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Krankenhausinformationssystem

Kreiskrankenhaus Emmendingen, Eigenbetrieb des Landkreises Emmendingen · Emmendingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KKHEM 01/2024veröffentlicht 07.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 769 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Funktionalität50 %
  • Präsentation10 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt ein neues Krankenhausinformationssystem zu beschaffen.

Beschreibung des Loses

Das Kreiskrankenhaus Emmendingen hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsge-setzes (kurz 'KHZG') Fördermittel beantragt. Das Kreiskrankenhaus Emmendingen hat sich entschieden, ein komplettes Krankenhausinformationssystem für den Standort auszuschreiben, welches die KHZG-Fördertatbestände 3- 6 erfüllt und welches darüber hinaus die Prozesse des Patientenmanagements/ -abrechnung, der ZNA, des ambulanten Patientenmanagements abbildet. Das künftige KIS ist dahingehend auf-zusetzen, dass es im Zusammenspiel mit weiteren Subsystemen/ Modulen das pati-entenführende System ist. Das KIS soll auf Basis eines "Best-Practice"-Ansatzes im Rahmen einer gemeinsamen Projektarbeit eingeführt werden. Vom Auftragnehmer wird entsprechend ein beratender und optimierender Prozessansatz im Rahmen der Softwareimplementierung erwartet. Die zu liefernde Software muss über die Möglich-keiten und Instrumente verfügen, die z.B. die Anwender in den Stand versetzen, den Behandlungsverlauf des Patienten so effizient wie möglich zu steuern, sowie die Leis-tungen schnell, erlössicher und KHZG-konform (FTB 3-6) zu dokumentieren und ab-zurechnen.

Die Anbieter werden daher gebeten, ein Angebot über ein komplettes KHZG-konformes KIS inklusive aller notwendigen Dienstleistungen zur Implementierung und zur Wartung/ Service abzugeben, welches die Muss-Kriterien der KHZG-Fördertatbestände 2 - 6 erfüllt. Das neue KIS soll die Digitalisierung und Effizienz der Krankenhausprozesse maßgeblich unterstützen und damit die Patientenversorgung optimieren.

Nicht enthalten sind die Anforderungen im Rahmen des KHZG-Fördertatbestand 2, dieser wurde bereits ausgeschrieben. Geeignete Lösungen zur Spracherkennung sol-len ebenfalls nicht eigenständig angeboten werden, sondern lediglich gemäß Vorgabe im Anforderungskatalog in die zu beschaffende Softwarelösung integriert werden können.

Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Funktionalität50 %
Präsentation10 %
Preis40 %
Qualität
Funktionalitätgemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Präsentationgemäß Vergabeunterlagen
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sind sofern vorliegend abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffen … ganz lesenBei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert Mindestens drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien Max. Punkte Umsatz 100 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 100 Qualität der vergleichbaren Referenzen 650 Mitarbeiter 150 Max Gesamtpunkte 1000 1. Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nach-folgender Tabelle: Umsatzes in Mio. Euro Netto Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Weniger als 1 = Ausschluss Mehr als 1 Weniger als 1,5 10 Punkte Mehr als 1,5 Weniger als 2 20 Punkte Mehr als 2 Weniger als 2,5 30 Punkte Mehr als 2,5 Weniger als 3 40 Punkte Mehr als 3 Weniger als 4 50 Punkte Mehr als 4 Weniger als 5 60 Punkte Mehr als 5 Weniger als 6 70 Punkte Mehr als 6 Weniger als 8 80 Punkte Mehr als 8 Weniger als 10 90 Punkte Mehr als 10 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. 2. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: ≥ 3 10 Punkte ≥ 4 20 Punkte ≥ 5 30 Punkte ≥ 6 40 Punkte ≥ 7 50 Punkte ≥ 8 60 Punkte ≥ 9 70 Punkte ≥ 10 80 Punkte ≥ 11 90 Punkte ≥ 12 100 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. 3. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2_F5. Der Bewerber muss mit den für die Beurteilung maßgeblichen 5 Referenzen in der Summe eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen. Eine niedrigere Punktzahl führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages im weiteren Verfahren (Mindestanforderung). Die Vergabestelle wertet max. 5 Referenzen für den Ausschreibungsgegenstand in einem Krankenhaus vergleichbarer Struktur zum Kreiskrankenhaus Emmendingen jeweils qualitativ wie folgt aus: 10 Pkt. Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 8 Pkt. Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 6 Pkt. Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 4 Pkt. Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung 2 Pkt. In weiten Teilen mängelbehaftet Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung 0 Pkt. Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung Es wird insbesondere die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen A …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH, Mannheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Gartenstr. 44, 79312 Emmendingen
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 24.09.2024 auf 26.09.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 24.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89c597ab-0071-4380-baab-1da4f3b9ce0e.