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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Kopier- und Drucksysteme (HPT)

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0016veröffentlicht 03.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 547 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
7,35 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 7,35 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65197, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Kriterienkatalog20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des auszuschreibenden Rahmenvertrags ist die Anmietung von bis zu 1.500 zentral gemanagten Kopier- und Drucksystemen als Komplettlösung. Dies umfasst die Bereitstellung, den Aufbau, die Inbetriebnahme und die Betriebskosten.

Beschreibung des Loses

Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten, beginnend am 01.04.2026, sowie zusätzlich eine Rolloutphase vom 01.01.2026 bis 31.03.2026. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet. Gegenstand der Leistung ist die Anmietung von zentral gemanagten Kopier- Scan- und Drucksystemen als Komplettlösung: Bereitstellung, Aufbau, Inbetriebnahme und Rücknahme von bis zu 1.500 fabrikneuen Kopier- und Drucksystemen (Multifunktionsgeräte). Eine Mindestfestabnahmemenge von 690 Kopier- und Druckersystemen wird zugesagt, für die verbleibenden 810 Geräte zur ausgeschrieben Rahmenvertragsmenge besteht keine Abnahmeverpflichtung.

Es muss mindestens ein A3- und ein A4-Multifunktionsdrucksystem angeboten werden, das der Anforderung der Leistungsbeschreibung entspricht. Das A3 Multifunktionssystem muss zusätzlich A3 Seiten scannen können. Für das A3 Multifunktionssystem müssen optionale Erweiterungsmodule für Sortieren, Lochen und Heften angeboten werden. Für das A4 Multifunktionssystem müssen optionale Erweiterungsmodule von Papierkassetten angeboten werden. Für das A3 Multifunktionssystem können optionale Erweiterungsmodule von Papierkassetten angeboten werden. Konzeption und Inbetriebnahme einer zentralen Printserver-Lösung für alle ca. mittels WAN (VPN) vernetzten 220 Polizeiliegenschaften. Dafür notwendige Software und Lizenzen sind durch den Bieter zu stellen. Die erforderliche IT-Infrastruktur Hardware für den Betrieb der Printserver-Lösung kann optional angeboten werden. Vollumfänglicher Support und Service der Kopier- und Drucksysteme (vor Ort) sowie der erforderlichen Printserver-Lösung (Fernwartung) in Form von Administration,Verwaltung,Überwachung, Wartung und Reparatur, Versorgung mit allen benötigten Verbrauchsmaterialien und -komponenten der Multifunktionssysteme (Ausnahme Papier und Heftklammern).

Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Datei " Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattfom) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterienkatalog20 %
Preis80 %
Qualität
KriterienkatalogSiehe Ziffer 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen
Preis
Siehe Ziffer 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform … ganz lesenIn wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden 2.000.000 EUR für Sachschäden 2.000.000 EUR für Vermögensschäden 2.500.000 EUR Insgesamt sind jedoch 6.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden nament-lich anzugeben. Entwicklung Umsätze Eigenerklärung (Datei "Eigenerklärung_Umsatz") zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Kriterium
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderu … ganz lesenIn technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Vermietung (oder Leasing) von Multifunktionsgeräten inklusive Erbringung von Servicedienstleistungen (z.B. Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) •Umfang: Mindestens 200 Multifunktionsgeräte pro Referenz; die Servicedienstleistungen müssen je Referenz über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein. Wird eine Angabe in der Tabelle, die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit "Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.351.200 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
09.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessisc … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftragswert wird auf 7.351.200,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 7.351.200,00 Euro netto bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass e … ganz lesenDer Auftragswert wird auf 7.351.200,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 7.351.200,00 Euro netto bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Te … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus den erreichten Punkten des Kriterienkataloges (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 20%), dem angebotenen "Preis für die Kopier- und Drucksysteme" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 50%) sowie dem Folgeseitenpreis s/w (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 15%) und dem Folgeseitenpreis Farbe (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 15%). Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Z = 20% x L + 50% x P + 15% x PFs/w + 15% x PFFarbe Im Rahmen der (formalen) Angebotsprüfung erfolgt eine verifizierende Teststellung der angebotenen Kopier- und Drucksysteme. Hierfür wird zunächst das Angebot, welches nach den transparent bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf dem Rang 1 liegt, herangezogen. Im Zuge der verifizierenden Teststellung werden die angebotenen Multifunktionsgeräte auf die Einhaltung der in der Datei "Teststellung" festgelegten Anforderungen durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik überprüft. Alle als Ausschlusskriterien (A) gekennzeichneten Anforderungen dieser Teststellung müssen erfüllt werden. Eine Nichterfüllung von nur einem Ausschlusskriterium führt automatisch zum Ausschluss des Bieters. Alle als Bewertungskriterien (B) gekennzeichneten Anforderungen erhalten bei Erfüllung Leistungspunkte, die im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung (gemäß Ziffer 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen) gewertet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 09.05.2025 auf 16.05.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c85caa00-8b62-476b-97f6-6d215a4b7415.