiko abdeckt.
Kriterium
• allgemeine Referenzen, die dem AG einen Eindruck über die bisherige Arbeit vermitteln
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der A … ganz lesenLeistung: mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden • Eigenerklärung RUS Sanktionen Art 5k - 2023 im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer) • falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
474.540 €Zuschlagswert im Median
270.502 € – 848.787 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df22977c-2821-48d3-a8d1-6a3a1a61c4ae.