Kostenstellenbezogene Beschaffung von Büromaterial und Papier
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen PHA 2025.04veröffentlicht 13.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2026 – 31.01.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2026 – 31.01.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Qualität im Bezug auf die angebotenen Produkte20 %
- Kundendienst20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 12 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 12 MonatenPforzheim
- Bindefrist endetvor 10 Monaten63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.01.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Büromaterial Kostenstellenbezogene Belieferung von Büromaterial für die Dienststellen in der Stadtverwaltung Pforzheim und dem Landratsamt Enzkreis | 2 Jahre | – |
| 2 | Papier Kostenstellenbezogene Belieferung von Büromaterial für die Dienststellen in der Stadtverwaltung Pforzheim und dem Landratsamt Enzkreis | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität im Bezug auf die angebotenen ProdukteOriginalartikel, Markenartikel mit vollumfänglicher der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung bis zu angebotenen Produkten mit Mängeln und ohne Zetrifizierungen
- Qualität
- KundendienstBestellorganisation, Lieferservice, Abwicklung von Rückfragen/Problemen
- Preis
- Angebotspreis
Eignung13 von 13 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Dem Angebot ist ein Nachweis über eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel, einer entsprechenden Zusicherung des Bieters oder durch entsprechende Nachweise der am Herstellungsprozess beteiligten Unternehmen, dass die Leistungsmerkmale der RAL UZ 14 eingehalten werden, für die Kopierpapiere (in Los 2) beizufügen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Bei der Referenzabfrage geben Sie bitte 3 Referenzen zu Leistungen im Bereich kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial und/oder Papier an. Mindestens eine Referenz muss dabei über die kostenstellenbezogene Belieferung von mindestens 30 Kostenstellen lauten. Den Referenzen sind ein Anspre … ganz lesenkürzer
- Bei der Referenzabfrage geben Sie bitte 3 Referenzen zu Leistungen im Bereich kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial und/oder Papier an. Mindestens eine Referenz muss dabei über die kostenstellenbezogene Belieferung von mindestens 30 Kostenstellen lauten. Den Referenzen sind ein Ansprechpartner sowie entsprechende Telefonnummern zur Kontaktaufnahme anzufügen. Fehlen diese Angaben gilt die Referenz als nicht abgegeben! Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht!- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Bei der Referenzabfrage geben Sie bitte 3 Referenzen zu Leistungen im Bereich kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial und/oder Papier an. Mindestens eine Referenz muss dabei über die kostenstellenbezogene Belieferung von mindestens 30 Kostenstellen lauten. Den Referenzen sind ein Ansprech … ganz lesenkürzer
Bei der Referenzabfrage geben Sie bitte 3 Referenzen zu Leistungen im Bereich kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial und/oder Papier an. Mindestens eine Referenz muss dabei über die kostenstellenbezogene Belieferung von mindestens 30 Kostenstellen lauten. Den Referenzen sind ein Ansprechpartner sowie entsprechende Telefonnummern zur Kontaktaufnahme anzufügen. Fehlen diese Angaben gilt die Referenz als nicht abgegeben! Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht!- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Sofern weitere Produkte im Leistungsverzeichnis mit entsprechenden Umweltzertifizierungen angeboten werden können, sind auch hierfür die Nachweise (z.B. FSC, EU-Ecolabel) mit dem Angebot vorzulegen.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Sofern weitere Produkte im Leistungsverzeichnis mit entsprechenden Umweltzertifizierungen angeboten werden können, sind auch hierfür die Nachweise (z.B. FSC, EU-Ecolabel) mit dem Angebot vorzulegen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Ges … ganz lesenkürzer
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden müssen (Nachreichung): - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
- Eintragung in das Handelsregister
- - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: es sollen weitere Produkte außerhalb des Stammkatalogs zu beschaffen sein.
- Optionen
- Optionale Vertragsverlängerung bis max. 31.01.2029 bzw. 31.01.2030
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.11.2025, 11:00 Uhr. Pforzheim
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: in Abstimmung zwischen Stadt Pforzheim und dem Landratsamt Enzkreis
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Für die Bewertung der Qualität werden ausgewählte Artikel zur Bemusterung angefordert. Die konkrete Aufforderung erhalten Sie im Rahmen der Prüfung und Wertung. Die Bemusterung ist unentgeltlich. Die Artikel werden durch mehrere Mitarbeiter der Stadt Pforzheim und des Landratsamt Enzkreis bewertet.
- Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesenkürzer
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 07.11.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
Bei uns erfasst
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ISFORT GmbH & Co.KG7 Zuschläge
- Igepa Großhandel GmbH6 Zuschläge
- Erhardt & Fischer GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH5 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Streit Service & Solution GmbH & Co.KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.11.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 13.11.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 13.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd28fb83-ca05-4c5c-8322-d786288c8143.